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title: "Km vom 25. Oktober 2011 des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2011"
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provisions: 4
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# Km vom 25. Oktober 2011 des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2011

## Art. 1 {#art_1}

In Anhang XX des Abkommens wird nach Nummer 21apb (Beschluss 2011/149/EU der Kommission) folgende Nummer eingefügt:
"
21apc.
32011 D 0389
: Beschluss 2011/389/EU der Kommission vom 30. Juni 2011 über die EU-weite Menge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. a bis d der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (ABl. L 173 vom 1.7.2011, S.13).
Der Beschluss gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit der folgenden Anpassung:
a) In Art. 1 Abs. 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern beläuft sich auf 1 885 617.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 214 777 670
"
.
b) In Art. 1 Abs. 2 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich ab auf 1 846 738.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 210 349 264.
"
c) In Art. 2 Abs. 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern beläuft sich auf 282 843.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 32 216 651.
"
d) In Art. 2 Abs. 2 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 277 011.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 31 552 390.
"
e) In Art. 3 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate in der Sonderreserve gemäss Art. 3f Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern beläuft sich auf 443 216.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate in der Sonderreserve gemäss Art. 3f Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG beläuft sich auf 50 483 824.
"
f) In Art. 4 Abs. 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 1 602 774.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 182 561 019.
"
g) In Art. 4 Abs. 2 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 1 514 325.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 172 486 396.
"
"

## Art. 2 {#art_2}

Der Wortlaut des Beschlusses 2011/389/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

## Art. 3 {#art_3}

Dieser Beschluss tritt am 21. Juli 2011 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen
.

## Art. 4 {#art_4}

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2011.
(Es folgen die Unterschriften)
