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title: "ReglementÜberDieNutzungDesMehrzweckraumsNeugrüt"
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# ReglementÜberDieNutzungDesMehrzweckraumsNeugrüt

## Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen ..........0....u EEE 3 {#art_1}

Rechtliche Grundlagen..............0000000000000r EEE 3

## Art. 2 {#art_2}

Reglemente und BestimmungeN................0000000440004 re 3

## Art. 3 {#art_3}

Sprachliche Gleichstellung ...............00.4.000044400404 3

## Art. 4 {#art_4}

ZuständigkeiteN .............000000400000rr 4

## Art. 5 Il. Nutzung des ObjektS.............000rr EEE 4 {#art_5}

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## Art. 6 {#art_6}

Termine und ReservationeN..............000000004000r0r EEE ED

## Art. 7 {#art_7}

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## Art. 8 {#art_8}

Bewilligung sz....:suaree ernennen KANU RER EREEREAUKERAPESFEREEERERSENKUKKIRKEKKUNUEE HER KUERKHER UHR AUEARKEEEEnnfenerr

## Art. 9 {#art_9}

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## Art. 10 {#art_10}

Nutzungseinschränkungen ...........0.rrr rer

## Art. 11 {#art_11}

Durchführung einer Veranstaltung ..............04.0444004004000040 ES

## Art. 12 {#art_12}

Sicherheit und Ordnung .........err re EEE EEE Ö
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Ill. SchlussbestimmungeN ........sse rer EEE EEE EEE EEK ERE ERREGER Ö
Art: 14. Rekurstecht......wu..me rer ri: EEREIEEERIENHESEHEFRROAGKNNWAKTEN KAUFEN EHE AAN RRFREFBEEHHEKTEIEE HEN EHVORH ann Ö
Art. 15. Aufhebung des bisherigen ReglementS...............0.00000000004r0 7
Art, 16. InkraftirefeN ..........0..00rr Er RrEEHEEEESEERLGFERKEHHERENFESKENBKKNRKNERR NEST ARTEMREKUESERREHREHE REG ENKAUKOUUUNNEEEEET
Anhang
1... Brandschutzbestimmungen
Reglement über die Nutzung des Mehrzweckraums Neugrüt
Präambel
Die Gemeinde Balzers erachtet es als ihren Auftrag das soziale, kulturelle und sportliche Leben
der Einwohner:innen von Balzers zu fördern. Um Einzelpersonen, Interessensgruppen und Vereine, welche sich im Sinne dieses Auftrags engagieren, zu unterstützen, bietet die Gemeinde
Balzers der Öffentlichkeit eine Vielzahl von Räumlichkeiten und Infrastrukturen an.
Dieses Reglement regelt die Nutzung des Mehrzweckraums, Neugrüt 4 (in der Folge das «Objekt»).
) Allgemeine Bestimmungen
Art. 1. Rechtliche Grundlagen
1 Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis folgender Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.
a) Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76
b) Brandschutzgesetz vom 18. Dezember 1974, LGBl. 1975 Nr. 18
c) Kinder- und Jugendgesetz vom 10. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 29
d) Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Anlässen zur Wahrung der Nachtruhe vom 11. Dezember 2001, LGBl. 2002 Nr. 3
2 Die Gesetze können auf der Webseite www.gesetze.li heruntergeladen werden.
Art. 2. Reglemente und Bestimmungen
1 Bei der Nutzung des Objektes sind dieses Reglement inklusive aller Anhänge zu beachten
und einzuhalten. Je nach Art der Veranstaltungen sind zudem die folgenden Reglemente und
Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
a) Reglement der Gemeinde über die Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und
die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruhe
b) Handbuch zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Jugendschutz und Gewaltprävention)
c) Gebührenreglement für die Nutzung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen
2 Nichteinhaltung dieses Reglements oder obgenannter Bestimmungen hat nach erfolgloser
Mahnung den Abbruch der Veranstaltung zur Folge. Im Wiederholungsfall wird die Benützung
des Objekts für mindestens zwei Jahre verweigert.
9 Die Reglemente können im Bereich «Service» der Webseite www.balzers.li heruntergeladen werden.
Art. 3. Sprachliche Gleichstellung
4 Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts.
Reglement über die Nutzung des Mehrzweckraums Neugrüt
Art. 4. Zuständigkeiten
! Die Verwaltung des Objekts, der dazugehörigen Einrichtungen obliegt der Gemeindeverwaltung Balzers.
2 Für den Unterhalt, die Wartung und Reinigung des Objekts sind die Hausdienste zuständig.
3 Für die Terminkoordination und Aktualisierung der Belegungspläne ist das Front Office der
Gemeindeverwaltung Balzers zuständig.
E Die Aufbewahrung von Fundgegenständen für die Dauer von drei Monaten erfolgt über
das Fundbüro der Gemeinde Balzers beim Front-Office.
S Für die Bewilligung des Nutzungsgesuches ist das Front-Office zuständig. Eine Sonderbewilligung kann von der Gemeindevorstehung erteilt werden. Falls nicht bereits in Kenntnis darüber sind die in diesem Artikel definierten Zuständigkeiten durch die Vorstehung über die Sonderbewilligung zu informieren.
5 Für die Schlüsselverwaltung und -ausgabe ist das Personal des Front-Offices zuständig.
7 Für die Kosten- und Gebührenerhebung ist die Abteilung Finanzen und Dienste zuständig.
8 Für die Festsetzung der Nutzungsgebühren (Gebühren gemäss «Gebührenreglement für
die Nutzung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen») ist die Gemeindevorstehung zuständig.
9 Für Fragen zur Sicherheit ist die Gemeindepolizei Balzers zuständig.
10 Für die regelmässige Prüfung und Aktualisierung dieses Reglements ist die Stabsstelle
Gemeindevorstehung zuständig.
N. Nutzung des Objekts
Art. 5. Antragssteller
| Das Objekt kann von Einwohner:innen der Gemeinde Balzers sowie Vereinen, Firmen und
gemeindenahen Institutionen, welche ihren Sitz in Balzers haben für die Durchführung von Veranstaltungen gemietet werden.
2 Die Feuerwehr Balzers und der Samariterverein Balzers haben bei der Vergabe des Objektes höchste Priorität. Ausserdem wird bei der Raumzuteilung Ortsvereinen und gemeindenahen Institutionen gegenüber anderen Gesuchstellern Vorrang gewährt.
$ Das Objekt wird nur für folgende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt
a) Schulungen
b) Informationsveranstaltungen
c) Kurse (beispielsweise Sprachkurse)
d) Vorträge
e) Versammlungen
Reglement über die Nutzung des Mehrzweckraums Neugrüt
Art. 6. Termine und Reservationen
| Veranstalter können das Objekt provisorisch reservieren. Die Räumlichkeiten werden für
maximal zwei Wochen freigehalten. Wird in diesen zwei Wochen kein reguläres Gesuch eingereicht, wird das Objekt für andere Nutzer freigegeben.
2 Termine für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse können frühestens zwei Jahre vor
dem Veranstaltungstermin reserviert werden.
3 Verbindliche Zusagen für private Veranstaltungen können frühestens ein Jahr vor dem
Veranstaltungstermin gemacht werden.
Art. 7. Gesuche
| Gesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung (Front-Office) bezogen oder im
Service Bereich der Webseite www.balzers.li heruntergeladen werden.
2 Die Gesuchsformulare müssen mindestens vier Wochen vor dem Durchführungsdatum
vollständig ausgefüllt beim Front-Office persönlich oder per E-Mail eingereicht werden.
3 Mit der Einreichung des Gesuches bestätigt die gesuchstellende Person die Richtigkeit
und Vollständigkeit aller Angaben und akzeptiert alle gesetzlichen Bestimmungen und Reglemente (gemäss Art. 1 und 2.), bestätigt deren Kenntnisnahme und verpflichtet sich, im Falle einer
Bewilligung, diese einzuhalten.
Art. 8. Bewilligung
1 Der Bewilligungsentscheid wird dem Gesuchsteller innert einer Arbeitswoche (ab Eingang
des vollständig ausgefüllten Gesuchs) mitgeteilt.
2 Eine Bewilligung ist nur für die jeweilige Veranstaltung gültig. Für jährlich wiederkehrende
Veranstaltungen ist die Bewilligung jedes Mal neu einzuholen.
Art. 9. Gebühren
1 Gebühren werden gemäss dem «Gebührenreglement für die Nutzung von Gymnastik- und
Mehrzweckräumen» erhoben.
Art. 10. Nutzungseinschränkungen
! Für sportliche Aktivitäten oder festliche Anlässe kann der Mehrzweckraum nicht genutzt
werden.
si Veranstaltungen, bei denen Essen und Trinken ausgegeben wird, sind nicht erlaubt
3 Das Mitführen von Tieren im Objekt ist verboten.
Art. 11. Durchführung einer Veranstaltung
U Der Veranstalter hat sich zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Hausdienst zu melden,
um die Details der Veranstaltung zu besprechen.
2 Es sind die öffentlichen Parkplätze zu nutzen.
Reglement über die Nutzung des Mehrzweckraums Neugrüt
Art. 12. Sicherheit und Ordnung
1 Der Veranstalter hat für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und ist für alle überlassenen
Räumlichkeiten, Geräte und Einrichtungen verantwortlich.
2 Für ausserordentliche Einrichtungen ist der Hausdienst unbedingt miteinzubeziehen. Es
ist ausdrücklich untersagt, Nägel, Schrauben, Heftklammern als Befestigung an Mobilien oder
Immobilien zu verwenden. Bei Nichtbeachtung wird der Veranstalter im Umfang des entstandenen Schadens ersatzpflichtig.
9 Die Brandschutzbestimmungen gemäss Anhang 1 sind einzuhalten.
4 Nach der Veranstaltung ist das Objekt vom Veranstalter wieder sauber und ordentlich zu
hinterlassen.

## Art. 13 {#art_13}

Haftung
1 Bei Schäden am Objekt ist es unerheblich, ob diese durch den Veranstalter selbst oder
Gäste verursacht wurden.
2 Erfolgt eine Sachbeschädigung muss diese dem Hausdienst gemeldet werden. Reparaturen werden von der Gemeinde in Auftrag gegeben. Die Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
3 Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder Verlust von Gegenständen, die vom Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung eingebracht werden.
4 Die Gemeinde haftet als Objekteigentümer ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Sie lehnt jede Haftung für Unfälle während des Aufenthalts im Objekt ab.

## Art. 14 N. Schlussbestimmungen {#art_14}

Rekursrecht
1 Gegen Entscheidungen oder Verfügungen der Gemeinde, welche gestützt auf das gegenständliche Reglement Erlassen werden, kann innert vierzehn Tagen ab Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erhoben
werden.
2 Entscheide und Verfügungen des Vorstehers können mit Einspruch beim Gemeinderat angefochten werden, solche des Gemeinderates mit Beschwerde bei der Fürstlichen Regierung.

## Art. 15 Reglement über die Nutzung des Mehrzweckraums Neugrüt {#art_15}

Aufhebung des bisherigen Reglements
1 Mit diesem Reglement wird das Benützungsreglement für den Mehrzweckraum Neugrüt
vom 31. August 2011 aufgehoben.

## Art. 16 {#art_16}

Inkrafttreten
7 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 genehmigt
und tritt per 01.01.2024 in Kraft.
Karl Malin Matthias Eberle
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Izers, Dezember 20283p | 1%S
Anhang 1 —- Brandschutzbestimmungen
a) Fluchtwege, Ausgänge, Notausgänge, Rampen, Treppen, gegebenenfalls Zugänge zu
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuerlöschhilfen sind in vollem Umfang freizuhalten und dürfen weder dauerhaft noch temporär verschlossen, verdeckt oder zugestellt
werden.
b) Für das Dekorieren dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Dekorationen sind vom Boden mindestens 20cm entfernt zu halten.
c) Leicht brennbare Materialien wie Papier, Schilfrohr, Tannenzweige etc. sind mit einem
Imprägnierungsmittel zu behandeln, damit sie schwer entflammbar werden.
d) Materialien, die bei früheren Anlässen zugelassen waren, können unter Umständen infolge Alterung oder Staubanlagerungen die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Diese
Materialien sind zu kontrollieren.
e) Kunststoffmaterialien (Folien, Netze, etc.), die brennend abtropfen sind verboten.
f) Die Dekorationen sind solide befestigt.
g) Beim Dekorieren von Lampen und bei der Verwendung von Spotleuchten ist besondere
Vorsicht geboten. Zu vermeiden sind Wärmestaus und direkte Wärmestrahlung auf
brennbares Material.
h) Das Abbrennen von Feuerwerk und die Entfachung offenen Feuers ist im Gebäude und
auf dem Areal verboten.
i) Die Aufstellung und der Betrieb von Gasgrillgeräten sind verboten.
j) Der Veranstalter ist für die Durchsetzung der Sicherheitsmassnahmen verantwortlich.
