---
title: "Regierungsratsbeschluss betreffend die Zugehörigkeit der Kantonseinwohner zu den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft"
id: 24c87e1b-870d-4fed-9978-7dfc4b8c6953
authority: bl
place: "Basel-Landschaft"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "191.11"
publisher_url: https://bl.clex.ch/data/191.11/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/24c87e1b-870d-4fed-9978-7dfc4b8c6953
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/2934/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 0f858eafd1f94b6cc5a4e72a634c5492039e73d1a882c9e346aac798add3fd27
provisions: 5
---

# Regierungsratsbeschluss betreffend die Zugehörigkeit der Kantonseinwohner zu den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft

## § 1 {#par_1}

1 Kantonseinwohner, die der Landeskirche ihrer Konfession nicht anzugehören
wünschen, haben eine schriftliche Erklärung über ihre Nichtzugehörigkeit oder
ihren Austritt abzugeben.

## § 2 {#par_2}

1 Die Abmeldung hat beim Präsidenten der Kirchgemeinde zu erfolgen.

## § 3 {#par_3}

1 Die Austrittserklärung kann in gültiger Weise nur abgegeben werden durch
Personen im Alter von mehr als sechzehn Jahren.
2 Ist der Austretende ein Familienvater, so kann sich seine Erklärung auch auf
die in seiner väterlichen Gewalt stehenden Kinder unter sechzehn Jahren beziehen. Ehefrauen und Kinder über sechzehn Jahre haben ihre Nichtzugehörigkeit zur Kirche oder ihren Austritt aus derselben selbständig zu melden.

## § 4 {#par_4}

1 Über eine spätere Wiederaufnahme entscheiden die in den Verfassungen der
drei Landeskirchen bevollmächtigten Instanzen.

## § 5 {#par_5}

1 Dieser Beschluss tritt auf 1. Dezember 1950 in Kraft.
1) GS 20.131, SGS 191
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.228
2 191.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
22.11.1950 01.12.1950 Erlass Erstfassung GS 20.228
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.228
3 191.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 22.11.1950 01.12.1950 Erstfassung GS 20.228
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.228
