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title: "Festlegung der Freinächte, Einführung Abendverkauf, Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen Ruhetagen"
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provisions: 1
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# Festlegung der Freinächte, Einführung Abendverkauf, Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen Ruhetagen

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StRB betreffend
neues Gastgewerbegesetz:
Festlegung der Freinächte und Kompetenzdelegation
an das Polizeiamt1
(vom 25. Juni 1996)
1. Im Rahmen des Vollzuges des neuen Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996
wird die Kompetenz zur Bewilligung von Alkoholausschank an Anlässen gemäss
§§ 6 ff. sowie die Bewilligung einmaliger Verlängerungen gemäss § 13 Abs. 4 an das
Polizeiamt2 delegiert.
2. Gestützt auf § 15 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 werden die
Freinächte in der ganzen Stadt Zug wie folgt festgelegt:
– Schmutziger Donnerstag
– Fasnachtsfreitag bis und mit Fasnachtsdienstag
– 1. August
– Silvester
– Zuchtstierenmarkt (beide Tage)
– anlässlich der Generalversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Zug
3. Folgende Stadtratsbeschlüsse werden aufgehoben:
– Beschluss vom 10. Januar 1989 betreffend Kompetenzübertragung an das
Polizeiamt3 im Sinne des Tanzgesetzes vom 21. Oktober 1976 und
Gebührenregelung;
– Beschluss vom 22. Oktober 1985 betreffend Kompetenzen an das Polizeiamt4 im
Sinne des Gastgewerbegesetzes vom 5. Juli 1984
– Beschluss vom 5. Mai 1992 betreffend Neuregelung für das Festlegen von
Gebühren für Tageswirtschaftspatente.
4. Das Polizeiamt5 wird mit der Amtsblattpublikation von Ziff. 2 dieses Beschlusses
beauftragt.
1 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr
2 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr
3 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr
4 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr
5 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr
Einführung eines wöchentlichen Abendverkaufs
vom 13. Mai 1975
1. Ab 1. September 1975 wird für die Dauer eines Jahres ein Abendverkauf jeweils
Donnerstag bis 21.00 Uhr bewilligt.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass sich die Migros-Genossenschaft
verpflichtet hat, ihr Geschäft an der Grabenstrasse in Zug am Abendverkauf
ebenfalls offen zu halten.
3. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die öffentlichen
Ruhetage und die Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte vom 4. November 1974.
Definitive Einführung eines wöchentlichen Abendverkaufs
4. August 1976
1. Ab 1. September 1976 wird der Abendverkauf jeweils Donnerstag bis 21.00 Uhr
definitiv eingeführt.
2. Im übrigen werden die Punkte 2. und 3. des Stadtratbeschlusses vom 13. Mai
1975 bestätigt.
3. 1)
1) Aufgehoben mit StRB vom 6. Mai 1980
StRB betreffend
Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen Ruhetagen
vom 6. Mai 1980
1. Der Stadtratsbeschluss über die Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen
Ruhetagen vom 25. August 1975 wird aufgehoben.
2. Der Abendverkauf wird wie folgt neu festgelegt:
2.1 Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf
in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.
2.2 Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in
dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.
