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title: "Grossratsbeschluss betreffend Anlage und Betrieb von öffentlichen Materiallagerplätzen auf dem Dreispitz"
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# Grossratsbeschluss betreffend Anlage und Betrieb von öffentlichen Materiallagerplätzen auf dem Dreispitz

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Dreispitz: GRB 685.100
Grossratsbeschluss betreffend Anlage und Betrieb von öffentlichen
Materiallagerplätzen auf dem Dreispitz
Vom 28. Juni 1900 (Stand 28. Juni 1900)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, unter Wahrung des Rechtsstandpunktes, dass es Aufgabe
der Bahnverwaltung sei, für ausreichende Materiallagerplätze zu sorgen, beschliesst auf Antrag des
Regierungsrates:
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, auf dem Dreispitz öffentliche Materiallagerplätze nach dem
vorliegenden Situationsplan vom 18. Mai 1900 auf Rechnung des Kantons anzulegen und zu diesem
Zweck
a) mit dem Direktorium der Schweizerischen Centralbahn in Basel einen Vertrag über Anlage und
Benützung eines Verbindungsgeleises zwischen dem Güterbahnhof Wolf in Basel und den öffentlichen Materiallagerplätzen auf dem Dreispitz 1) und
b) mit der Verwaltung der Christoph Merian-Stiftung einen Vertrag über Pacht von Land auf dem
Dreispitz zur Anlage von öffentlichen Materiallagerplätzen abzuschliessen. 2)
2., 3. 3)
1) Ziff. 1 lit. a: Der Vertrag mit dem Direktorium der Centralbahn (heute: SBB) ist unter SG 685.110 abgedruckt.
2) Ziff. 1 lit. b: Die geltenden Verträge mit der Christoph Merian Stiftung sind unter SG 685.200 abgedruckt. Die früheren Pachtverträge sind als
hinfällig zu betrachten.
3) Ziff. 2 und 3 (Kreditbewilligung und Auftrag an den Regierungsrat zur Vorlage eines Organisationsgesetzes) werden hier nicht abgedruckt.
Dreispitz: GRB 685.100
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
28.06.1900 28.06.1900 Erlass Erstfassung KB 30.06.1900
Dreispitz: GRB 685.100
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 28.06.1900 28.06.1900 Erstfassung KB 30.06.1900
