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title: "Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen"
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provisions: 6
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# Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen

## § 1 {#par_1}

1 Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ist organisatorisch der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt.
2 Die Schlichtungsstelle besteht aus der Kommission und dem Sekretariat.

## § 2 {#par_2}

1 Die Aufrechterhaltung des Betriebes der Schlichtungsstelle ist mit einer Stellvertretung sicherzustellen. Bei Bedarf werden ad hoc zusätzliche Stellvertretungen ernannt. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bestimmt für den
Leiter oder die Leiterin der Schlichtungsstelle die Stellvertretung.
§ 2bis *
1 Für die Ersetzung von Kommissionsmitgliedern bei Ausstand gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes1).

## § 3 {#par_3}

1 Die Schlichtungsstelle genehmigt die in Artikel 261l, 269d und 298 OR2) genannten Formulare.
2 Die Schlichtungsstelle und die Einwohnergemeinden geben diese Formulare
ab.
3 Für den Bezug von 10 oder mehr Formularen ist eine Gebühr von Fr. –.50 pro
Exemplar zu entrichten.
§ 3bis *
1 Die Schlichtungsstelle vollzieht das Bundesgesetz sowie die Verordnung über
Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung.
1) GS 34.161, SGS 170
2) SR 220
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
2 223.11

## § 4 {#par_4}

1 Die Schlichtungsstelle erstattet dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) halbjährlich Bericht.

## § 5 {#par_5}

1 Die Schlichtungsstelle veröffentlicht periodisch die Zusammensetzung und
die Zuständigkeit der Schlichtungskommission.

## § 6 {#par_6}

1 Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1996 in Kraft.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
3 223.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
12.12.1995 02.01.1996 Erlass Erstfassung GS 32.348
16.04.1996 01.06.1996 § 3bis eingefügt GS 32.448
07.12.2010 01.01.2011 § 2bis eingefügt GS 37.290
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
4 223.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 12.12.1995 02.01.1996 Erstfassung GS 32.348
§ 2bis 07.12.2010 01.01.2011 eingefügt GS 37.290
§ 3bis 16.04.1996 01.06.1996 eingefügt GS 32.448
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
