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title: "Neukonzipierung eines Belohnungssystems für das Personal"
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# Neukonzipierung eines Belohnungssystems für das Personal

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StRB betreffend
Neukonzipierung eines Belohnungssystems
für das Personal
(vom 25. November 1997)
1. Auf den 1. Januar 1998 wird das folgende Belohnungssystem für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter eingeführt:
A. Spontananerkennung bei besonderen Leistungen
Bei besonderen Einzel- oder Gruppenleistungen bezüglich Leistungs-Qualität, -
Quantität und -Verhalten kann der zuständige Abteilungschef
Spontanauszeichnungen im Wert bis max. Fr. 300.– gewähren. Die Auszeichnung
erfolgt grundsätzlich als Naturalgeschenk (z. B. «Dinner for two», Waren- oder
Buchgeschenk). Entsprechende Spesenbelege sind dem Personaldienst zur
Belastung auf dem Konto 113/309.05 (Personalbetreuung) einzureichen.
Für grössere Auszeichnungen von über Fr. 300.–, die in Geld, unter Abzug der
Sozialkosten, oder in Form von bezahltem Urlaub ausgerichtet werden,
entscheidet der Stadtrat. Schriftliche Gesuche sind beim Leiter Personaldienst
einzureichen.
B. Belohnung von Verbesserungsvorschlägen
Wird die Organisation oder der Arbeitsablauf auf Vorschlag einer Mitarbeiterin
oder eines Mitarbeiters wesentlich verbessert, kann ihr/ihm der Stadtrat eine
angemessene Vergütung zusprechen. Kann der wirtschaftliche Nutzen errechnet
werden, so beträgt die Prämie 20 % der jährlichen Nettoeinsparung. Sind die
Einsparungen nicht errechenbar, so wird die Prämie nach der Bedeutung des
Vorschlags bemessen. Die Höchstprämie beträgt in jedem Falle Fr. 2000.–.
Schriftliche Gesuche sind beim Leiter Personaldienst einzureichen. Die Belastung
erfolgt auf dem Konto 113/309.05 (Personalbetreuung).
2. Für beide Belohnungsarten zusammen darf pro Jahr der Maximalbetrag von Fr.
20000.– nicht überschritten werden. Für die entsprechende Koordination unter
den Abteilungen sorgt der Personaldienst. Der Maximalbetrag von Fr. 20000.–
steht den Abteilungen grundsätzlich im Verhältnis zu ihren Personaleinheiten zur
Verfügung, wobei in Absprache mit dem Personaldienst abteilungsübergreifende
Verschiebungen vorgenommen werden können.
