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title: "Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten"
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provisions: 6
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# Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

## § 1 vom 19. Mai 1981 (Stand 1. Januar 1998) {#par_1}

1 Der Kanton leistet im Rahmen der vom Grossen Rat festgesetzten Kredite Beiträge
zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten.

## § 2 {#par_2}

1 Die Leistung des Kantons und der Gemeindeanteil nach Abs. 3 decken zusammen
mit dem Bundesbeitrag 50 % der anrechenbaren Kosten.
2 Im Einzelfall kann diese Leistung herabgesetzt werden, wenn ein reduzierter Ansatz zur Sicherstellung der Finanzierung genügt, ohne dass dabei der Gesuchsteller
übermässig belastet wird.
3 Die Leistung des Kantons ist abhängig von der Übernahme eines Anteils von 5 %
durch die Munizipalgemeinde2).

## § 3 {#par_3}

1 Für Familien in besonders schwierigen finanziellen Verhältnissen oder wenn die
notwendige Verbesserung der Wohnverhältnisse trotz des Bundesbeitrages und der
Leistung des Kantons gemäss § 2 Abs. 1 offensichtlich zu einer übermässigen Belastung des Gesuchstellers führt, kann die Leistung des Kantons entsprechend dem
Bundesbeitrag erhöht werden.

## § 4 {#par_4}

1 Für die Leistungen des Kantons sind die Vorschriften des Bundesgesetzes über die
Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten und der dazugehörigen Verordnung des Bundesrates sinngemäss anwendbar.

## § 5 {#par_5}

1 Der Vollzug obliegt dem Departement für Bau und Umwelt. Beitragsgesuche sind
an das Departement für Bau und Umwelt zu richten. *
2 … *
1) SR 844
2) Jetzt Politische Gemeinde.
* Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
842.15 RRV zum BG Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

## § 6 {#par_6}

1 Diese Verordnung ersetzt die Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz
über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 20. Februar 1979.
2 Sie tritt rückwirkend auf den 15. Februar 1981 in Kraft.
RRV zum BG Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten 842.15
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
Erlass 19.05.1981 15.02.1981 Erstfassung 20/1981
§ 5 Abs. 1 18.11.1997 01.01.1998 geändert -
§ 5 Abs. 2 18.10.1983 01.06.1984 aufgehoben 42/1983
