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title: "Quartiergestaltungsplan «Unterfeld Nord»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Unterfeld Nord»

## text {#text}

Strassen auf Basis Verkehrstrennung
Fahrtrichtungen
GVRZ Kanal / Mögliche Verlegung GVRZ Kanal (Lage schematisch)
Bestehende sowie projektierte Gebäude
Legende
Mögliche Lage von Hochbauten (schematisch)
Mischverkehrsflächen
Anordnung Quartierfreiräume A und B mit Total 1'850 m2
Gewässer offen / eingedolt
Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung (Ziel: Vorwiegend Hartbelag
mit örtlicher Begrünung / einzelne platzartige Situationen)
Verbindungskorridor (Ziel: Naturnahe Gestaltung, Bestockung und Trockenwiese)
Übergangsbereich Nordstrasse und Radweg (Ziel: Naturnahe Gestaltung
z.B. als Trockenwiese)
Baumreihe (Umsetzung: rot mit Strassenprojekt /
blau mit angrenzendem Bauprojekt)
Flach geneigte Rampe (2m Länge)
Strassenplatz
Rechtsgültige Baulinie
Rechtsgültige Baulinie (Verbindungskorridor)
Perimeter Quartiergestaltungsplan
Buskorridor: Raumsicherung für eine mögliche Busverbindung
Informationsinhalt
Bahnareal
Interessenlinie SBB
E Eckposition (Ziel: besonders gute Gestaltung)
Zu erhaltende / ergänzende Bestockung
(Naturobjekt N117, gemäss Bauordnung § 6 Abs. 3)
Geplante Baulinie (Nordstrasse)
Projektierte Baulinie (Verbindungskorridor)
Zu revidierende Baulinie (Nordstrasse)
Zu revidierende Baulinie (Verbindungskorridor)
Sperrung MIV (Durchfahrt nur für LV und evtl. Bus gestattet, Lage schematisch)
Projektierte Gewässerbaulinie
Mögliche Leitungsführung Fernwärmenetz WWZ AG
Geplante Arkadenbaulinie (Nordstrasse)
20040629
19920707
20040629
20040629
20040629
20040629
RRB
RRB
RRB
RRB
RRB
RRB
19920707RRB
Interessenslinie SBB
Fuss-
und Radweg
GVRZ Kanal
überbaubar
Quartierfreiraum
A
1'350
m2
Oberneuhofstrasse
Nordstrasse
Basiserschliessung
A A
CC
RRB 19920707
19920707RRB
Wendeplatz
34m
BB
32m
D D
6m
6.1m
min
. 4m
min
. 8.60m
8m
Quartierfreiraum B
m2
Fuss-
und Radweg (Lage schematisch)
40m
E
OptionLSA
(Abgrenzung
schematisch)
15.00m
Linienführung
Fuss-
und
Radweg
nach
Gleiserweiterung
Verlegung
GVRZ
Kanal
in
Verbindungskorridor
ermöglichen
Fuss-
und Radweg
rund
2.5 m
9.5m
Der Gemeindeschreiber:
Walter Lipp
Der Gemeindepräsident:
Andreas Hotz
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord
Abteilung Planung/Bau, den 12.9.2017
Vom Gemeinderat beschlossen am 6.9.2017
Der Abteilungsleiter:
Urs Spillmann
Kanton Zug Gemeinde Baar
Situation 1:1000
Schnitte 1:100
Öffentliche Auflage vom 5.1.2018 bis 5.2.2018
Visum Planung/Bau:
Der GemeindeschreiberDer Gemeindepräsident
Vom Gemeinderat festgesetzt am
Fussweg Fahrbahn
Granitband
Baumreihe
zusammen
mit Strassenprojekt Fussweg
2.00m 5.70m 0.40m 1.50m 2.00m min. 4.00mmin. 4.00m
Homogene, auf
Strassenraum
abgestimmte
Gestaltung
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung
min. 4m
Kronenansatz
3cm 3cm
Fahrbahn Fussweg
Vorbereich
Gebäude
5.75m 2.00m 1.50m min. 2.50mmin. 4.00m
Homogene, auf
Strassenraum
abgestimmte
Gestaltung
Baumreihe
zusammen
mit Strassenprojekt
min. 4m
Kronenansatz
3cm3cm
Vorbereich
Gebäude Fussweg Fahrbahn
min. 4.00m 2.00m 5.50m min. 4.00m
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung
3cm 3cm
Schnitt A - A
Schnitt B - B
Schnitt C - C
Fahrbahn
Granitband
Baumreihe
5.70m 0.40m 2.00m1.50mmin. 4.00m
Fussweg
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung
Homogene, auf
Strassenraum
abgestimmte
Gestaltung
min. 4m
Stammhöhe Baumreihe
zusammen mit
angrenzendem
Bauvorhaben3cm 3cm
Schnitt D - D (Variante mit Grundstückerschliessung)
5.70m
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung
0.40mmin. 4.00m
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung Fahrbahn
Granitband
min. 4m
Kronenansatz
Baumreihe
zusammen mit
angrenzendem
Bauvorhaben
3cm 3cm
Schnitt D - D (Erweiterter Ausbau: Radweg / Fussweg / Buskorridor)
Rad- /
Fussweg
3.10mmin. 6.60m
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung
Homogene, auf Strassenraum
abgestimmte Gestaltung
Granitband
0.40m
Baumreihe
zusammen mit
angrenzendem
Bauvorhaben
min. 4m
Kronenansatz
3cm 3cm
Schnitt D - D (Grundausbau: Radweg / Fussweg)
Situationsplan
N
20 50 m
0 20 50 m10
3lÊr{
Quartiergestaltu ngsplan Unterfeld Nord
Handlungsanweisungen
Abteilung Planung/Bau, den 12.9.2017
Der Abteilungsleiter:
Urs Spillmann
Vom Gemeinderat beschlossen am 6.9.2017
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
Andreas Hotz Walter Lipp
Öffentliche Auflage vom 5.1.2018 bis 5.2.2018
Visum Planung/Bau l?.
Vom Gemeinderat festgeseEt am
Der Gemeindepräsident
0 0. Åüt. ?0t0
,/,./ "/- /
Der Gemeindlschreiber
/,/ L-l
32589 -31.7.2017
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar
Handlungsanweisungen
Zweck
Ziele Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Unterfeld Nord hat zum
Ziel, die Grundzüge der Quartierentwicklung aufzuzeigen, damit
ein gut nutzbares Arbeitsplatzgebiet entstehen kann, das entsprechend den Nutzungsabsichten der Grundeigentümer individuell überbaut werden kann und dank sorgfältig gestalteter
Aussenräume eine hohe Aufenthaltsqualität für die Beschäftigten besitzt. Insbesondere bezweckt der QGP Unterfeld,
• ein siedlungsverträgliches Erschliessungssystem sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann;
• eine gestaltete Nord-Süd-Verbindung anzulegen, die das
Gebiet strukturiert, die Quartiere Unterfeld und Oberneuhof
verbindet (Langsamverkehr) und eine Busverbindung ermöglicht;
• die Lage der Quartierfreiräume festzulegen und zu sichern;
• Bauten und Freiräume zu verzahnen und gut gestaltete
Übergänge von den privaten Grundstücken zu den öffentlichen und halböffentlichen Räumen zu schaffen;
• den Bebauungsspielraum längs dem kommunalen Verbindungskorridor zu erhöhen und dessen Qualitäten zu sichern.
Verbindlichkeit und Wirkung
Anordnungsspielraum Sämtliche Planfestlegungen sind schematisch und besitzen für
die weitere Projektierung einen Anordnungsspielraum.
Von der Grundkonzeption kann abgewichen werden, wenn wiederum ein grundstücksübergreifendes, abgestimmtes Konzept
mit mindestens gleich hohen gestalterischen Qualitäten sichergestellt wird.
Beurteilungsgrundlage Der vorliegende Quartiergestaltungsplan ist behördenverbindlich. Er dient als Grundlage für
• die planerische Vertiefung der Quartiererschliessung;
• die vertragliche Sicherung der Quartierfreiräume;
• die Beurteilung von Bauvorhaben auf den Baugrundstücken.
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar
Handlungsanweisungen
Bebauung
Orthogonale
Bebauungsstruktur
Grundsätzlich sollen die Gebäude orthogonal zum Erschliessungsnetz angeordnet werden. Durch die präzise Anordnung
der Baukörper sollen spannungsvolle und gut nutzbare Aussenräume entstehen.
Eckposition Nordstrasse Die Eckposition zur Nordstrasse ist für den Auftritt des Gebiets
Unterfeld wichtig. Angestrebt wird eine ortsbaulich überzeugende Lösung mit besonders gut gestalteten Bauten und Anlagen.
Zur Erhöhung des Bebauungsspielraums soll die bestehende
Baulinie längs der Nordstrasse um das im Situationsplan bezeichnete Mass reduziert werden.
Verzahnung von Bauten
mit Verbindungskorridor
Die rechtskräftige Baulinie, die den Raum für den Verbindungskorridor sichert, kann revidiert werden. Ziel einer Revision ist
die Sicherstellung einer gut gestalteten, variierenden Freiraumabfolge, die auf die orthogonale Bebauungsstruktur der angrenzenden Bauten abgestimmt ist. Angestrebt wird eine flächenneutrale Anpassung der Baulinie, wobei bezogen auf die nördliche Grundstücksgrenze eine Mindestbreite von 15 m zu gewährleisten ist. Die im Situationsplan eingetragene projektierte
Baulinie entspricht diesen Zielsetzungen. Sie ist für die weitere
Projektierung wegleitend (siehe auch Umsetzung).
Abstände Gebäude haben zur Interessenlinie der SBB einen Abstand von
mindestens 8 m einzuhalten. Zu den Quartierfreiräumen gilt ein
Abstand von 4 m. Im Übrigen gelten die Abstandsvorschriften
der Bauordnung.
GVRZ-Kanal Der Kanal des Gewässerschutzverbandes des Kantons Zug
(GVRZ) darf überbaut werden. Innerhalb der projektierten Baulinie des Verbindungskorridors ist die spätere Verlegung des
Kanals rechtlich sicherzustellen.
Verdichtung Auf Grund der hohen Standortqualität und der zentralen Lage
des Planungsgebiets ist eine Verdichtung im Sinne des kantonalen Richtplans zu prüfen.
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar
Handlungsanweisungen
Erschliessung
Erschliessungsnetz Das im Situationsplan bezeichnete Erschliessungsnetz ist auf
die heutige Eigentumsstruktur abgestimmt und für die weitere
Projektierung wegleitend. Die Strassen können entsprechend
der Bauabsicht der Grundeigentümer in Etappen realisiert werden. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) darf keine
Verbindung zur Oberneuhofstrasse hergestellt werden (siehe
A15 kommunaler Richtplan Verkehr).
Sofern die Parzellen zu einem Grundstück vereint werden, kann
das Erschliessungsnetz den neuen Gegebenheiten angepasst
werden, wobei mindestens die Nord-Süd-Verbindung als Fuss-/
Radweg und Buskorridor zu gewährleisten ist.
Siedlungsverträgliche
Gestaltung
Die Strassen sind siedlungsorientiert zu gestalten. Die Strassenplätze sind als Mischverkehrsflächen auszugestalten.
Längs der bezeichneten Strassenräume sind Baumreihen anzulegen. Überdies ist die Nord-Süd-Verbindung mit einem gestalterischen Element speziell zu kennzeichnen (z.B. Natursteinband gemäss Eintrag in den Schnitten A–A und D–D).
Fuss- und Radwege An schematisch bezeichneten Lagen sind kombinierte Fuss-
und Radwege mit einer Breite von mindestens 3.5 m zu realisieren.
Mit dem Ausbau der SBB-Gleisanlage ist der Fuss- und Radweg entlang des Bahndamms durch die SBB/den Kanton zu
verlegen.
Raumsicherung
Buskorridor
In der Nord-Süd-Verbindung ist der Raum für eine allfällige
Busverbindung zu sichern.
Strassenplan Bezüglich des maximal zulässigen Parkplatzangebots und der
allenfalls zu ergreifenden Massnahmen im Bereich des westlichen Anschlusses an die Basiserschliessung (ev. Sperrung
Ausfahrt/ev. Bau einer Lichtsignalanlage) sind die Festlegungen
im Strassenplan Unterfeld zu beachten.
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar
Handlungsanweisungen
Freiräume
Öffentliche Quartierfreiräume
An schematisch bezeichneter Lage sind öffentliche Quartierfreiräume anzulegen. Der Quartierfreiraum A hat eine Fläche
von mindestens 1’350 m2 und der Quartierfreiraum B eine Fläche von mindestens 500 m2 aufzuweisen.
Die Quartierfreiräume sind als attraktive Freiflächen zu gestalten. Wegleitend ist das Merkblatt "Quartierfreiraum“ vom
13.12.2010 der Gemeinde Baar.
Verbindungskorridor Der Verbindungskorridor ist naturnah zu gestalten (z.B. als Naturwiese). Die bestehende Bestockung ist zu erhalten und allenfalls punktuell zu ergänzen (siehe L3 kommunaler Richtplan
Siedlung und Landschaft).
Im Bereich des bezeichneten Gewässers gilt Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GschV). Mit Ausnahme der bezeichneten Erschliessungsanlagen (bestehende Brücke, GVRZ-
Kanal) dürfen keine Anlagen innerhalb des Gewässerraums
erstellt werden.
Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung der privaten Vorzonen
Die im Situationsplan bezeichneten privaten Vorzonen sind in
Abstimmung auf den Strassenraum zu gestalten. Ziel ist die
Sicherstellung homogen wirkender Strassenräume. Anzustreben sind örtliche Begrünungselemente.
Übergangsbereich Nordstrasse und Interessenlinie
Längs der Nordstrasse und des Fuss- und Radwegs, der angrenzend an die Interessenlinie der SBB geführt wird, ist ein
naturnah gestalteter Grünstreifen anzulegen.
Ver- und Entsorgung
Entwässerung Das Planungsgebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern.
Energieversorgung Sofern eine öffentliche Fernwärmeversorgung im Einzugsgebiet
der Grundstücke im Unterfeld Nord lokale Abwärme oder erneuerbare Energien nutzt und die Wärme zu technisch und
wirtschaftlich gleichwertigen Bedingungen wie aus konventionellen Anlagen anbietet, soll ein Anschluss der Gebäude an das
Leitungsnetz erfolgen.
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar
Handlungsanweisungen
Entsorgungsstellen Im Planungsgebiet sind Unterflurcontainer vorzusehen. Diese
sind gut in die Umgebung zu integrieren. Die Standorte werden
im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
Umsetzung
Privatrechtliche
Regelungen
Durch die Grundeigentümer sind in einem Landumlegungs- und
Erschliessungsvertrag insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu treffen:
• Neuparzellierung und grundbuchrechtliche Bereinigung zur
Sicherstellung von Bau und Unterhalt der gemeinsam benötigten Erschliessungs- sowie Ver- und Entsorgungsanlagen
• Sicherstellung von Bau und Unterhalt der Quartierfreiräume
• Nutzungsrechte zugunsten der Öffentlichkeit (Fuss- und
beschränkte Fahrwegrechte, Nutzungsrecht an den Quartierfreiräumen, Kostenregelung)
Konzepte Spätestens mit einem ersten Bauprojekt, welches einen Strassenabschnitt im Bereich der Schnitte A, B und D betrifft, sind
über das Planungsgebiet folgende Konzepte zur Bewilligung
einzureichen:
• Gestaltungs- und Materialisierungskonzept für die Strassen
und Wege
• Ver- und Entsorgungskonzept (Wasserversorgung, Entwässerung inkl. Retention, Strom, Telekommunikation)
Verbindungskorridor und
Quartierfreiraum A
Zusammen mit einem ersten Bauvorhaben im Bereich des Verbindungskorridors ist die Gestaltung des Verbindungskorridors
(inklusive Fuss- und Radwegverbindung) und des Quartierfreiraums A aufzuzeigen.
Gestützt auf dieses Konzept ist gegebenenfalls die projektierte
Baulinie durch eine definitive Baulinie abzulösen.
Der Verbindungskorridor und der Quartierfreiraum A sind zusammen mit einem angrenzenden Bauprojekt umzusetzen, jedoch spätestens, wenn 60 % des zulässigen Bauvolumens innerhalb des QGP-Perimeters realisiert sind.
Quartierfreiraum B Die Gestaltung des Quartierfreiraums B ist zusammen mit einem angrenzenden Bauprojekt aufzuzeigen und mit diesem
umzusetzen.
Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar
Handlungsanweisungen
Bäume Die im Situationsplan mit einem blauen Punkt gekennzeichneten Strassenbäume sind spätestens zusammen mit einem angrenzenden Bauvorhaben zu pflanzen. Die übrigen Bäume
müssen zum Zeitpunkt der Strassenabnahme gepflanzt sein.
Überführung in eine definitive Bauzone
Nach der Sicherstellung der Nutzungsrechte (öffentliche Fuss-
und Wegrechte sowie öffentliche Freiräume) zugunsten der
Öffentlichkeit in einem Vertrag wird die Reservebauzone mit
Beschluss durch den Gemeinderat in eine definitive Bauzone
überführt. Dazu ist dem Gemeinderat ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
