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title: "Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises"
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provisions: 11
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# Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises

## § 1 {#par_1}

Zweck
1 Die Gemeinde Riehen verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports den
Riehener Sportpreis.

## § 2 {#par_2}

Jury
1 Für die Ausrichtung des Sportpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie
wird vom Gemeinderat gewählt.
2 Ihre Entscheide trifft sie nach geheimer Beratung mit einfacher Stimmenmehrheit. *

## § 3 {#par_3}

Amtsdauer
1 Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.

## § 4 {#par_4}

Organisation
1 Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei
Jahren.
1bis Das Sekretariat wird von der zuständigen Verwaltungsabteilung sichergestellt. Die Protokolle werden nur den Mitgliedern zugestellt und sind nicht öffentlich zugänglich. *
2 Die Organisation der Vergabe des Sportpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.

## § 5 {#par_5}

Anerkennungs- oder Förderpreis
1 Der Riehener Sportpreis wird verliehen an erfolgreiche Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler und
Mannschaften oder an Personen, Gruppen oder Institutionen, die sich um den Sport in Riehen besonders verdient gemacht haben. Er kann in Form eines Anerkennungs- oder Förderpreises verliehen werden.

## § 6 {#par_6}

Bezug zu Riehen
1 Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur
Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.
2 Eine Mannschaft oder ein Verein muss den Sitz in Riehen haben.

## § 7 {#par_7}

Ausrichtung des Sportpreises
1 Der Sportpreis wird in der Regel alle zwei Jahre ausgerichtet. *

## § 8 {#par_8}

Preissumme
1 Für die Ausrichtung des Sportpreises steht jeweils eine Preissumme von CHF 10'000 zur Verfügung. *
1) RiE 111.100
Sportpreis: Reglement RiE 416.300
2 Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 10'000.- ausgerichtet werden. Es können auch
mehrere Auszeichnungen verliehen werden.

## § 9 {#par_9}

Verzicht auf Vergabe
1 Die Jury kann in begründeten Fällen auf die Vergabe eines Sportpreises verzichten. *
2 … *

## § 10 {#par_10}

Vorschlag
1 Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Vergabe des Sport -

## § 11 preises zur Genehmigung. * {#par_11}

Entscheid
1 Der Entscheid betreffend Sportpreis wird in der Regel spätestens bis Ende April getroffen. *
Schlussbestimmung
Das Reglement wird publiziert. Es tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das
Reglement betreffend Ausrichtung eines jährlichen Sportpreises vom 13. Mai 1997 aufgehoben.
Sportpreis: Reglement RiE 416.300
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
10.04.2018 01.05.2018 Erlass Erstfassung KB 21.04.2018
19.12.2023 01.01.2024 § 9 Abs. 1 geändert KB 23.12.2023
19.12.2023 01.01.2024 § 9 Abs. 2 aufgehoben KB 23.12.2023
28.10.2025 01.01.2026 § 2 Abs. 2 eingefügt KB 01.01.2025
28.10.2025 01.01.2026 § 4 Abs. 1bis eingefügt KB 01.01.2025
28.10.2025 01.01.2026 § 7 Abs. 1 geändert KB 01.01.2025
28.10.2025 01.01.2026 § 8 Abs. 1 geändert KB 01.01.2025
28.10.2025 01.01.2026 § 10 Abs. 1 geändert KB 01.01.2025
28.10.2025 01.01.2026 § 11 Abs. 1 geändert KB 01.01.2025
Sportpreis: Reglement RiE 416.300
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 10.04.2018 01.05.2018 Erstfassung KB 21.04.2018
§ 2 Abs. 2 28.10.2025 01.01.2026 eingefügt KB 01.01.2025
§ 4 Abs. 1bis 28.10.2025 01.01.2026 eingefügt KB 01.01.2025
§ 7 Abs. 1 28.10.2025 01.01.2026 geändert KB 01.01.2025
§ 8 Abs. 1 28.10.2025 01.01.2026 geändert KB 01.01.2025
§ 9 Abs. 1 19.12.2023 01.01.2024 geändert KB 23.12.2023
§ 9 Abs. 2 19.12.2023 01.01.2024 aufgehoben KB 23.12.2023
§ 10 Abs. 1 28.10.2025 01.01.2026 geändert KB 01.01.2025
§ 11 Abs. 1 28.10.2025 01.01.2026 geändert KB 01.01.2025
