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title: "Verordnung über die Betriebskommissionen für Sportstätten (BKSV)"
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provisions: 9
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# Verordnung über die Betriebskommissionen für Sportstätten (BKSV)

## Art. 1 {#art_1}

1 Diese Verordnung regelt ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen über die Kommissionen der Stadt Thun insbesondere die Zusammensetzung und die Aufgaben der Betriebskommissionen für Sportstätten in der Stadt Thun.
2 Die Betriebskommissionen sind ständige Kommissionen ohne Entscheidbefugnis.

## Art. 2 {#art_2}

1 Als Sportstätten im Sinne dieser Verordnung gelten
a die MUR-Halle,
b das Stadion Lachen, bestehend aus dem Stadion, mehreren Fussballplätzen und Gebäuden und
c die Eissportbetriebe Thun, bestehend aus der Kunsteisbahn und der
Curlinghalle.
2 Für jede Sportstätte wird eine separate Betriebskommission eingesetzt.
2. MUR-Halle

## Art. 3 {#art_3}

1 Die Betriebskommission für die MUR-Halle besteht aus drei Mitgliedern, die von der zuständigen Direktion zur Wahl beantragt werden.
2 Sie setzt sich zusammen aus
a einer Vertretung des Amtes für Bildung und Sport (ABS) sowie
b einer Vertretung pro Hauptnutzerverein.
3 Das Präsidium übernimmt die Vertretung des ABS.
1 SSG 101.1
Zweck, Rechtsnatur
Geltungsbereich
Zusammensetzung
2 437.12

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Betriebskommission für die MUR-Halle
a plant die Hallenbelegung,
b nimmt bauliche Mängel und Bedürfnisse auf zur Weiterleitung ans
Amt für Stadtliegenschaften (AfS) und
c berät in der Regel diejenigen Geschäfte auf ihrem Gebiet, die von
der zuständigen Direktion dem Gemeinderat unterbreitet werden
müssen.
2 Sie kann zudem selbstständig Themen aus ihrem Bereich aufgreifen
und bearbeiten.
3. Stadion Lachen

## Art. 5 {#art_5}

1 Die Betriebskommission für das Stadion Lachen besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, die von der zuständigen Direktion zur Wahl beantragt werden.
2 Sie setzt sich insbesondere zusammen aus
a einer Vertretung des ABS,
b dem Chefplatzwart oder der Chefplatzwartin,
c einer Vertretung pro Hauptnutzerverein sowie
d einer Vertretung der Schulen.
3 Das Präsidium übernimmt die Vertretung des ABS.

## Art. 6 {#art_6}

1 Die Betriebskommission für das Stadion Lachen
a plant die Stadion- und Platzbelegungen,
b nimmt bauliche Mängel und Bedürfnisse auf zur Weiterleitung ans
AfS und
c berät in der Regel diejenigen Geschäfte aus ihrem Bereich, die von
der zuständigen Direktion dem Gemeinderat unterbreitet werden
müssen.
2 Sie kann zudem selbstständig Themen aus ihrem Bereich aufgreifen
und bearbeiten.
4. Eissportbetriebe Thun

## Art. 7 {#art_7}

1 Die Betriebskommission für die Eissportbetriebe Thun besteht aus
sieben Mitgliedern, die von der zuständigen Direktion zur Wahl beantragt werden.
Aufgaben
Zusammensetzung
Aufgaben
Zusammensetzung
3 437.12
2 Sie setzt sich zusammen aus
a einer Vertretung des ABS,
b je einer Vertretung des Betriebspersonals der Anlagen Kunsteisbahn
und Curlinghalle sowie
c einer Vertretung pro Hauptnutzerverein.
3 Das Präsidium übernimmt die Vertretung des ABS.

## Art. 8 {#art_8}

1 Die Betriebskommission für die Eissportbetriebe Thun
a nimmt gegenüber dem ABS Stellung zu von Dritten eingegangenen
Vorschlägen und Anträgen,
b unterstützt das ABS bei den Belegungsplanungen,
c nimmt bauliche Mängel und Bedürfnisse auf zur Weiterleitung ans
AfS und
d berät in der Regel diejenigen Geschäfte auf ihrem Gebiet, die von
der zuständigen Direktion dem Gemeinderat unterbreitet werden
müssen.
2 Sie kann zudem selbstständig Themen aus ihrem Bereich aufgreifen
und bearbeiten.

## Art. 9 {#art_9}

Diese Verordnung tritt am 15. August 2015 in Kraft.
Thun, 5. August 2015 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: Raphael Lanz
Der Stadtschreiber: Bruno Huwyler Müller
Aufgaben
Inkrafttreten
