---
title: "SUVA-Areal Baarermatt"
id: 282852ea-037f-4542-8f5d-0a8d737c6ba1
authority: bfs1701
place: "Baar"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.2.3-1"
publisher_url: https://baar.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.3-1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/282852ea-037f-4542-8f5d-0a8d737c6ba1
language: de
in_force_from: 2020-08-11
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://baar.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.3-1
read_on: 2026-11-01
sha256: e7fc8a1004535f30958ca94c2b4e334469dd3602dbecfaaf4bc24ac51004f654
provisions: 1
---

# SUVA-Areal Baarermatt

## text {#text}

L4
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN
SUVA-AREAL BAARERMATT
1:500
Gemeinde Baar
Abteilung Planung/Bau Baar, 25. Mai 2020
Die Leiterin Siedlungs- und Verkehrsplanung:
Helen Bisang
Vom Gemeinderat verabschiedet am 26. Mai 2020
Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:
Walter Lipp Andrea Bertolosi
Offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6, Baar vom 29. Mai bis 29. Juni 2020
Bescheinigtvon der Abteilung Planung/ Bau /7 /2'9 SG_‚L(
Vom Gemeinderat beschlossen am 11. August 2020
Der Gemeindepräßident:
H.
Verbindlicher Inhalt
= — Geltungsbereich
m Baubereich A für Energiezentrale
Bestehende Gebaude im Geltungsbereich
Bestehende Freiflichen
Bestehende Bäume (Lage schematisch)
O
Bestehende Erschliessungsflachen
Bestehende Zu- und Wegfahrten Tiefgaragen
i 1 Bestehende oberirdische Parkpldtze (Lage schematisch)
.
Informativer Inhalt
Wald
Gewdsser
Waldabstandslinie
Abmessung Projekt Energiezentrale
0 5 10 25m
o |
Bearbeitung Rahel Gamma
Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 14. Januar 2020
Schritte Neubau Energiezentrale Suva: axess Architekten AG vom 26. April 2019
Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen
Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung
bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebaude und Einzelobjekte dienen lediglich der
Orientierung, Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für
deren Richtigkeit keine Gewahr durch den Geometer besteht.
32733-20.7.2020
[
Situationsplan 1:500
Informationsinhalt Projekt Energiezentrale
Grenze
Langsschnitt Energiezentrale 1:100
Brunnen bestehend
-1.45 = +427.45 m.ü.M.
A
Z ——
-0.25= *465 I E
+370
NZ Dachrand
Terrain gew.
-1.45= +42745 m.ü.M.
Querschnitt Energiezentrale 1:100
\Z
Terrain neu
o GRenbach,-
0505204
o o.9 x o°
o
o °o ©
Terrain gew.
Bestimmungen
Zweck
1 Der einfache Bebauungsplan SUVA-Areal Baarermatt bezweckt im Sinne von § 32
des Planungs- und Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons
Zug
« die bestehende Arealbebauung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben in einen
einfachen Bebauungsplan gemdss 8 71b PBG zu überführen;
* eine Energiezentrale zur Beheizung der Gebdude innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen.
Bestandteile
2 Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen.
Geltungsbereich
Beb
Freil
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im
Situationsplan
auung
Die bestehenden Gebdude innerhalb des Geltungsbereichs besitzen Bestandesgarantie. Wesentliche Anderungen am Gebdudebestand sind nur zuldssig, wenn im
Rahmen einer Bebauungsplanrevision die geforderten Vorziige gegenuber der Einzelbauweise nachgewiesen werden. Als nicht wesentliche Anderung gelten namentlich
- die Erneuerung (Sanierung, Renovation, Umbau) der Gebaude
- untergeordnete Erweiterungen, namentlich der Neubau von Kleinbauten,
Anbauten und Gebdudeausstattungen wie Solaranlagen etc.
- Anpassungen an der Umgebung und den Erschliessungs- sowie oberirdischen
Parkierungsanlagen
Solche nicht wesentlichen Anderungen haben die Einheitlichkeit der rechtskraftig
bewilligten Arealbebauung zu respektieren und sich besonders gut in die Gesamtüberbauung zu integrieren,
Im bezeichneten Baubereich ist der Bau einer Heizzentrale erlaubt. Lage und
dussere Abmessung des Gebdudes ergeben sich aus dem festgelegten Baubereich
Der Baubereich geht den Abstandsvorschriften gemdss BO der Gemeinde Baar
und PBG vor. Lediglich Vordécher dirfen über den Baubereich hinausragen. Bauten, Anlagen und Freirdume sind bezuglich ihrer architektonischen Gestaltung in
die bauliche und freirdumliche Umgebung zu integrieren. Die maximal zuldssige
Gesamthohe betrdgt 4 m
Gegenüber der Einzelbauweise sind die Abweichungen geméss § 32° Abs. 2 PBG
zuldssig.
raum
Der Charakter der Umgebung ist zu erhalten. Dazu zahlen insbesondere:
- die Bestockung entlang des Grienbachs;
- das grüne Erscheinungsbild entlang der Baarermattstrasse.
Bei wesentlichen Anderungen der bestehenden Gebdude ist der Freiraum aufzuwerten
Der Baumbestand ist nach Möglichkeit zu erhalten und zu ergänzen.
Erschliessung
9. Die oberirdischen Parkpldtze sowie die Tiefgaragenzufahrten gemäss Planeintrag
besitzen Bestandesgarantie. Bei wesentlichen Anderungen der bestehenden Gebäude ist eine koordinierte Arealerschliessung sicherzustellen. Dabei ist der Anteil
versiegelter Flachen zu minimieren
Schlussbestimmungen
10 Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften -
unter Berlcksichtigung von hoherrangigem Recht - der jeweils gliltigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der Baumasse gemäss 8 37 V PBG für
samtliche Gebdude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nachzuweisen.
Der einfache Bebauungsplan SUVA-Areal Baarermatt wird mit der Rechtskraft des
gemeinderatlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
