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title: "Richtlinien Sportlerehrung"
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provisions: 7
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# Richtlinien Sportlerehrung

## Art. 1 Zielsetzungen {#art_1}

1
Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler werden in einem würdigen Rahmen für ihre sportlichen Erfolge geehrt.

## Art. 2 Kriterien {#art_2}

1
Für die Zulassung an die Sportlerehrung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
a)
Mitgliedschaft in einem Baarer Verein oder Baar als Wohnort:
1.
Die/der zu ehrende Sportlerin/Sportler ist Mitglied eines Baarer Sportvereins, welcher von der Turn- und Sportkommission (TSK) anerkannt ist. Dementsprechend ist der Sportverein auch Mitglied eines Schweizer Sportverbandes, der Swiss Olympic angeschlossen ist oder
2.
Die/der zu ehrende Sportlerin/Sportler ist in Baar wohnhaft und in einer Sportart aktiv, die von Swiss Olympic anerkannt ist
b)
Sportliche Leistung:
1.
Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen in der höchsten Stärkeklasse an Schweizermeisterschaften sowie im Schweizer Cup der nationalen Sportverbände
2.
Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen in der höchsten Stärkeklasse an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften sowie im Gesamtweltcup und im Europacup
3.
Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen und Diplomränge an olympischen Spielen
4.
In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel andere Titel wie Schwinger- oder Schützenkönig, entscheidet die TSK

## Art. 3 Allgemeine Bedingungen {#art_3}

1
Es werden nur Sportlerinnen und Sportler geehrt, die anwesend sind oder aus übergeordneten Gründen – wie Teilnahme an offiziellen Meisterschaften der Fachverbände, Militärdienst etc. – nicht teilnehmen können.

## Art. 4 Meldungen {#art_4}

1
Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler werden grundsätzlich vom eigenen Verein vorgeschlagen. Gestützt auf die jeweilige amtliche Publikation können sich Sportlerinnen und Sportler auch selbständig melden.
2
Für die Ehrung sind der TSK ein Kurzportrait der Sportlerin / des Sportlers mit dem Leistungsausweis, der alle erzielten Medaillen- und Diplomresultate umfasst, einzureichen.
3
Datum, Ort und Zeit der Sportlerehrung wie auch der Eingabetermin werden amtlich publiziert. Weiter erfolgt eine entsprechende Information per Mail an die Sportvereine.

## Art. 5 Zeremonie {#art_5}

1
Die Sportlerehrung findet in der Regel alle zwei Jahre in einem würdigen Rahmen statt. Die Veranstaltung ist öffentlich und für alle zugänglich.
2
Den geeigneten Ablauf und das Rahmenprogramm legt die TSK in Absprache mit dem zuständigen Mitglied des Gemeinderats fest.
3
Die TSK kann zudem eine Person aus der Gemeinde Baar ehren, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht hat.

## Art. 6 Auszeichnungen: Grundsätze {#art_6}

1
Die Sportlerinnen und Sportler werden einzeln oder als Team für alle ihre erzielten Medaillenränge geehrt.
2
Die Sportlerinnen und Sportler werden mit einem Geschenk / Gutschein, abgestuft nach Bedeutung der Meisterschaft und der Rangierung, ausgezeichnet.
3
Die Auszeichnung mittels Präsents wird dabei pro Person nur einmal verliehen, jeweils für die höchste der gewonnenen Medaillen.

## Art. 7 Auszeichnungen: Preise {#art_7}

1
Schweizer Cup und Schweizermeisterschaft (SC / SM):
Rangierung
Auszeichnung
1. Rang
Kat. B
2. Rang
Kat. C
3. Rang
Kat. D
2
Gesamteuropacup / ‑weltcup (EC / WC):
Rangierung
Auszeichnung
1. Rang
Kat. A
2. Rang
Kat. B
3. Rang
Kat. B
3
Europa- / Weltmeisterschaften (EM / WM):
Rangierung
Auszeichnung
1. Rang
Kat. A
2. Rang
Kat. B
3. Rang
Kat. B
4
Olympische Spiele (OS):
Rangierung
Auszeichnung
1. Rang bis 8. Diplomrang
Kat. A
5
Präsent:
a)
Kategorie A: bis max. CHF 400.00 (z.B. Goldvreneli oder Goldbarren)
b)
Kategorie B: bis max. CHF 300.00 (z.B. Goldbarren)
c)
Kategorie C: bis max. CHF 200.00 (z.B. Baarer Gewerbegutschein)
d)
Kategorie D: bis max. CHF 100.00 (z.B. Baarer Gewerbegutschein)
6
Die Definition der jeweiligen Geschenke bzw. Gutscheine obliegt der TSK und kann den aktuellen Gegebenheiten (Wirtschaftslage, Goldpreis etc.) angepasst werden.
