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title: "Beschluss des Grossen Stadtrates über die Beauftragung der \"Stiftung Impuls – Anstellungsprogramme Schaffhausen\" mit Aufgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe"
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# Beschluss des Grossen Stadtrates über die Beauftragung der "Stiftung Impuls – Anstellungsprogramme Schaffhausen" mit Aufgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe

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Anstellungsprogramme Stiftung Impuls 820.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1
Beschluss des Grossen Stadtrates
über die Beauftragung der "Stiftung Impuls-
Anstellungsprogramme Schaffhausen" mit
Aufgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe
vom 20. Januar 1998
Der Grosse Stadtrat,
gestützt auf Art. 25 Abs. 1 lit. d Ziff. 6 der Stadtverfassung vom
4. August 1918
beschliesst:
1. Die städtische "Stiftung Impuls - Anstellungsprogramme
Schaffhausen" erfüllt für die Stadt Schaffhausen öffentliche
Aufgaben im Bereich der Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit. Sie fördert insbesondere die Erhaltung und Verbesserung
der beruflichen und sozialen Kompetenz von arbeitslosen Personen durch Anstellungsprogramme und andere geeignete
Massnahmen. Sie kann weitere Aufgaben gemäss Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement erfüllen.
2. Im Abschnitt VII (Spezialverwaltungen) von Voranschlag und
Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen wird unter Nummer
98 eine neue Buchhaltung "Stiftung Impuls - Anstellungsprogramme Schaffhausen" eröffnet. Kostenstelle 5826 (Städtisches Beschäftigungsprogramm) des Voranschlages 1998
wird aufgehoben, die darin enthaltenen Positionen werden in
die neue Buchhaltung übertragen. Ausgenommen ist Pos.
365.50 (Interessengemeinschaft für Arbeit und für Arbeitslose
in der Region, Beitrag), die als Pos. 365.50 in die Kostenstelle
5320 (Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit) verschoben
wird.
3. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 1997
in Kraft, Ziff. 1 unter Vorbehalt der Genehmigung durch den
Regierungsrat. 1)
4. Er wird gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d dem fakultativen Referendum unterstellt.
Anstellungsprogramme Stiftung Impuls 820.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2
Fussnoten:
1) Vom Regierungsrat genehmigt am 17. März 1998.
