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title: "Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen"
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provisions: 8
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# Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen

## § 1 {#par_1}

Elektronische Steuerdeklarationslösung
1 Die kantonale Steuerverwaltung stellt den im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtigen natürlichen Personen ab der Steuerperiode 2022 eine webbasierte Applikation für das Erfassen und die elektronische Einreichung der Steuererklärung zur Verfügung (E-Tax BL).
2 Mit dieser Steuerdeklarationslösung kann die Steuererklärung rechtsgültig
elektronisch und unterschriftsfrei eingereicht werden.

## § 2 {#par_2}

Authentisierung
1 Die steuerpflichtigen Personen erhalten einen persönlichen Zugangscode.
Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam besteuert werden, erhalten einen gemeinsamen Zugangscode.
2 Für den Zugang zu E-Tax BL muss sich die steuerpflichtige Person mit einer
Mobiltelefonnummer und einer persönlichen E-Mail-Adresse registrieren.
3 Jede Anmeldung in E-Tax BL durch die steuerpflichtige Person erfolgt mittels
2-Faktoren-Authentisierung.
4 Mit dem Zugangscode gemäss Abs. 1 kann sich die steuerpflichtige Person
für das Erfassen der Steuererklärungsdaten und die elektronische Einreichung
der Steuererklärung authentisieren.
5 Das Verwenden des Zugangscodes ersetzt die persönliche Unterschrift und
ermöglicht die persönliche Freigabe durch die steuerpflichtige Person.
1) SGS 100
2) SGS 331
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091
2 331.21

## § 3 {#par_3}

Erfassen der Steuererklärungsdaten
1 Nach erfolgter Authentifizierung können die Steuererklärungsdaten in E-
Tax BL erfasst werden.
2 Bis zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten können diese
in E-Tax BL jederzeit geändert oder gelöscht werden.

## § 4 {#par_4}

Einreichung der Steuererklärung
1 Die Steuererklärung ist in der von der kantonalen Steuerverwaltung vorgegebenen Frist einzureichen.
2 Die Steuererklärung gilt als eingereicht, wenn die steuerpflichtige Person die
Steuererklärungsdaten elektronisch übermittelt und eine entsprechende Übermittlungsbestätigung erhalten hat.

## § 5 {#par_5}

Berichtigung der Steuererklärung
1 Die von der steuerpflichtigen Person elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten werden während 72 Stunden nach der 1. Übermittlung auf einem
vom Kanton betriebenen Server aufbewahrt und können von der kantonalen
Steuerverwaltung noch nicht eingesehen und verarbeitet werden.
2 Während dieser Frist können die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten von der steuerpflichtigen Person noch korrigiert oder ergänzt werden.
3 Nach Ablauf dieser Frist werden die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten zur Bearbeitung an die kantonale Steuerverwaltung weitergeleitet.

## § 6 {#par_6}

Vertretung
1 Die steuerpflichtige Person kann einer bevollmächtigten Drittperson durch
Übergabe des persönlichen Zugangscodes gemäss § 2 Abs. 1 ermöglichen, ihre Steuererklärungsdaten über E-Tax BL zu erfassen und elektronisch einzureichen
2 Die Weitergabe des persönlichen Zugangscodes liegt in der Verantwortung
der steuerpflichtigen Person.
3 Die steuerpflichtige Person kann die Vollmacht durch schriftliche Anzeige an
die kantonale Steuerverwaltung jederzeit widerrufen.

## § 7 {#par_7}

Datenschutz und Informationssicherheit
1 Die kantonale Steuerverwaltung speichert die mit E-Tax BL erfassten und
elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten verschlüsselt auf einem vom
Kanton betriebenen Server.
2 Die kantonale Steuerverwaltung trifft alle erforderlichen Massnahmen, damit:
a. das Amts- bzw. Steuergeheimnis gewährleistet ist und die elektronisch
übermittelten Steuererklärungsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt sind;
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091
3 331.21
b. die elektronisch eingereichten Steuererklärungsdaten nicht verändert
oder gelöscht werden können;
c. nachvollzogen werden kann, welche Personen auf welche Daten Zugriff
haben.

## § 8 {#par_8}

Nutzungsbestimmungen
1 Für die Benutzung der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL erlässt die kantonale Steuerverwaltung die dafür erforderlichen Bestimmungen.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091
4 331.21
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
29.11.2022 01.01.2023 Erlass Erstfassung GS 2022.091
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091
5 331.21
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 29.11.2022 01.01.2023 Erstfassung GS 2022.091
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091
