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title: "Bebauungsplan «Neuhof Süd»"
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place: "Neuheim"
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provisions: 1
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# Bebauungsplan «Neuhof Süd»

## § 1 {#par_1}

Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (VPBG) und zuslltzllch die Flächen einer allfälligen,
freien Dachg&schossnulzung (§ 16, Abs. 2, 111.c)
Nicht angerechnet werden Flächen von vellllasten Veranden, Vorbauten, Balkonen und
Terrassen, sofern sie weniger als 15% der festgelegten. maximalen Nutzflllcf1e eusmac:han und
heiztecf1nlsche Installationen fehlen.
2.2 festgelegte, maximal ■ Nutzfläche:
Baubereich total : 1'396 m2
3. HÖHENKOTEN BAUBEREICH
Dle HOhenentwlcklung des Baukörpers Ist gestaffelt. Die eingeschriebenen Höhenkoten
bezeichnen den Dachrand . Geländer und technische Au/bauten dürfen diese Höhen
überschreiten.
4. KUBISCHE GESTALTUNG
4.1 Nordfassade
Die Nordfassade Ist durch eingezogene, vertikale Fassedenpartlen gegliedert (Eln:zug
min. 1.5 m)
4.2 Geschouzahl
Der Baukörper weist zwei Vollgeschosse auf. Ein :zusatzllches Attlkageschoss oder
Dachgeschoss ist nicht :zulässig.
4.3 Innenhöfe/ Atrien
Der Baukörper weist ein oder zwei Atrien auf (ab Erdgeschoss), welche :zusammen eine Fläche
erQeben, welehe mindestens 15% derdurchschnltlllchen Vollgeschoss-Nut:zfläche betragt.
4,4 Auakraganda Bauteile
Auf den drei V\/ohnselten (Süd-, West- und Ostfassade) dürfen zuslllzllch zur bebaubaren Fläche
auskragende Bauteile wle Erker. BalkOne, Vortreppen und Dachvor1pronge angflordne1 werden.
Die Tiefe der auskragenden Bauteile beträgt höchstens 1.50 m.
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1.
7,1
FARBLICHE GESTALTUNG
Der Baukörper Ist durch geeignete Farb- und Materlat-wahl so zu gestalten, dass dieser sieh
unauffällig in die Landschaft Integriert, vorzugsweise mit erdfarbenen Tönen .
PARKIERUNG
Motorfahrzeuge
Auf dem für Fahrzeuge erreichbaren Niveau (2.UG) sind mindestens 20 (höchstens 26)
Parkplätze zu erstellen, davon mindestens 3 Plätze fllr Besucher frei zugllngllch. Einer der
geplanten Besucherpark.plätze Ist behindertengerecht auszublklen .
Veloa und Mopeds
Fllr Zweiradfahrzeuge sind mindestens 20 Abstell,ol!ltze zu erstellen, Diese sind an gut
zugänglieher Lage mit Verbindung zu den Treppenh!lusem voizusehen.
FREIRAUMGESTAL TUNG
Grundaatz
Der Fre iraum Ist sorgfUtlg und mit Bezug auf die angrenzende Landwlrtschafts.zone zu
gestalteri.
Nl:lrdllche Grenze
Entlang der nördlichen Grenze soll mit HIife einer heckena rtigen Bepflanzung (z.B.
V\lildgehötzhecken) eine r!lumllche Trennung vom Sportplatz erreicht werden,
8. IMMISSIONEN SPORTBETRIEB UND EINFACH-MEHRZWECKHALLE
Bautechnlseh werden angemessene Messnahmen getroffen , welche die Bewohnenden
weltgehel'ld von Lärmimmissionen schützen, welche von der Nutzung des Sportplatzes und der
Elnfach-Mehrzweekhalle auf dem gemeindlichen Grundstllek 602 ausgehen (z.B.
Lärmschutzfenster, Komfortlllftung, Materialwahl, Orientierung der Srlzpllltze).
9. VERHÄLTNIS ZUR BAUORONUNG
Sofern dieser Bebauungsplan keine Bestimmungen enthält, gilt dle Jeweilige Bauordnung. Der
Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen .
Bel Änderungen des Zonenplanes und/Oder der Bauordnung Ist der Bebauungsplan zu
llberprüfen.
arohetege ,l.rchlhlKl•n ETH/ S1,1. / HTI. Llllk:hatra-■ 8 8342 Baar 12.12.2007
rev. 211.02,Cle l m . 29.05.08
