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title: "Victoria Areal"
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# Victoria Areal

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Kanton Zug Gemeinde Baar
Bebauungsplan
Victoria Areal Baar
1: 500
Abteilung Planung/Bau
Baar, den 25.2.04 / 15.7.04
Vom Gemeinderat genehmigt am: 25.2.04
Der Gemeindepräsident:
Der
Abteilungsleiter:
//
g/L«/Z
L
Der Gemeindeschreiber:
J. Dübendorfer LV. T. Guntli
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion:
Zug, den 12.5.04 Der Baudirektor: Hans-Beat Uttinger
Publiziert im Amtsblatt Nr. 30/31 Öffentliche Aufiage bei der Abteilung Planung / Bau
bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau: vom: 23.7.04
bis: 23.8.04
U. Spillmann
Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 13.12.04
Der Gemeindeprasident:
Bt
- [
Publiziert im Amtsblatt Nr. 52/53 Offentiiche Auflage bei der Abteitung Planung / Bau
vom: 27.12.04
//é7 bis: 17.1.05
REGIERUNGSRAT
12.APR 2005
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am:
Datum: 28.6.2004
Verbindlicher Inhalt:
- —— —— Geltungsbereich
Baubereiche
jeweilige max. Gesamthöhe
bestehende und zu erhaltende
Gebäude
Unterniveaubaulinie zu genehmigen
Zwangsbaulinie Mühlebachkanal zu genehmigen
(Ober-, Erd- und Untergeschosse)
Zwangsbaulinie Mühlebachkanal zu genehmigen
(Ober- und Untergeschosse)
Zwangsbaulinie Mühlebachkanal zu genehmigen
(Erdgeschoss)
aftraktiv gestaltete Erschliessungsfläche
inkl. Aufenthalts- und Grünflächen
Oberirdische Parkierung
Hochstämmige Bäume neu (schematisch)
Hochstämmige Bäume bestehend (schematisch)
Victoriaplatz
5 offener Bereich Mühlebachkanal; Fliessrichtung
interne Erschiiessungsstrasse
(nicht öffentlich durchgängig;ab Inbetriebnahme der
Stadtbahn-Haltestelle Sennweid öffentlicher Fuss- und Radweg)
BHOSOBOR
interne Hauptfusswegverbindung
(nicht 6ffentlich durchgéangig)
Erschliessung / Rampe Tiefgarage
Zu- und Wegfahrten Areal
Anschlusspunkt geplante
Stadtbahn-Haltestelle SennweidA
Informativer Inhalt:
a bestehende, nicht zu erhaltende
! Gebäude
Hauptzugang Gebäude
Erschliessung / Rampe Tiefgarage
Gemeinde Baar
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228300 ’
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682400 Grundbuchplankopie
588300
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Zufahrt
Parkplatze
über
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.
Erschliessung
N
Tiefgarage
;Veloss
228700
Bestimmungen:
1. Zweckl Ziel: Mit der Zuführung des Victoria Areals zu einer Mischnutzung besteht die Absicht, dessen bestehenden Charakter aufrecht zu erhalten und eine bauliche Ergéanzung und Emeuerung vorzunehmen, die
stadtebaulich und architektonisch von hoher Qualitat ist.
2.
Architektonische
Gestaltung
:
Alle
Bauten
sind
besonders
sorgfaltig
gestalten.
Dies
gilt
auch
für
Materialien
Farben,
sowoht
fiir
einzelnen
Gebaude,
als
auch
für
Gesamtwirkung.
Die
Neubauten
in
den
Baubereichen
A,
B
D
sind
in
Form,
Material
Farbe
méglichst
einheitlich
gestalten.
Der
Miihlebachkanal
ist
in
seiner
heutigen
Lage
erhalten.
Insbesondere
ist
offen
geführte
Teit
Kanals
offen
halten.
Mit
geeigneten
gestalterischen
Massnahmen
soll
er
seiner
geschichtlichen
Bedeutung
entsprechend
aufgewertet
werden
(z.B.
Briickenelemente,
Beleuchtung
etc.).
3. Lage und Abmessungen der Baubereiche sind in der Situation und den Schemaschnitten eingetragen. Die
Fassadenkonstruktion und Auskragungen wie Balkone, Erker etc. haben innerhalb der Baubereiche zu liegen.
4.
Als
Gesamthohe
Baubereiche
gilt
senkrechte
Abstand zwischen
Hohenkote
443.40
m
ü.M.
dem
jeweils
héchsten
Punkt
Daches
(exkl.
Briistungen,
exki.
technischen
Aufbauten).
5.
Aufbau
Baubereich
E:
Im
Baubereich
E
ist
vor
Baueingabe
fiir
den
Aufbau
auf
das
bestehende
Gebaude
ein
architektonisches
Gesamtkonzept
für
den
Baubereich
E
vorzulegen,
welches
auch
Fassadengestaltung
bestehenden
Bauten
mit
einbezieht.
Gleichzeitig
mit
einem
Aufbau
ist
eine
attraktivere
Fassadengestaltung
bestehenden
Bauten
Baubereichs
E
entsprechend dem
Gesamtkonzept
realisieren.
6.
Zwangsbaulinien
Miihlebachkanal:
Auf
Nordseite
Miihlebachkanals
im
Baubereich
A
wird
auf
ca.
2/3
Lange
Hochbauteils
eine
Zwangsbaulinie
mit
einem
parallelen
Abstand
von 0.70
Meter
zum
Kanal
definiert.
Diese
Zwangsbaulinie
gilt
für
Unter-,
Erd-
Obergeschosse.
Fiir
Ober-
Untergeschosse
wird
in
Fortsetzung
dieser
Zwangsbaulinie
im
Abstand
von
0.70
Metern
zum
Kanal
eine
weitere
Zwangsbaulinie
definiert.
Für
das
Erdgeschoss
wird
eine
dritte
Zwangsbaulinie
(auf
Flucht
heutigen
Bauten)
parallel zur
vorigen
Baulinie
im
Abstand
von
4.00
Metern
zum
Kanal
definiert.
7.
Das
zulässige
maximale
Nutzungsmass
Gesamtareals
wird
über
Baumassenziffer
definiert
betrégt
5.10.
Im
«Erläuternden
Bericht»
werden
anrechenbaren Geschossfldchen
Nutzungsverteilungen
fiir
einzelnen
Baubereiche
ausgewiesen.
Sie
verstehen
sich
als
Richtmasse
pro
Baubereich.
Abweichungen
von
diesem
Nutzungsrichtmass
pro
Baubereich
sind
zulässig,
im
Rahmen
Einhaltung
zulassigen
Nutzungsmasses
über
das
gesamte
Areal.
8. Der minimale Wohnanteil beträgt 20% der Baumasse. Der minimale Anteil für Arbeitsnutzung betragt in
Abweichung zu Art. 59 der Bauordnung der Gemeinde Baar 20% der Baumasse.
9. Kleinwohnungsanteil: Entgegen der Bauordnung der Gemeinde Baar (vgl. Art. 39 Bauordnung), wird kein
Kleinwohnungsanteil vorgeschrieben.
10. Im Erdgeschoss sind ausschliesslich Arbeitsnutzungen anzusiedeln. Wohnnutzungen sind nicht zuldssig. Im
Erdgeschoss des Baubereiches A soll gegen den Victoriaplatz hin eine publikumsattraktive Nutzung angestrebt werden.
11.
Ubersicht
Parkplitze:
Die
nachfolgende
Tabelle
definiert
Anzahl
Parkplatze
für
Motorfahrzeuge
(oberunterirdische
Parkplétze).
Diesen
Angaben
liegt
eine
angenommene
Nutzungsverteilung
zugrunde
(44%
Wohnnutzung,
56%
Arbeitsnutzung).
Die
Parkplatzverteilung
nach
Nutzung
ist
daher
als
Richtmass
verstehen.
Abweichungen
von
diesem Richtmass
sind
zuidssig,
im
Rahmen
Einhaltung
maximal
zulassigen
Anzahi
Parkplatze
von
Stk
über
das
ganze
Areal.
Parkplatzverteilung nach Nutzung
Nutzung aGF Bewohner/Angestelite Besucher/ Kunden
Parkplitze aGF/PP Parkplitze aGF/PP
Verkauf 786 11 71 27 29
Büro 6'270 88 71 43 146
Gewerbe 4'091 17 243 4 1023
Wohnen 8'634 96 90 10 863
Total/a 19’780 212 93 84 235
Total PP gesamt max. 296
Kennwert aGF/PP gesamt 67
12.
An
gut
zugénglichen
Steilen
in
Eingangsnahe
Gebaude
sind
mind.
gleich
viel
gedeckte
Zweiradabstellplétze
erstellen (ober-
und unterirdisch)
wie
auf
dem
Areal
Motorfahrzeugplétze
erstellt
werden.
13.
Nutzung
Gestaltung
Dachterrassen
iiber
dem
1.
Obergeschoss:
Die
Nutzung
Dachgirten
Baufelder
A,
B,
D
E
sind,
unier
Voraussetzung
von
Wohnnutzung,
den
Wohngeschossen
vorbehalten.
Sie
sind
als
Gartenbereiche
gestalten und
dienen
als
Spiel-
Aufenthaltsbereiche.
14.
Innenhéfe:
Die
zweigeschossigen
Teilbereiche
Baukörper
Baufelder
A,
B
D
sind mittels
grossziigiger
Oblichter
und/oder
Lichthdfe
optimal
belichten.
15.
Der
Rereich
Victoriaplatzes
ist
so zu
gestalten,
dass
eine
gute
Aufenthaltsqualitit
crreicht
wird
Platz
offentlich
nutzbar
ist.
Bei
Platzgestaltung
ist
angrenzende
Strassenraum
Milhlegasse
ge-
[} stalterisch einzubeziehen.
‚ o o - o °/ ‚_'g "; o° - 16. Verhiltnis zur Bauordnung: Soweit dieser Bebauungsplan keine anders| autenden Bestimmungen enthalt,— S| > & 19 g vr gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmepara-
© S \o ‘8, N &’ 100n . 5 5 graphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten.) > \ 5 2 o oä L. 284 610 _- /— nn \‘ s a . . s Der Bebauungsplan wird mit der laufenden Ortsplanungsrevision nicht angepasst. Bei zukiinftigen Anderun-e \ % g 1 288 ) gen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan hingegen zu überprüfen.x \ö { D 2 \ o 0 H >
\ ; * o 8 \ ® 2» o E \ -
1:500 u„(fle„{.-':nen;lumms#kew 286 \ a . N Anmerkung:Z Snd Nach nicht recht Saln . . ) B )
9 In der in Revision befindlichen Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Baar wird zukünftig von einer Arbeitsnutzung gesprochen. Wird in diesem Bebauungsplan die Bezeichnung Arbeitsnutzung verwendet, wird die heute übliche Gewerbe- & Dienstleistungsnutzung verstanden.
Schemaschnitt Z-Z +21.85
Mt e N\ nnn 1T 7
)
!
!
8\ Ansicht Aufba ™ Ansicht Jacklerweg 2 + 4
S Baubereich E | H
3 8 | Ng !
= 8
3 >
{ M 2 e5 ' E } D -
RIS | ~ 3 k
By 3 { 1 £ IT va T - m
I Lo Tegaage 8
b 06 8
Schemaschnitt Y-Y Schemaschnitt X - X
+22.15 —7 +22155 A —— « N v; Ansichtbest Ansicht Baubereich B Ansichtbaude best. GebaudeBaubersich © Zwangsbaulinie ol
oo Mihlebach Ober- und E’‚\ Baubereich C
) 8 ; Untergeschosse Ansicht Jöchlerweg 2 + 4 ~ B
& ID s 3 | +8.70 &x C} N A 4.00 . E —r x
8 “ &8 —A e | ™ zwangsbauinie EG E 8 ” i g 85 3 wan aulinie o 2
s 2 s |2 e (Fluchgt best. Gebaude) * @ 2 S )k
% _ % 0.70 X X N % Mo ä =g 1 44340 0.M = x 0.00 £ 1 >n< n Victoriaplatz 5 | J g 443.40 6.M = x 0.00 4 £ |
r = . T106G Tiefgarage | | Mihlebachkanal i gé F T nn Frschliessung Einstelhete —__ __ LLLn UG H]
2UuG I Zwangsbaulinie $ & ‘B‘ 206 38] Mühlebach Ober- und i 3alUntergeschosse
