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# Hausordnung Kulturbrauerei

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Gemeinde Schaan
Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 00, info@schaan.li, www.schaan.li
Die Datenschutzerklärung steht auf www.schaan.li zur Verfügung.
Hausordnung Kulturbrauerei
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel / Einleitung ............................................................................................................3
2. Wohnatelier und Gemeinschaftsräume .................................................................................3
3. Gemeinschaftsküche und Wohnzimmer................................................................................3
4. Waschküche ..........................................................................................................................3
5. Atelierräume im Untergeschoss und Keller ...........................................................................3
6. Aussenraum ..........................................................................................................................3
7. Ruhezeiten und Lärm ............................................................................................................4
8. Tiere ......................................................................................................................................4
9. Rauchen ................................................................................................................................4
10. Parkieren ...........................................................................................................................4
11. Gäste .................................................................................................................................4
12. Sicherheit und Brandschutz...............................................................................................4
13. Zusammenleben................................................................................................................4
14. Genehmigung / Inkraftsetzen ............................................................................................5
1. Präambel / Einleitung
Die Kulturbrauerei Schaan steht unter Denkmalschutz und bietet Residenzateliers, die Künstler
und Kulturschaffende zusammenbringt, um an ihrem kreativen Projekt zu arbeiten. Die
Kulturbrauerei bietet den Residenten ein Arbeitsumfeld, das kreatives Arbeiten ermöglicht und
den Austausch mit anderen Kunst- und Kulturschaffenden fördert.
2. Wohnatelier und Gemeinschaftsräume
- Alle Räume und Einrichtungen der Kulturbrauerei müssen sorgfältig behandelt werden.
- Es ist nicht erlaubt, Möbel auszutauschen oder zu entfernen, eigene Möbel mitzubringen,
bauliche Veränderungen vorzunehmen oder die Elektroinstallation zu verändern.
- Nach der Nutzung sind die Gemeinschaftsräume aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
- Die Residenten sind verpflichtet, ihre Wohnateliers selbst zu reinigen und sauber zu
halten.
3. Gemeinschaftsküche und Wohnzimmer
- Jeder ist verpflichtet, Arbeitsflächen, Geschirr und Geräte nach Gebrauch zu reinigen.
- Lebensmittel müssen in den vorgesehenen Bereichen gelagert werden.
- Abfälle müssen gemäss den geltenden Recyclingvorschriften entsorgt werden.
4. Waschküche
- Benutzungszeiten: Montag–Sonntag, 07:00–22:00 Uhr.
- Nach Gebrauch sind Maschinen, Filter und Boden zu reinigen.
5. Atelierräume im Untergeschoss und Keller
- Diese Räume können für interne Präsentationen oder Veranstaltungen im Rahmen der
Residenz genutzt werden.
- Die Nutzung erfolgt in Absprache mit der lokalen Betreuung (d.h. die aktuelle Leitung der
Betriebs- und Programmkommission).
- Installationen oder Aufbauten müssen bei Abreise vollständig zurückgebaut sein.
6. Aussenraum
- Projekte oder Installationen im Aussenbereich müssen vorgängig mit der aktuellen lokalen
Betreuung abgesprochen und genehmigt werden.
- Ausserhalb des Wohnateliers und der Kulturbrauerei dürfen keine Gegenstände (Kisten,
Waren und dergleichen) abgestellt oder gelagert werden.
7. Ruhezeiten und Lärm
- Die Kulturbrauerei befindet sich in einem Wohngebiet, weshalb Rücksicht auf die
Nachbarn wie auch auf die anderen Bewohner genommen werden muss.
- Allgemeine Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 07:00 Uhr.
- Kleine Anlässe im Freien sind dann möglich, wenn Rücksicht auf die Nachbarn und die
anderen Residenten genommen wird.
- Die Nachtruhe ist einzuhalten.
8. Tiere
- Tiere sind nicht erlaubt.
9. Rauchen
- Das Rauchen ist in allen Innenräumen der Kulturbrauerei untersagt. Das Rauchen im
Aussenraum ist auf den dazu zugewiesenen Bereich beschränkt
10. Parkieren
- Fahrzeuge müssen auf die zugewiesene Parkfläche abgestellt werden.
- Dauerparker, d.h. mehr als 3 Tage, werden nur in begründeten Fällen erlaubt.
11. Gäste
- Kurzzeitige Besuche (maximal 3 Tage) sind erlaubt.
- Längere Aufenthalte von Gästen bedürfen der Zustimmung der aktuellen Leitung der
Betriebs- und Programmkommission.
12. Sicherheit und Brandschutz
- Fluchtwege sind stets freizuhalten.
- Feuer, Kerzen oder offene Flammen sind nicht erlaubt.
- Elektrische Geräte müssen sicher betrieben und bei Nichtgebrauch ausgeschaltet
werden.
13. Zusammenleben
Die Kulturbrauerei legt grossen Wert auf ein respektvolles Zusammenleben. Die Residenten
verpflichten sich, andere Bewohner zu respektieren und diskriminierendes oder belästigendes
Verhalten zu unterlassen.
14. Genehmigung / Inkraftsetzen
Dieses Reglement wurde durch den Gemeinderat Schaan an seiner Sitzung vom 10. Juni 2026,
Trakt. Nr. 148 genehmigt und tritt auf den 01. Juli 2026 in Kraft.
Gemeindevorstehung Schaan
Daniel Hilti
Gemeindevorsteher
