---
title: "Reglement über die Benützung und Vermietung von Dienstfahrzeugen"
id: 2f17177e-33ed-470e-8b37-60971e18d954
authority: bfs261
place: "Zürich (city)"
applies_also_from: [zh, ch]
kind: regulation
in_force: true
number: "172.140"
publisher_url: https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/politik-und-recht/amtliche-sammlung/1/172/140.html
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/2f17177e-33ed-470e-8b37-60971e18d954
language: de
in_force_from: 2022-01-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.stadt-zuerich.ch/dam/web/de/politik-verwaltung/politik-recht/amtliche-sammlung/172/140/172.140%20Reglement%20Ben%C3%BCtzung%20und%20Vermietung%20Dienstfahrzeuge%202022_V4.pdf
read_on: 2026-10-24
sha256: 61321c86fba45c6b5613b5b7b78814a1e84281352f58794dcc4ecb2b71440a17
provisions: 12
---

# Reglement über die Benützung und Vermietung von Dienstfahrzeugen

## Art. 1 mit Änderungen bis 5. Januar 2022 {#art_1}

Dienstfahrzeuge sind motorisierte Fahrzeuge, bei denen
gemäss Fahrzeugausweis die Stadt als Halterin angegeben ist.

## Art. 2 {#art_2}

1 Dienstfahrzeuge dürfen nur benützt werden, wenn
a. keine nichtmotorisierten Fortbewegungsmittel benutzt wer
den können,
b. gegenüber der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln
eine wesentliche Zeitersparnis resultiert,
c. Material transportiert werden muss oder
d. Angestellte mit Behinderungen die öffentlichen Verkehrs
mittel nicht benützen können.
2 Die Dienstfahrzeuge der Stadt dürfen hauptsächlich nur für
Dienstfahrten verwendet werden. Mietfahrten für nicht dienstli
che Zwecke (Privatgebrauch) können unter den Voraussetzun
gen von Art. 8 bewilligt werden.
3 Die Benützung von Privatfahrzeugen für Dienstfahrten ist mög
lichst zu vermeiden. Für die ausnahmsweise Benützung von Pri
vatfahrzeugen gilt Art. 108 der Ausführungsbestimmungen zum
Personalrecht.

## Art. 3 {#art_3}

1 Dienstfahrten sind Fahrten, die zur Erfüllung dienstlicher
Aufgaben notwendig sind.
2 Als Dienstfahrten gelten im Ausnahmefall zudem Fahrten, die
durch die vorgesetzte Stelle bewilligt werden und insbesondere
eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Fahrten zwischen dem Einsatzort und dem Wohnort, sofern
die Benützung eines Dienstfahrzeuges für die Erfüllung ei
nes Pikettdienstes oder bei sehr frühem Arbeitsbeginn oder
spätem Arbeitsende erforderlich ist.
Definition
der Dienst
fahrzeuge
Benützungs
grundsatz
Begriff der
Dienstfahrten
2Reglement über die Benützung und
V
ermietung von Dienstfahrzeugen172.140
b. Fahrten zwischen dem Einsatzort und dem Wohnort, sofern
das Dienstfahrzeug bei Arbeitsbeginn oder Arbeitsende be
nötigt wird und durch die Benützung des Dienstfahrzeuges
eine wesentliche Arbeitszeitersparnis resultiert.

## Art. 4 {#art_4}

Die Dienstfahrzeuge sind nach der Benützung an einem
von der Dienstabteilung bezeichneten Standort abzustellen.

## Art. 5 {#art_5}

1 Bei allen Dienstfahrzeugen sind die für die Abwicklung
von Schadenfällen oder Strassenverkehrsdelikten notwendigen
Stamm und Nutzungsdaten zu erfassen, zwingend sind bei je
der Fahrt folgende Daten:
a. Datum der Fahrt
b. Kontrolle Kilometerstand bei Fahrtantritt und Eintrag Kilo
meterstand bei Fahrtende
c. Name der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers ein
schliesslich Zuordnung zur Dienstabteilung
d. Fahrziel oder Einsatzzweck sowie
e. Tankvorgänge
2 Die Dienstabteilungen melden die Betriebsdaten der Dienstfahr
zeuge, insbesondere Fahrleistungen und Treibstoffverbrauch,
dem städtischen Fahrzeug Kompetenzzentrum jährlich zuhan
den des gesamtstädtischen Wirkungscontrollings. Personen
daten dürfen keine gemeldet werden.
3 Werden von einer Dienstabteilung weitere Daten bearbeitet,
muss die Datenbearbeitung in einem Reglement geregelt wer
den.

## Art. 6 {#art_6}

1 Bei Eintritt von Personen oder schweren Sachschäden
ist unverzüglich die Polizei und allenfalls die Sanität zu benach
richtigen.
2 Schadenfälle sind der zuständigen Stelle der Dienstabteilung
unverzüglich zu melden.
3 Die Meldung von Sach und Personenschäden erfolgt mittels
entsprechender Schadenformulare (Unfallprotokolle).

## Art. 7 {#art_7}

1 Die Dienstfahrzeuge sind gemäss den verbindlichen
Gestaltungsrichtlinien der Stadt zu beschriften.
2 Für die korrekte Umsetzung der Gestaltungsrichtlinien sind die
Dienstabteilungen verantwortlich.
Fahrzeug
standorte
Fahrtenkontrolle
Schadenfälle
Beschriftung
3Reglement über die Benützung und
V
ermietung von Dienstfahrzeugen 172.140
3 Dienstfahrzeuge, die als solche nicht erkennbar sein dürfen,
sind von der Beschriftungspflicht ausgenommen.

## Art. 8 {#art_8}

1 Die Dienstabteilungen können den städtischen Ange
stellten Personen und Lieferwagen bis höchstens 3,5 Tonnen
Gesamtgewicht vermieten, sofern dies ohne Fahrzeugvermeh
rung und mit dem bestehenden Fahrzeugpark möglich ist und
der Dienstbetrieb dadurch nicht gestört wird.
2 Dienstfahrzeuge mit sichtbaren Sondersignalanlagen sind von
der privaten Nutzung ausgeschlossen.
3 Mit Abschluss des schriftlichen Mietvertrages muss die/der An
gestellte bestätigen, dass sie/er über den entsprechenden Fahr
ausweis verfügt.
4 Die Miettarife müssen mindestens die Selbstkosten (fixe und
variable Kosten) des Fahrzeugs decken.
5 Die vermietbaren Dienstfahrzeuge sind gemäss den Vorga
ben des städtischen Kompetenzzentrums Risiko- und Versiche
rungsmanagement der Finanzverwaltung zu versichern.
Art. 8bis1 1 An die Pikett leistenden Führungskräfte und die Di
rektorin oder den Direktor von Schutz & Rettung können Dienst
fahrzeuge persönlich zugeteilt werden; Art. 8 Abs. 2 findet keine
Anwendung.
2 Persönlich zugeteilte Dienstfahrzeuge dürfen dauernd zu pri
vaten Zwecken verwendet werden, soweit dadurch die dienstli
che Nutzung nicht eingeschränkt wird.
3 Das Dienstfahrzeug wird unter den folgenden Bedingungen zu
geteilt:
a. die Anschaffungs- und Unterhaltskosten, einschliesslich Ver
sicherung, für das Dienstfahrzeug werden von Schutz & Ret
tung übernommen; die Fahrzeuge werden auf Schutz & Ret
tung eingelöst;
b. der oder dem Angestellten werden pro Monat 0,9 Prozent
des Fahrzeugkaufpreises vom Lohn abgezogen, anteilig re
duziert um die durchschnittlich zu leistenden monatlichen
Pikettdienste;2
c. die oder der Angestellte trägt die Treibstoffkosten, die bei
ferienbedingter Nutzung entstehen;
1 Fassung gem. STRB Nr. 398 vom 21. April 2021; Inkrafttreten 1. Juni 2021.
2 Fassung gem. STRB Nr. 9 vom 5. Januar 2022; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
Vermietung
von Dienstfahr
zeugen für den
Privatgebrauch
Pikett Dienst
fahrzeuge
Schutz & Rettung
4Reglement über die Benützung und
V
ermietung von Dienstfahrzeugen172.140
d. für den Parkplatz am Wohnort der oder des Angestellten
wird keine Entschädigung ausgerichtet;
e. die Verantwortung für die Betriebssicherheit des Geschäfts
fahrzeugs obliegt der oder dem Angestellten.

## Art. 9 {#art_9}

1 Angestellte, die ihr Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke
benützen und hierfür eine Pauschalentschädigung gemäss Aus
führungsbestimmungen zum Personalrecht beziehen, sind unter
Vorbehalt von Abs. 2 von der Benützung von Dienstfahrzeugen
ausgeschlossen.
2 Ausnahmsweise ist auch Angestellten mit Kilometerentschädi
gung die Benützung eines Dienstfahrzeuges erlaubt, sofern
a. ihr Privatfahrzeug für bestimmte dienstliche Zwecke unge
eignet ist,
b. das Privatfahrzeug wegen Reparatur oder Servicearbeiten
nicht zur Verfügung steht, wobei bei länger dauernden Re
paraturarbeiten und Benützung eines Dienstfahrzeuges die
Pauschale anzupassen oder zu streichen ist.

## Art. 10 {#art_10}

1 Die Dienstabteilungen können zusätzliche Regelungen
als dienstabteilungsinterne Richtlinie erlassen, sofern dieses
Reglement keine Regelung trifft und sie diesem nicht widerspre
chen.
2 Die Dienstabteilungen sind verantwortlich für die Einhaltung
des vorliegenden Reglements sowie ihrer ergänzenden Richt
linien.

## Art. 11 {#art_11}

Der Stadtratsbeschluss Nr. 2450 vom 12. August 1981
«Dienstanweisung über die Benützung von Dienstfahrzeugen»
wird aufgehoben.

## Art. 12 {#art_12}

Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Benützung von
Dienstfahr
zeugen durch
Angestellte mit
Kilometerent
schädigung
Ergänzende
Anordnungen
und Kontrolle
Aufhebung bis
herigen Rechts
Schluss
bestimmungen
