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title: "056 Kinder- und Jugendleitbild"
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# 056 Kinder- und Jugendleitbild

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Kinder- und Jugendleitbild der
Gemeinde Ruggell
Vom Gemeinderat genehmigt am 24.06.2026, mit Wirkung ab 24.06.2026.
Reglement Nr. 056 Version 01
Soweit in diesem Reglement für Personen die männliche oder weibliche Form verwendet wird, gilt
diese auch für das andere Geschlecht.
1. Einleitung
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft und spielen eine zentrale Rolle in der
Gestaltung unserer Gemeinde. Die Gemeinde Ruggell wurde als erste Gemeinde in Liechtenstein im
Jahr 2018 mit dem Unicef Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet und mit dem
vorliegenden Kinder- und Jugendleitbild möchten wir einen Rahmen schaffen, der die Bedürfnisse,
Rechte und Anliegen der Kinder und Jugendlichen ins Zentrum stellt. Dieses Leitbild basiert auf den
Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention, die auch in Liechtenstein ratifiziert wurde und somit als
grundlegende Orientierung dient. Die Konvention fordert, dass Kinder und Jugendliche das Recht
haben, sich zu entwickeln, geschützt zu werden und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu
sein.
In Liechtenstein sind diese Prinzipien nicht nur international anerkannt, sondern auch in der nationalen
Gesetzgebung verankert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen, wie etwa dem Kinder- und
Jugendgesetz (KJG), ist es Aufgabe der Gemeinden, Kinder und Jugendliche aktiv in
Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihre Lebenswelt mitzugestalten. Die Förderung von
Partizipation stärkt nicht nur das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen, sondern auch ihr
Zugehörigkeitsgefühl und ihre soziale Kompetenz.
Mit diesem Leitbild wollen wir sicherstellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen
respektiert, ihre Interessen berücksichtigt und ihre aktive Teilhabe gefördert wird – in
Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention und den gesetzlichen Grundlagen
Liechtensteins.
Das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell verfolgt daher das Ziel, eine klare Vision für die
Rolle und Einbindung junger Menschen in unserer Gemeinschaft zu entwickeln. Das Leitbild dient als
Wegweiser für die Politik wie auch für alle Akteure, die sich in Ruggell mit Kindern und Jugendlichen
beschäftigen. Kinder und Jugendliche bewegen sich in unterschiedlichen Lebensbereichen, die mit
den definierten Handlungsfeldern umfassend abgedeckt werden.
Gemeindevorsteher Christian Öhri
Jugendkommission
2. Vision
Die Gemeinde Ruggell ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche geschützt aufwachsen, ihre Rechte
geachtet werden und sie in ihrer Entwicklung umfassend unterstützt werden. Soziale, kulturelle und
politische Partizipation werden ermöglicht, sodass junge Menschen aktiv ihre Lebenswelt mitgestalten
und als wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft wachsen können.
3. Aufgabe des Leitbildes
Das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell dient als Grundlage, um eine klare Ausrichtung
für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.
Ziel ist es, die Bedürfnisse und Perspektiven junger Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und
Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihre persönliche Entwicklung, ihren Schutz und ihre
Mitbestimmung nachhaltig stärken. Gleichzeitig dient das Leitbild als Orientierung für Politik,
Verwaltung und alle Beteiligten, um ein kinder- und jugendfreundliches Umfeld in der Gemeinde
Ruggell jederzeit zu gewährleisten.
4. Handlungsfelder
Das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell gliedert sich in sechs zentrale Handlungsfelder,
die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen umfassend abdecken. Zu jedem dieser
Handlungsfelder werden Leitsätze definiert, die als Wegweiser für die Gestaltung und Umsetzung
konkreter Massnahmen dienen.
4.1. Angebote
Das Handlungsfeld Angebote umfasst sämtliche ausserschulischen Aktivitäten, die Kinder und
Jugendliche betreffen und ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten. Ein besonders
wichtiger Bestandteil sind die Vereine, die nicht nur sportliche, sondern auch kulturelle, musische und
soziale Interessen abdecken. In Ruggell gibt es über 45 Vereine, die sich auf 14 verschiedene
Betätigungsbereiche verteilen – von Sport über Musik bis hin zu gemeinnützigen Aktivitäten. Diese
Vielfalt bietet den Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde zahlreiche Gelegenheiten, ihre Talente
zu entdecken, Freundschaften zu knüpfen und sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen.
Neben den Vereinen spielt der Jugendraum in Ruggell eine zentrale Rolle für Jugendliche zwischen
12 bis 18 Jahren. Hier haben sie die Möglichkeit, sich in einem sicheren und betreuten Umfeld zu
treffen, ihre Freizeit zu verbringen und an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen. Der Jugendraum
dient als wichtiger Rückzugsort, in dem sich Jugendliche frei entfalten und gemeinsam mit
Gleichaltrigen Zeit verbringen können. Im Jugendraum wird kein Alkohol ausgeschenkt. In der
Jugendbeiz B28 in Bendern finden Veranstaltungen für Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren statt.
Es ist ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der kreativen Entfaltung für Jugendliche aus der
Region. Ebenfalls kann der Raum für private Anlässe gemietet werden. In der Jugendbeiz wird kein
harter Alkohol ausgeschenkt.
Für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft bietet Ruggell ebenfalls ein vielfältiges Angebot.
Dazu zählen die Raum- und Waldspielgruppe, das Muki-Turnen (Mutter-Kind-Turnen), die
Schulbibliothek sowie die Mütterberatung. Die Schulbibliothek bietet für Kleinkindern bis drei Jahre in
der Gruppe «Hoppa, hoppa Reiter» einfache Fingerverse, Reime und Lieder an. Als Vorbereitung auf
den Kindergarteneintritt können Familien den «Mach met Morga» der Gemeindeschule besuchen. All
diese Angebote werden durch die Gemeinde Ruggell finanziell unterstützt, um sicherzustellen, dass
sie allen Familien zur Verfügung stehen.
Leitsätze Angebote:
- Wir setzen uns dafür ein, dass ein breites und vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche
in unserer Gemeinde vorhanden ist.
- Wir fördern den aktiven Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Anbietern.
- Wir unterstützen und sorgen für Angebote der Frühen Förderung.
- Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen, damit das Vereinsleben in Ruggell intakt ist.
4.2. Plätze
Unter Plätzen werden in diesem Kinder- und Jugendleitbild alle öffentlichen Aufenthaltsräume von
Kindern und Jugendlichen verstanden. Dazu gehören die Spielplätze, das Schulareal und sonstige
Aufenthaltsbereiche.
In Ruggell können sich Kinder an zahlreichen Spielplätzen vergnügen und austoben. Die Spielplätze
sind in den verschiedenen Quartieren gut verteilt, damit von überall rasch eine Spielmöglichkeit
erreichbar ist. Ein wichtiges Ziel ist neben der Verteilung auch, dass die Spielplätze auf verschiedene
Altersgruppen ausgerichtet sind. So finden sich auf einigen vorwiegend Spielgeräte für Kleinkinder,
während andere, wie jener bei der Gemeindeschule, vor allem auf Kinder im Kindergarten- und
Primarschulalter ausgerichtet sind. Ebenfalls werden die Kinder und Jugendlichen in die Planung von
Spielplätzen miteinbezogen und können ihre Meinung einbringen. Neben Spielgeräten sollen den
Kindern und Jugendlichen auch Sportplätze zur Verfügung stehen, wo sie sich polysportiv austoben
können.
Auch ältere Kinder und Jugendliche sollen in Ruggell Orte und Plätze vorfinden, wo sie sich
willkommen fühlen und aufhalten dürfen. Dazu gehört der Skaterplatz, die Pumptrackanlage oder der
Aufenthaltsbereich vor dem Jugendraum No Limit. Beim Jugendplatz beim Vereinshaus können sich
Jugendliche aufhalten und treffen. Die klar formulierten Regeln vor Ort sorgen für ein friedliches
Miteinander.
Bei der Planung von Plätzen für Kinder und Jugendliche sowie bei der Festlegung der dort geltenden
Regeln sind Kinder und Jugendliche als Hauptnutzerinnen und Hauptnutzer im Rahmen eines
partizipativen Prozesses einzubeziehen und anzuhören.
Leitsätze Plätze:
- Wir setzen uns dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen jeden Alters passende öffentliche
Plätze in Ruggell zur Verfügung stehen.
- Wir prüfen in regelmässigem Abstand die Sicherheit der Spielplätze und Sportplätze.
4.3. Mitwirkung
«Kinder und Jugendliche haben das Recht in sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen
Angelegenheiten, die sie besonders betreffen, mitzureden, mitzuwirken und mitzubestimmen sowie
am gesellschaftlichen Leben in altersgerechter Weise teilzunehmen». (Kinder- und Jugendgesetz, Art.
3 Abs. 1c)
In Ruggell wird den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, aktiv mitzugestalten. Die
Mitwirkung findet auf mehreren Ebenen statt, sowohl in Form von festen Gremien als auch
projektbezogen. Gemäss dem Kinder- und Jugendgesetz fördert die Gemeinde die Mitwirkung von
Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten, die sie besonders betreffen.
In der Gemeindeschule findet in jeder Klasse wöchentlich ein Kinderrat statt, welcher von den Kindern
zum Teil selbst geleitet wird. Je nach Alter der Kinder werden dabei unterschiedliche Themen
besprochen. Das Ziel ist die sozialen Kompetenzen zu fördern und die Möglichkeit zu geben, eigene
Wünsche und Ideen einzubringen. In der Planung von Klassenaktivitäten werden die Schülerinnen
und Schüler miteinbezogen.
Die offene Jugendarbeit fördert die Eigeninitiative der Jugendlichen und unterstützt sie bei der
Umsetzung eigener Ideen. Sie erhalten dabei die Möglichkeit eigene Ideen einzubringen und
umzusetzen.
In Ruggell findet regelmässig abwechselnd ein Kinder- oder Jugendmitwirkungstag statt. Dazwischen
haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit an projektbezogenen Mitwirkungsanlässen
mitzuwirken. An den Anlässen ist auch die Politik vertreten, um den Anlässen das nötige Gewicht zu
geben und die Wünsche der Kinder und Jugendlichen direkt entgegenzunehmen. Die Kinder und
Jugendlichen werden motiviert und dabei unterstützt, die Projekte anschliessend partizipativ
weiterzuführen. Nach jedem Mitwirkungsanlass werden die Teilnehmenden in kindgerechter Form
über den aktuellen Stand der erarbeiteten Projekte informiert. Kinder und Jugendliche können ihre
Ideen, Anregungen und Meinungen jederzeit einbringen. Die Verwaltung stellt sicher, dass ihre
Anliegen angehört und berücksichtigt werden.
Leitsätze Mitwirkung:
- Wir geben Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Formen die Möglichkeit, sich
einzubringen und eigene Projekte umzusetzen.
- Jugendarbeitende sowie die Lehrkräfte fördern die Eigeninitiative der Kinder und
Jugendlichen.
- Kinder und Jugendliche kennen ihre Rechte und Möglichkeiten, sich bei Themen, die sie
betreffen, aktiv einzubringen.
4.4. Bildung
Die Gemeinde Ruggell legt grossen Wert auf eine umfassende Bildung, die bereits in der frühen
Kindheit beginnt und sich über alle Bildungsstufen hinweg fortsetzt. Durch vielfältige Angebote sollen
Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und akademischen Entwicklung bestmöglich
unterstützt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühen Förderung. Die Gemeinde setzt sich dafür ein,
Familien und Kleinkinder bereits in den ersten Lebensjahren zu unterstützen. Diese Angebote werden
aktiv gefördert und finanziell unterstützt, damit alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Situation
ihrer Familien, von Bildungsmassnahmen profitieren können.
In Ruggell haben Kinder und Jugendliche Zugang zu einer breiten Bildungslandschaft, die
Spielgruppen, Kindergärten, die Grundschule und weiterführende Schulen umfasst. Die Gemeinde
steht im engen Austausch mit den Bildungseinrichtungen und unterstützt diese bestmöglich, um deren
Bildungsauftrag erfolgreich umzusetzen.
Leitsätze Bildung:
- Wir fördern Angebote der frühen Förderung organisatorisch und finanziell.
- Die Angebote der frühen Förderung werden aktiv bekannt gemacht.
- Zwischen der Gemeinde, der Schule sowie dem Elternrat herrscht ein regelmässiger
Austausch.
- Bei der Bildung steht die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt
4.5. Prävention und Schutz
In der Gemeinde Ruggell steht der Schutz und die Prävention von Kindern und Jugendlichen an erster
Stelle. Ziel ist es, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen, das die physische und
psychische Gesundheit der jungen Generation schützt und stärkt.
Ein zentrales Element ist die aufsuchende Jugendarbeit, die durch Streetwork Liechtenstein und die
Jugendarbeitenden der OJA Liechtenstein umgesetzt wird. Streetworker agieren im öffentlichen
Raum, um direkt mit Jugendlichen in Kontakt zu treten, ihnen ein offenes Ohr zu bieten und sie in ihrer
Lebensrealität zu unterstützen.
Der Jugendraum Ruggell ist ein weiterer wichtiger Baustein für Prävention und Schutz. Als
alkoholfreier Begegnungsort bietet er jungen Menschen die Möglichkeit, in einem gesunden, sicheren
und respektvollen Umfeld zusammenzukommen. Neben dem Jugendraum unterstützen auch die
Vereine aktiv die geltenden Alkohol- und Drogenregeln, um Verantwortung und ein gesundes
Miteinander zu fördern.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sorgt der Einsatz von Sicherheitsdiensten dafür, dass alle
Teilnehmenden in einem friedlichen und sicheren Umfeld gemeinsam feiern können. Bei
Veranstaltungen, die speziell auf Jugendliche ausgerichtet sind, sind Jugendarbeitende vor Ort, um
Präsenz zu zeigen, Unterstützung zu bieten und gezielte Aufklärungsarbeit zu leisten.
Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu unterstützen, setzt die Gemeinde an ausgewählten Orten
Videoüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein. Diese Massnahme wird gezielt
und mit Bedacht eingesetzt, um die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer zu respektieren.
Leitsätze Prävention und Schutz:
- Wir schaffen einen geschützten Raum, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher und frei
entfalten können.
- Notwendige Präventionsmassnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit Schulen,
Vereinen und Fachstellen entwickelt und umgesetzt.
- Durch suchtmittelfreie Begegnungsräume und klare Regeln wird ein gesundes, respektvolles
Miteinander gestärkt.
4.6. Betreuung
Die Gemeinde Ruggell ist bestrebt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und somit
die Lebensqualität der Familien zu steigern. In Ruggell stehen für die ausserhäusliche Betreuung zwei
Kindertagesstätten sowie eine Tagesstruktur zur Verfügung. Die Kindertagesstätte Ruggell sowie die
private Einrichtung Kita Star bieten eine Betreuung für Säuglinge und Kleinkinder an. Die
Tagesstruktur Ruggell stellt die Betreuung für Kindergarten- und Schulkinder sicher. Alle
Einrichtungen legen Wert auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien. Die
Gemeinde Ruggell unterstützt die Anbieterinnen dieser Einrichtungen sowohl durch die Bereitstellung
von geeigneten Räumlichkeiten, wenn möglich, als auch durch finanzielle Förderung.
Ein enger Austausch zwischen der Gemeinde, dem Amt für Soziale Dienste, den Betreuerinnen der
ausserhäuslichen Betreuungseinrichtungen und dem Eltern-Kind-Forum wird aktiv gefördert. Diese
regelmässige Kommunikation dient dazu, die Betreuung und Förderung der Kinder kontinuierlich zu
verbessern und auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen.
Seit Januar 2019 bietet die Gemeinde eine Kontaktstelle für Familie, Kinder und Jugendliche an, die
den Bürgern bei Fragen rund um die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur
Seite steht. Diese Stelle vermittelt den Kontakt zu den passenden Ansprechpartnern und stellt sicher,
dass Familien schnell und unkompliziert die benötigten Informationen und Angebote erhalten.
Darüber hinaus setzt sich die Gemeinde Ruggell als Arbeitgeberin für eine familienfreundliche
Arbeitsgestaltung ein. Sie bietet Teilzeitstellen an und fördert flexible Arbeitszeiten, um den
Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Zudem wird auf die
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern geachtet. Im Dienstreglement sind zudem zusätzliche
freie Tage bei Vaterschaft festgelegt, um die familiäre Verantwortung und die Betreuung von Kindern
zu unterstützen.
Leitsätze Betreuung:
- Wir fördern die Einrichtungen der ausserhäuslichen Betreuung finanziell, um eine qualitativ
hochwertige Betreuung sicherzustellen.
- Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass ausreichend Betreuungsplätze für alle Kinder zur
Verfügung stehen, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
- Wir fördern den Austausch zwischen den verschiedenen Institutionen, um das Wohl der
Kinder bestmöglich zu unterstützen.
- Die Arbeitsbedingungen der Gemeindeverwaltung Ruggell ermöglichen es den
Mitarbeitenden, ihre Verantwortung sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft
wahrzunehmen.
5. Qualitätssicherung und Monitoring
Die Qualitätssicherung und das Monitoring sind entscheidende Instrumente, um sicherzustellen, dass
alle Angebote und Massnahmen kontinuierlich den Bedürfnissen und Erwartungen der Kinder und
Jugendlichen gerecht werden. Einmal jährlich wird in der Jugendkommission eine Auswertung
durchgeführt, bei der die Umsetzung des Leitbildes überprüft und bewertet wird. Im Fokus dieser
Auswertung stehen insbesondere die Leitsätze des Leitbildes. Es wird geprüft, ob noch ausreichend
Aufmerksamkeit auf diese Leitsätze gelegt wird und ob Anpassungen notwendig sind, um den
aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Monitorings sind die Mitwirkungstage. Diese bieten den Kindern
und Jugendlichen der Gemeinde eine direkte Gelegenheit, ihre Meinung zu den bestehenden
Angeboten zu äussern und aktiv an der Überprüfung und Weiterentwicklung des Leitbildes
mitzuwirken. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist von wesentlicher Bedeutung, um
sicherzustellen, dass ihre Perspektiven und Erfahrungen in den fortlaufenden Verbesserungsprozess
einfliessen.
Diese kontinuierliche Überprüfung stellt sicher, dass das Kinder- und Jugendleitbild in Ruggell
lebendig bleibt, sich an den sich wandelnden Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert und
stets weiterentwickelt wird.
6. Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell basiert auf den
Kinderrechten der Vereinten Nationen, insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention, sowie dem
Gesetz über Kinder und Jugendliche in Liechtenstein.
Die UN-Kinderrechtskonvention, die von Liechtenstein 1997 ratifiziert wurde, bildet einen
internationalen Rahmen, der die Rechte der Kinder weltweit schützt und fördert. Sie garantiert Kindern
und Jugendlichen grundlegende Rechte, darunter das Recht auf Schutz, Förderung, Mitbestimmung
und die Wahrung ihrer Identität. Sie fordert Staaten dazu auf, die Rechte von Kindern durch
gesetzgeberische, administrative und andere Massnahmen zu sichern und in der Gesellschaft
umzusetzen. Besonders betont wird das Recht auf Partizipation, also das Recht der Kinder, ihre
Meinung in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu äussern und in Entscheidungsprozesse
einbezogen zu werden. Diese Rechte sind die Grundlage für alle Massnahmen und Angebote, die in
der Gemeinde Ruggell für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden.
Das Kinder- und Jugendgesetz in Liechtenstein (KJG) stellt auf nationaler Ebene die rechtliche
Grundlage dar, um die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Es
regelt unter anderem die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die Beteiligung
der Eltern an Entscheidungsprozessen und den Zugang zu umfassender Unterstützung für Familien.
Das Gesetz betont ebenfalls die Bedeutung von Partizipation und Inklusion für Kinder und Jugendliche
und stellt sicher, dass ihre Meinungen und Bedürfnisse in die Gestaltung von Angeboten und
Massnahmen einfliessen.
Durch die Verbindung dieser internationalen und nationalen Regelungen wird das Kinder- und
Jugendleitbild in Ruggell auf einer soliden rechtlichen Basis errichtet, die sowohl den rechtlichen
Anforderungen entspricht als auch die Rechte und Bedürfnisse der jungen Generation in den
Mittelpunkt stellt.
7. Inkrafttreten
Das Reglement wurde vom Gemeinderat Ruggell an seiner Sitzung vom 24.06.2026 genehmigt und
tritt sofort in Kraft.
Ruggell, 25.06.2026
