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# Pfadfinderhaus hausordnung

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Hausordnung Pfadfinderhaus
Allgemeine Regeln
Es liegt im eigenen Interesse aller Benutzer, wenn das Pfadfinderhaus in sauberem
Zustand gehalten und mit der Einrichtung sorgsam umgegangen wird. Dazu kann jeder
seinen Beitrag leisten.
Für das ganze Haus gilt ein Rauchverbot. Das Konsumieren von alkoholischen
Getränken ist für Jugendliche nicht gestattet.
Beim Betreten des Hauses muss der Schuhrost beim Eingang benutzt werden. Die
oberen Stockwerke dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
Beim Verlassen des Hauses müssen die Lichter gelöscht, alle Fenster und Storen
geschlossen und die Aussentüren sorgfältig abgeschlossen werden.
Küche
Die Küche im Erdgeschoss verfügt über eine Grundausstattung an Geschirr und
Besteck. Im Übrigen ist sie auf Selbstversorgung ausgelegt. Handtücher und
Abwaschmittel müssen selber besorgt werden.
Im Küchenbereich ist besonders auf Reinlichkeit und Hygiene zu achten.
Mitgebrachte und nicht aufgebrauchte Lebensmittel müssen wieder mitgenommen
werden.
Schlafräume
Im 1. Obergeschoss befinden sich 28 Schlafplätze in einem Raum. In Absprache mit
dem Hauswart können Gruppenräume als Schlafräume genutzt werden, wenn
Mädchen, Buben und/oder Leiter getrennt werden möchten.
Kissen und Wolldecken sind vorhanden, Schlafsäcke müssen mitgebracht werden. Die
Kissen müssen selber abgezogen und die Bezüge im Erdgeschoss oder nach Absprache mit
der Hauswartung deponiert werden. Die Kissen (ohne Bezug) und die Wolldecken müssen
im dafür vorgesehenen Fach versorgt werden.
Aussenbereich und Parkplätze
Auch im Aussenbereich ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
Fahrzeuge können kurzfristig vor dem Haus abgestellt werden, die Fusswegverbindung
und das Trottoir müssen aber unbedingt freigehalten werden.
Dauerparkplätze befinden sich beim Areal Säga (ca. 200 Meter Richtung
Hinterschellenberg).
Reinigung und Abfall
Die Benutzer des Hauses sind verpflichtet, das Haus besenrein zu hinterlassen.
Das Hauswartungsteam der Gemeinde führt wöchentlich eine Unterhaltsreinigung
durch, wobei Toilettenpapier und weitere Hygieneartikel nachgefüllt werden (entfällt
während der Zeit einer Vermietung).
Nach längerem Aufenthalt im Hause mit Benützung der Schlaf- und Duschräume ist
eine Endreinigung vorzunehmen. Die dafür notwendigen Reinigungsgeräte und
Putzmittel werden zur Verfügung gestellt. Die Abnahme erfolgt durch einen
Angestellten der Gemeinde.
Grössere Abfallmengen müssen nach Absprache mit dem Hauswart deponiert werden.
Nachtruhe
Ab 23.00 Uhr ist jegliche Art von störendem Lärm zu vermeiden.
Schellenberg, 3. Oktober 2007
Norman Wohlwend, Vorsteher
