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# Personalpolitik

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Personalpolitik
der Gemeinde Glarus
Erlassen vom Gemeinderat am 21. November 2013, gestützt auf Artikel 3 in Verbindung mit
Artikel 4 der Personalverordnung der Gemeinde Glarus vom 27. März 2009
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Inhaltsübersicht1
1 Vorwort des Gemeindepräsidenten ............................................................................ 3
2 Werte und Grundsätze ............................................................................................... 4
2.1 Diese Werte beschreiben unser Verhalten: ....................................................... 4
2.2 Unsere Führungspersonen leben diese Werte vor und handeln danach. .......... 4
2.3 Unsere Mitarbeitenden tragen massgebend zum Erfolg der Gemeinde bei. ...... 4
3 Personalgewinnung .................................................................................................... 5
3.1 Grundsatz ......................................................................................................... 5
3.2 Umsetzung ........................................................................................................ 5
3.3 Controlling ......................................................................................................... 5
4 Personalerhaltung ...................................................................................................... 6
4.1 Grundsatz ......................................................................................................... 6
4.2 Umsetzung ........................................................................................................ 6
4.3 Controlling ......................................................................................................... 6
5 Personalentwicklung .................................................................................................. 7
5.1 Grundsatz ......................................................................................................... 7
5.2 Umsetzung ........................................................................................................ 7
5.3 Controlling ......................................................................................................... 7
6 Führung...................................................................................................................... 8
6.1 Grundsatz ......................................................................................................... 8
6.2 Umsetzung ........................................................................................................ 8
6.3 Controlling ......................................................................................................... 8
7 Sozialpartnerschaft..................................................................................................... 9
7.1 Grundsatz ......................................................................................................... 9
7.2 Umsetzung ........................................................................................................ 9
7.3 Controlling ......................................................................................................... 9
8 Gesundheit und Arbeitssicherheit ............................................................................. 10
8.1 Grundsatz ....................................................................................................... 10
8.2 Umsetzung ...................................................................................................... 10
8.3 Controlling ....................................................................................................... 10
9 Kommunikation, Information ..................................................................................... 11
9.1 Grundsatz ....................................................................................................... 11
9.2 Umsetzung ...................................................................................................... 11
9.3 Controlling ....................................................................................................... 11
10 Personal-Austritt....................................................................................................... 12
10.1 Grundsatz ....................................................................................................... 12
10.2 Umsetzung ...................................................................................................... 12
10.3 Controlling ....................................................................................................... 12
1 Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen - ungeachtet der weiblichen oder männlichen
Sprachform - gelten für beide Geschlechter.
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1 Vorwort des Gemeindepräsidenten
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sehr geehrte Damen und Herren
Glarus ist als Kantonshauptort und dank seinen einzigartig vielseitigen Dienstleistungs-, Bildungs-, Kultur- und Einkaufsangebote ein Standort, an dem es sich gut leben, arbeiten und
geniessen lässt.
So vielfältig wie sich das Angebot präsentiert, so zahlreich sind die Aufgaben im öffentlichen
Dienstleistungsbetrieb "Gemeinde Glarus". Rund 300 Gemeindeangestellte erbringen täglich
(Dienst-) Leistungen zu Gunsten der vielen Anspruchsgruppen. Mit ihrem Wissen und ihrem
Einsatz tragen die Mitarbeitenden entscheidend dazu bei, dass Glarus für die Einwohnerinnen und Einwohner, die Partner in der Wirtschaft und Gäste attraktiv bleibt.
Die Personalpolitik der Gemeinde bildet die Grundlage, auf der die personenrelevanten Massnahmen beruhen. Sie definiert die Grundsätze für den Umgang untereinander. Faire und
offen kommunizierte Spielregeln schaffen klare Verhältnisse. Dadurch motiviert diese wichtige Grundlage der Personalarbeit für die weitere Zusammenarbeit, bietet Identifikationsmöglichkeiten und schafft Transparenz. Die Ableitung von Prioritäten und Verhaltensweisen in
der täglichen Zusammenarbeit sowie der Personal- und Führungsarbeit wird dadurch ermöglicht.
Nach einem umfangreichen Erarbeitungsprozess, in den unter der Führung der Geschäftsleitung auch die Schulkommission und die Personalvertretung einbezogen waren, konnte der
Gemeinderat die vorliegende Personalpolitik verabschieden. Für die Anwendung und Umsetzung der Personalpolitik sind zusammen mit der Geschäftsleitung alle Führungspersonen
der Gemeinde Glarus verantwortlich. Via Gemeindehomepage ist die Personalpolitik allen
Interessierten zugänglich.
Ich freue mich darauf, zusammen mit der Geschäftsleitung und allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Personalpolitik weiterhin durch die tägliche (Zusammen-) Arbeit mit
Leben zu füllen.
Im Namen des Gemeinderates Glarus
Christian Marti
Gemeindepräsident
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2 Werte und Grundsätze
2.1 Diese Werte beschreiben unser Verhalten:
 Wir sind dienstleistungsorientiert, kompetent und effizient.
 Wir verhalten uns freundlich und setzen uns für die Anliegen unserer Kunden ein.
 Wir handeln engagiert, korrekt und übernehmen Verantwortung.
 Wir begegnen einander respektvoll, fair und mit Menschlichkeit.
 Wir sind leistungsfreudig und erzielen Wirkung.
 Unser Verhalten und die Führungsgrundsätze prägen unsere Unternehmenskultur.
 Lehrpersonen entwickeln die kulturellen Eigenheiten in ihren Schulen weiter.
2.2 Unsere Führungspersonen leben diese Werte vor und handeln danach.
Sie erfüllen ihren Auftrag mit:
 Wertschätzung, Respekt und Fairness
 Vertrauen und Offenheit
 zielorientierter Mitarbeiterführung
 partizipativer Zusammenarbeit
2.3 Unsere Mitarbeitenden tragen massgebend zum Erfolg der Gemeinde bei.
Von ihnen erwarten wir:
 Verantwortungsbewusstsein und Eigenverantwortung
 Bereitschaft zur Zusammenarbeit
 Flexibilität und Loyalität
 Offenheit für Entwicklung und Veränderung
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3 Personalgewinnung
3.1 Grundsatz
Die Gemeinde Glarus ist eine attraktive Arbeitgeberin. Die Anstellungsbedingungen schaffen
Klarheit für die Mitarbeitenden. Fortschrittliche Arbeitsbedingungen bilden den Rahmen für
eine dienstleistungsorientierte Aufgabenerfüllung.
Motivierte Mitarbeitende und ihre Teams sind zentral für die Qualität unserer Arbeitsleistung.
Deshalb suchen wir qualifizierte und engagierte Mitarbeitende, die sich mit den Werten der
einzigartig vielseitigen Gemeinde identifizieren und eine Bereicherung für das Team sind.
3.2 Umsetzung
 Die Gewinnung von Mitarbeitenden basiert auf der Personalplanung und dem Stellenplan.
 Die wieder zu besetzenden Stellen werden öffentlich ausgeschrieben.
 Für jede Stelle existiert eine detaillierte Stellenbeschreibung. Für die Lehrpersonen
bildet die Orientierungshilfe "Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell" den Rahmen.
 Neue Mitarbeitende werden nach definierten Standards in Zusammenarbeit zwischen
der Fachstelle Personal und Ausbildung sowie den Linienvorgesetzten rekrutiert und
eingearbeitet.
 Lehrpersonen wird die hohe Zeitautonomie, welche für pädagogische Berufe erforderlich ist, gewährt.
3.3 Controlling
 Alle vakanten Stellen können gemäss den entsprechenden Stellenanforderungen innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfristen besetzt werden.
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4 Personalerhaltung
4.1 Grundsatz
Wir sorgen soweit möglich für einen motivierenden Arbeitsinhalt. Ein hohes Mass an Arbeitszufriedenheit bildet das Fundament für gute Leistung. Dabei ist die Tätigkeit an sich der
Hauptmotivator. Das Zusammenspiel von Lohn, überobligatorischer Vorsorge, partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Wertschätzung beeinflusst die Arbeitszufriedenheit nachhaltig.
4.2 Umsetzung
 Wir bieten den Mitarbeitenden ein anforderungsgerechtes und nach Möglichkeit interessantes Aufgabengebiet mit einem hohen Mass an Entscheidungskompetenz und
Verantwortung an. Durch genügend Freiraum für Initiative und Mitbestimmung sowie
Kreativität und Innovation fördern wir den Wirkungskreis und damit das Engagement
der Mitarbeitenden auf dem gemeinsamen Weg zur Zielerreichung.
 Wir zahlen im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Kantons vergleichbare Löhne und lassen uns dabei durch die stellenbezogenen Anforderungen leiten. Die Ausbildung, die Berufserfahrung und die Weiterbildung werden bei der Festlegung des
Lohnes innerhalb des der Funktion entsprechenden Lohnbandes gebührend berücksichtigt.
 Wir setzen die finanziellen Mittel auch im Personalbereich wirtschaftlich und zielgerichtet ein. Die je nach finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehenden Mittel für
die Lohnentwicklung werden aufgrund der Mitarbeiterbeurteilung aufgeteilt.
4.3 Controlling
 Die Netto-Personal-Fluktuationsrate liegt zwischen 4-8 Prozent.
 Die durchschnittliche Anstellungsdauer beträgt 10-15 Jahre.
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5 Personalentwicklung
5.1 Grundsatz
Die Weiterbildung unterstützt die wirkungsvolle Erfüllung der Aufgaben, insbesondere die
Bewältigung sich ändernder Anforderungen an die Gemeinde. Sie trägt zu einer modernen
und dienstleistungsorientierten Gemeindekultur bei. Wir fördern das Potenzial unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt.
5.2 Umsetzung
 Mit der Weiterbildung werden die fachlichen, persönlichen sowie sozialen Fähigkeiten
im Rahmen der stellenbezogenen Anforderung der Mitarbeitenden gefördert.
 Wir unterstützen Weiterbildungsmassnahmen der Mitarbeitenden, welche gezielt auf
die Erweiterung der beruflichen Qualifikationen im Rahmen der Aufgabenerfüllung
gemäss der aktuellen Stellenbeschreibung ausgerichtet und somit auch im Interesse
des Arbeitgebers sind.
 Die Unterstützung kann dabei finanziell und/oder durch bezahlten oder unbezahlten
Urlaub erfolgen.
 Wir sichern den eigenen Nachwuchs durch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
für die berufliche Grundbildung.
5.3 Controlling
 Die Gemeinde stellt die finanziellen und personellen Ressourcen für die bedarfsgerechte Weiterbildung und die individuelle Personalentwicklung zur Verfügung.
 Bei Kundenbefragungen werden unsere Dienstleistungen mehrheitlich mit gut bis
sehr gut bewertet.
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6 Führung
6.1 Grundsatz
Als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung erfüllen die Führungspersonen eine wichtige
Funktion bei der Umsetzung der Legislatur- bzw. Verwaltungsziele. Die Führungspersonen
sind Vorbilder und pflegen einen situativen und kooperativen Führungsstil. Klare Aufgabenzuordnungen und Zielvereinbarungen sowie konstruktive Mitarbeitergespräche sind Bestandteile der Führung.
6.2 Umsetzung
 Die Führungskräfte gestalten Beziehungen, die von gegenseitigem Respekt und
Wertschätzung sowie von Leistungsbereitschaft geprägt sind.
 Die Führung ist auch auf vereinbarte und beurteilbare Zielvereinbarungen ausgerichtet.
 Die Führungskräfte führen Beurteilungs-, Förderungs- und Entwicklungsgespräche mit
allen Mitarbeitern. Sie beeinflussen die Leistung und das Verhalten ihrer Mitarbeitenden positiv im Sinne der Leistungsziele. Negative Leistungen und Verhaltensweisen
der Mitarbeitenden werden beanstandet und behoben.
 Die Führungsverantwortung liegt bei den Linienvorgesetzten, sie ist nicht delegierbar.
 Die Fachstelle Personal und Ausbildung unterstützt die Organisationseinheiten bei der
Personalführung.
6.3 Controlling
 Die Vorgesetzten holen sich mindestens alle zwei Jahre ein Feedback bei ihren Mitarbeitenden ein.
 Die Rückmeldungen sind zu 80% gut und sehr gut.
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7 Sozialpartnerschaft
7.1 Grundsatz
Fortschrittliche Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und eine wertschätzende Unternehmenskultur bilden den Rahmen für eine dienstleistungsorientierte Aufgabenerfüllung. Wir anerkennen die Notwendigkeit des Interessenausgleichs zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden und bekennen uns zu einer respektvollen Sozialpartnerschaft.
7.2 Umsetzung
 Sozialpartner sind die Personalvertretung (Arbeitnehmer) und der Gemeinderat (Arbeitgeber).
 Die Mitarbeitenden haben ein Mitspracherecht in Personalangelegenheiten. Sie nehmen dieses Recht durch die Personalvertretung wahr. Auf der Basis von Treu und
Glauben sind sachgerechte und beiderseits annehmbare Lösungen in betrieblichen
und sozialen Fragen zu finden.
 Der Gemeinderat hört die Personalvertretung frühzeitig an, bevor er Vorschriften erlässt oder ändert, welche die Rechtsstellung der Mitarbeitenden betreffen. Er wertet
die Rückmeldungen aus und informiert die Personalvertretung.
 Die Geschäftsleitung bereitet die personalrelevanten Geschäfte zuhanden des Gemeinderates vor und nimmt in den Besprechungen und Verhandlungen mit der Personalvertretung anstelle des Gemeinderates die Rolle der Arbeitgeberin wahr.
7.3 Controlling
 Die Mitglieder der Personalvertretung bestätigen diese Sozialpartnerschaft.
 Die Rückmeldungen der Mitarbeitenden bekräftigen diese Sozialpartnerschaft.
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8 Gesundheit und Arbeitssicherheit
8.1 Grundsatz
Im Vordergrund stehen die Gesundheit der Mitarbeitenden, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie die Prävention. Das physische und psychische Wohlbefinden der Mitarbeitenden
und die Arbeitssicherheit haben innerhalb der unternehmerischen Rahmenbedingungen eine
hohe Priorität.
8.2 Umsetzung
 Zum Schutz vor arbeitsbedingten Krankheiten und Unfällen ergreifen wir die geeigneten Massnahmen und überwachen deren Einhaltung.
 Die SUVA-Vorschriften sowie die gesetzlichen EKAS-Richtlinien und Branchenlösungen werden eingehalten.
 Unsere Mitarbeitenden sensibilisieren wir im Hinblick auf ihre Eigenverantwortung zur
Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit.
 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken mit, nutzen die Sicherheitseinrichtungen, befolgen die Handlungsanweisungen und machen auf Gefährdungen aufmerksam.
 Wir betrachten die Gesundheit der Mitarbeitenden als Teil unserer Arbeitsplatzqualität.
8.3 Controlling
 Die krankheitsbedingten Arbeitsausfalltage liegen unter dem Schweizerischen Durchschnitt.
 Die unfallbedingten Arbeitsausfalltage liegen unter dem Schweizerischen Durchschnitt.
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9 Kommunikation, Information
9.1 Grundsatz
Die Gemeinde Glarus ist sich bewusst, wie wichtig eine umfassende und regelmässige
Kommunikation und Information ist. Deshalb wurde ein separates Kommunikationskonzept
erstellt. Die Kommunikation der Gemeinde Glarus unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht. Sie muss einerseits verwaltungsrechtlichen Vorgaben wie dem Öffentlichkeitsprinzip,
dem Datenschutz und dem Vertrauensschutz genügen, andererseits Prinzipien wie die
Schweigepflicht oder das Amtsgeheimnis einhalten.
Die Kommunikation gegen Innen schafft Transparenz und Vertrauen, sie weckt Interesse,
beugt Gerüchten vor und verhindert Unklarheiten und Spekulationen.
Kommunikation besteht jedoch nicht allein aus der Wiedergabe von Informationen und Öffentlichkeitsarbeit. Die Wahrnehmung der Gemeinde nach Aussen wird insbesondere über
das Erscheinungsbild und die Qualität der Dienstleistungen bestimmt, aber auch über das
persönliche Verhalten von Behördenmitgliedern und Mitarbeitenden.
9.2 Umsetzung
 Wir kommunizieren offen und umfassend.
 Wir kommunizieren ehrlich und sachlich.
 Wir kommunizieren gezielt und adressatengerecht.
 Wir kommunizieren proaktiv.
 Wir kommunizieren persönlich.
 Wir kommunizieren intern vor extern oder zumindest zeitgleich.
 Wir kommunizieren mit einheitlichem Erscheinungsbild.
 Mitarbeitende aller Stufen nehmen im Rahmen ihrer Funktion ihre Hol- und Bringschuld wahr.
9.3 Controlling
 Bei Mitarbeiter- und Kundenbefragungen wird die Kommunikation und Information
mehrheitlich mit gut bis sehr gut bewertet.
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10 Personal-Austritt
10.1 Grundsatz
Bei Personal-Austrittennehmen wir mit Anstand, Respekt und Sensibilität die soziale und
unternehmerische Verantwortung wahr. Angestellten, die unser Unternehmen verlassen,
begegnen wir mit derselben Wertschätzung, die wir ihnen bisher entgegengebracht haben.
Wir erwarten dies auch von den austretenden Mitarbeitenden.
10.2 Umsetzung
 Mit allen Mitarbeitenden, welche in einer Festanstellung mit der Gemeinde standen,
führen wir beim Austritt ein Austrittsgespräch durch.
 Mit den dadurch gewonnenen Erkenntnissen leisten wir einen nachhaltigen Beitrag
zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess innerhalb unserer Personalpolitik.
 Eine Kündigung durch die Gemeinde wird nur ausgesprochen, wenn sachlich zureichende Gründe vorliegen.
 Bei Kündigungen durch die Gemeinde wird den Mitarbeitenden das rechtliche Gehör
gewährt.
10.3 Controlling
 Die austretenden Mitarbeiter bestätigen anlässlich des Austrittsgesprächs einen fairen Umgang bei der Vertragsauflösung.
