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title: "Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren"
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provisions: 6
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# Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren

## § 1 {#par_1}

Gebührenerhebung
1 Die Feuerwehr stellt ihren Aufwand nach dem Gebührentarif im Anhang zu dieser Verordnung in
Rechnung.

## § 2 {#par_2}

Mehrwertsteuer
1 Die Gebührenansätze werden zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

## § 3 {#par_3}

Sport- und Konzertveranstaltungen
1 Leistungen der Feuerwehr im Zusammenhang mit Sport- und Konzertveranstaltungen werden nach
Massgabe von § 18d Abs. 3 der Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-
Stadt (Polizeiverordnung, PolV) vom 3. Juni 1997 4) in Rechnung gestellt.

## § 4 {#par_4}

Gebührenbefreiung
1 Für folgende Hilfe- und Dienstleistungen werden keine Gebühren erhoben:
a) Bewässerung von öffentlichen Grünanlagen durch die Milizfeuerwehr ab Gefahrenstufe 5
im Bereich Wald (sehr grosse Waldbrandgefahr);
b) Hilfeleistungen im Zoologischen Garten oder im Tierpark Lange Erlen;
c) Hilfeleistungen bei gemeinnützigen Anlässen;
d) Transporte für Museen des Kantons Basel-Stadt.

## § 5 {#par_5}

Kostenvorschuss
1 Die Feuerwehr kann einen Kostenvorschuss bis zur Höhe der mutmasslich zu erwartenden Gebühren
erheben, wenn die Bezahlung der Gebühren als nicht gesichert erscheint oder wenn die gebührenpflichtige Person keinen Wohnsitz in der Schweiz hat.

## § 6 {#par_6}

Verzugszins, Mahngebühren
1 Die Zahlungsfrist von Gebühren beträgt 30 Tage.
2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % erhoben werden.
3 Für nicht rechtzeitig bezahlte Gebühren können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen:
a) erste Mahnung kostenlos
1) SG 153.800
2) SG 153.810
3) SG 590.100
4) SG 510.110
Gebühren der Feuerwehr: Verordnung 590.200
b) ab zweiter Mahnung je Fr. 40
c) Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen Fr. 50
4 Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Gebühren im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren.
Schlussbestimmung
Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren (FWGeV) vom
3. September 2013 aufgehoben.
Gebühren der Feuerwehr: Verordnung 590.200
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
23.06.2026 01.09.2026 Erlass Erstfassung KB 27.06.2026
Gebühren der Feuerwehr: Verordnung 590.200
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 23.06.2026 01.09.2026 Erstfassung KB 27.06.2026
Verordnung Feuerwehrgebühren Anhang 590.200
Anhang: Gebührentarif
A. Personalkosten
pro Std. / pro angefangene ¼ Std.
1. Offizierin / Offizier Fr. 180 / 45
2. Unteroffizierin / Unteroffizier Fr. 160 / 40
3. Schiffsführerin / Schiffsführer Fr. 160 / 40
4. Einsatzpersonal Fr. 140 / 35
5. übriger Personalaufwand (einsatzunabhängig) Fr. 112 / 28
B. Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Anhänger, Wechselbehälter (ohne Personalkosten)
Die Gebühren berücksichtigen die Anschaffungs- und Betriebskosten sowie den Wiederverkaufswert.
6. Preiskategorie 1 (Anschaffungskosten bis Fr. 150’000)
a) Grundgebühr
b) pro angefangene ¼ Std.
Fr. 90
Fr. 30
7. Preiskategorie 2 (Anschaffungskosten von Fr. 150’001 bis Fr. 400’000)
a) Grundgebühr
b) pro angefangene ¼ Std.
Fr. 130
Fr. 55
8. Preiskategorie 3 (Anschaffungskosten von Fr. 400’001 bis Fr. 900’000)
a) Grundgebühr
b) pro angefangene ¼ Std.
Fr. 140
Fr. 70
9. Preiskategorie 4 (Anschaffungskosten von Fr. 900’001 bis Fr. 1’200’000)
a) Grundgebühr
b) pro angefangene ¼ Std.
Fr. 170
Fr. 80
10. Preiskategorie 5 (Anschaffungskosten ab Fr. 1’200’001)
a) Grundgebühr
b) pro angefangene ¼ Std.
Fr. 180
Fr. 105
11. Feuerlöschboot
a) Grundgebühr
b) pro angefangene ¼ Std.
Fr. 1’200
Fr. 300
C. Retablieren nach Einsatz
12. Pumpe Fr. 37 pro Stk.
13. Sauger Fr. 72 pro Stk.
14. Atemschutzgerät Fr. 140 pro Stk.
15. Kettensäge Fr. 39 pro Stk.
16. Rettsäge Fr. 73 pro Stk.
Verordnung Feuerwehrgebühren Anhang 590.200
17. Absturzsicherungsset Fr. 35 pro Stk.
18. Skimmer (ölverschmutzt) Fr. 700 pro Stk.
19. Lüfter (interne Reinigung) Fr. 280 pro Stk.
20. Chemieschutzvollanzug schwer (mehrfacher Gebrauch) Fr. 1’620 pro Stk.
21. sonstige Retablierungen nach Aufwand
D. Verbrauchsmaterial, Ersatzteile, Neuteile oder Nachfüllungen
22. Ölbindemittel Fr. 13 pro Sack
23. Schliesszylinder kurz / lang Fr. 118 / 155 pro Stk.
24. Wasserschutzkissen Fr. 14 pro Stk.
25. Chemiefliess Fr. 3 pro Meter
26. Chemiebindemittel Fr. 44 pro Sack
27. Chemieschutzvollanzug leicht Fr. 34 pro Stk.
28. Chemieschutzvollanzug mittel Fr. 457 pro Stk.
29. Chemieschutzhandschuhe Fr. 5 pro Stk.
30. Filter zu Filtermasken Fr. 35 pro Stk.
31. Schaumextrakt Fr. 7 pro Liter
32. Pavatex Fr. 13 pro m2
33. Dachlatten Fr. 6 pro Stk.
34. Sonstige Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile, Neuteile oder
Nachfüllungen
gemäss Rechnung Lieferant
zzgl. 10 % Umtriebsentschädigung
E. Automatische Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
35. Erstellung eines Einsatzplanes nach Aufwand
36. Anschluss inkl. Datenaufnahme
a) 3 Kriterien
b) jedes weitere Kriterium
Fr. 840 Pauschale
Fr. 224 Pauschale
37. Schlüsselwechsel Fr. 112 Pauschale
38. Mutation Daten Fr. 56 Pauschale
39. Erkundungseinsatz
a) Grundgebühr
b) nach 30 Min. Wartezeit pro angefangene ¼ Std.
Fr. 1’600 Pauschale
Fr. 400
40. Arbeiten zu Gunsten GMA (einsatzunabhängig) nach Aufwand
Verordnung Feuerwehrgebühren Anhang 590.200
F. Besichtigung
41. Besichtigung Wache
a) bis 20 Personen
b) bis 40 Personen
c) für Feuerwehren, Behörden und Organisationen für Rettung und
Sicherheit (BORS) und staatliche Institutionen
Fr. 250
Fr. 450
kostenlos
42. Besichtigung Feuerlöschboot
a) pauschal
b) für Feuerwehren, BORS und staatliche Institutionen
Fr. 500
kostenlos
43. Fahrt mit Feuerlöschboot
a) pauschal
b) für Feuerwehren, BORS und staatliche Institutionen
Fr. 1’400
Fr. 700
G. Raummiete
44. Theoriesaal klein
a) halber Tag
b) ganzer Tag
Fr. 107
Fr. 214
45. Theoriesaal gross
a) halber Tag
b) ganzer Tag
Fr. 214
Fr. 428
H. Diverses
46. Reinigungskosten durch externe Anbieter gemäss Rechnung Anbieter
zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung
47. Materialentsorgung durch externe Anbieter gemäss Rechnung Anbieter
zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung
48. weitere Dienstleistungen durch externe
Anbieter (Pannendienst, etc.)
gemäss Rechnung Anbieter
zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung
49. Werkzeuge / Material pro Einsatz pauschal Fr. 50
50. Bearbeitungsgebühr / Rapportierungskosten pro Einsatz pauschal Fr. 50
51. Leihgeräte Kleinpumpe pro Tag pauschal Fr. 45
52. Verlust von Leihgeräten Kleinpumpen gemäss Rechnung Anbieter
zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung
53. Sicherungswachen nach Aufwand
54. Unfugalarmierung nach Aufwand
55. Evakuierungsübung nach Aufwand
