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title: "Briefwechsel zwischen der Schweiz und Neuseeland zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume"
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# Briefwechsel zwischen der Schweiz und Neuseeland zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume

## Briefwechsel zwischen der Schweiz und Neuseeland zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume {#text}

0.653.261.4
AS 2018 255
Briefwechsel
zwischen der Schweiz und Neuseeland
zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens
auf frühere BesteuerungszeiträumeIn Kraft getreten am 1. Januar 2018
(Stand am 1. Januar 2018)
Übersetzung
Herr Ueli Maurer
Bundesrat
Vorsteher des Eidgenössischen
Finanzdepartements
Bundesgasse 3
3003 Bern
Schweiz
Bern, 15. Dezember 2017
S.E.
Herr Stuart Nash
Minister of Revenue
Parlamentsgebäude
Wellington 6160
Neuseeland
Sehr geehrter Herr Minister,
Ich nehme Bezug auf Ihren Brief vom 13. Dezember 2017 mit folgendem Inhalt:
«Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) zu beziehen und Ihnen namens der Regierung Neuseelands Folgendes vorzuschlagen:
Mit Bezug auf den zweiten Satz von Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Übereinkommens gilt Artikel 6 des revidierten Übereinkommens gemäss den Bestimmungen der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, hiernach als «das MCAA» bezeichnet) für die Amtshilfe nach dem MCAA zwischen Neuseeland und der Schweiz unabhängig von den Steuerperioden und Steuerverpflichtungen, mit denen die auszutauschenden Informationen im Empfängerstaat in Zusammenhang stehen. Gestützt auf die Bestimmungen des MCAA besteht Einvernehmen darüber, dass keine Informationen im Zusammenhang mit Kalenderjahren vor 2018 ausgetauscht werden.
Sofern der oben stehende Vorschlag die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrats findet, schlage ich vor, dass dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.»
Der oben stehende Vorschlag findet die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrats, und ich habe die Ehre zu bestätigen, dass Ihr Brief und diese Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Ueli Maurer
SR 0.652.1
SR 0.653.1
