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title: "Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Escher-Wyss-Gebiet Ergänzender Gestaltungsplan für die Baufelder B und F Gemeinderatsbeschluss"
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provisions: 6
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# Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Escher-Wyss-Gebiet Ergänzender Gestaltungsplan für die Baufelder B und F Gemeinderatsbeschluss

## Art. 1 {#art_1}

Baulinien, Mantellinien2
1Oberirdische Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten oberirdischen Mantellinien errichtet werden. Davon
ausgenommen sind einzelne Gebäudevorsprünge, welche maximal 1.50 m über die Mantellinie hinausragen dürfen, sowie besondere Gebäude, wenn sie sich gut in die Platz- und Weggestaltung einordnen.
2Innerhalb der unterirdischen Mantellinien im westlichen Teil des
Baubereiches III sind Terrainaufschüttungen bis zur Kote von
403.20 m.ü.M. sowie Gebäude- und Gebäudeteile, die unterirdisch sind oder das gestaltete Terrain nicht überragen, zulässig.
3Innerhalb der unterirdischen Mantellinien im Süden der Baubereiche III und IV sind Terrainaufschüttungen bis zur Kote von
403.20 m ü.M. sowie einzelne Lüftungsschächte, die das gestaltete Terrain nicht überragen, zulässig.
4Im Baubereich II gilt gemäss Bezeichnung im Plan eine Arkadenlinie im Erdgeschoss. Diese darf mit Eingangsvorbauten wie
Windfängen, Drehtüren etc. auf maximal einem Fünftel der jeweiligen Fassadenlänge überbaut werden.
5Die im übergeordneten Gestaltungsplan bezeichnete Arkadenlinie entlang der Hardturmstrasse wird im Baufeld B aufgehoben.

## Art. 2 {#art_2}

Ausnützung
Zwischen Baufeld B und Baufeld F dürfen maximal 5000 m² der
anrechenbaren Geschossfläche verlegt werden.
1 AS 43, 536.
2 Fassung gemäss GRB vom 7. Januar 2009; genehmigt durch die Baudirektion am 7. April 2009; Inkraftsetzung auf den 18. April 2009.

## Art. 3 {#art_3}

Wohnanteil
Die Wohnanteilsfläche darf zwischen den Baufeldern B und F
verlegt werden, sofern der vorgeschriebene Mindestanteil vorab
oder gleichzeitig realisiert wird.

## Art. 4 {#art_4}

Erschliessung
1Die Erschliessung für die Parkierung und Anlieferung erfolgt
gemäss den Bezeichnungen im Plan.
2Für die Baubereiche II und III besteht eine gemeinsam nutzbare, untergeordnete Zu- und Wegfahrt über die Hardturmstrasse,
welche nebst einer Vorfahrt zum Ein- und Aussteigenlassen von
Personen und der Erschliessung eines Garagenparkplatzes im
Baubereich III ausschliesslich der Erschliessung von maximal
5 Besucherparkplätzen dient. Die Besucherparkplätze sowie die
Vorfahrt dürfen auf dem öffentlich zugänglichen Platz liegen, sofern sie sich gut in die Platzgestaltung einordnen.
3Zwischen den Baubereichen III und IV besteht eine Option für
eine zusätzliche Zu- und Wegfahrt falls die Hardturmstrasse abklassiert wird.
4Die Anlieferung für den Baubereich I kann auch östlich des Baubereiches I erfolgen, falls gewichtige betriebliche Gründe dafür
sprechen und sofern dadurch die öffentliche Wegverbindung
nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

## Art. 5 {#art_5}

Freiflächenziffer
Die erforderliche Freifläche darf innerhalb der Baufelder B und F
sowie zwischen diesen verlegt werden. Zudem darf die im Plan
bezeichnete Fläche im Baufeld C in die Freiflächenziffer-Berechnung miteinbezogen werden, sofern die im Baufeld C vorhandene Freifläche dadurch nicht reduziert wird und die geforderte Freifläche im Baufeld C unabhängig davon realisiert werden
kann.
Der Ergänzende Gestaltungsplan für die Baufelder B und F tritt
am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.3

## Art. 6 {#art_6}

Besondere Gestaltungsvorschrift für den
Baubereich III4
Das ehemalige Modellmagazin muss im Sockelbau einer Neuüberbauung des Baubereiches III in seiner wesentlichen Erscheinung, seinen Ausmassen sowie in seiner Situierung und
Materialisierung weiterhin zum Ausdruck kommen.
3 Genehmigt von der Baudirektion am 30. Oktober 2000; Inkraftsetzung auf
den 25. November 2000.
4 Eingefügt durch GRB vom 7. Januar 2009; genehmigt durch die Baudirektion
am 7. April 2009; Inkraftsetzung auf den 18. April 2009.
