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# Entwässerungsvorschriften in Gefahrenzonen

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1124H-L-20170612.doc Seite 1 von 4
Auftrag Nr.: 1124H Sargans, 12. Juni 2017
Sachbearbeiter: K. Papritz
Rutschgebiet Triesenberg - Triesen
Entwässerung in Rutschgebieten – Empfehlungen zu Entwässerungsmassnahmen für
Hangwasser und Drainagen
Sehr geehrte Damen und Herren
Geschätzter Stephan
Bei Bauvorhaben im Rutschgebiet sind bis anhin vom Land und von den Gemeinden unterschiedliche und teils widersprüchliche Auflagen und Vorschriften bezüglich Entwässerungsmassnahmen formuliert worden, welche bei Planern und Bauherren zu Unklarheiten bei der
Umsetzung geführt haben. Nachfolgend können wir Ihnen die Problematik im Umgang mit
Rein- und Regenabwasser im rutschgefährdeten Hanggebiet kurz erläutern und einen Vorschlag für sinnvolle Auflagen und Massnahmen in der Siedlungsentwässerung unterbreiten.
Ausgangslage
Die generelle Entwässerungsplanung der Gemeinden (GEP) hat als eines der vorrangigen Ziele, die Entwässerungsinfrastrukturen möglichst von unnötigerweise gefasstem Regen- und Reinabwasser zu entlasten und dieses nach Möglichkeit über Versickerung dem
Untergrund zurückzugeben. Dies dient zudem auch der Erhaltung und Erneuerung der natürlichen Grundwasserressourcen. In den von der Gemeinde gestellten Auflagen wurde bis anhin gefordert, Sicker- und Hangwasser (Reinabwasser) weder zu fassen noch dauernd abzuleiten. In Hanglage werden Rutschprozesse durch Wasser im Untergrund begünstigt. Si-
Amt für Bevölkerungsschutz Fürstentum Liechtenstein
Herrn Stephan Wohlwend
Städtle 49
9490 Vaduz
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cker- und Hangwasser soll daher in rutschgefährdeten Bereichen dem Untergrund möglichst
entzogen, gefasst und abgeleitet werden; konzentrierte und punktuelle Versickerung von
Wasser in den Untergrund kann ein Auslöser für spontane Rutschprozesse sein. Dementsprechend sollte eine punktuelle Versickerung von Wasser aus Sicht der Naturgefahren generell überall dort vermieden und unterbunden werden, wo eine erhöhte Gefährdung für
spontan auftretende Rutschprozesse besteht. Relevant sind die Anrissbereiche von
Hangmuren, von spontanen kleinen und von spontanen grossen Rutschungen. Permanente,
meist tiefgründige Rutschungen gelten als weniger empfindlich bezüglich einer lokalen Infiltration und Versickerung von Wasser aus den Siedlungsgebieten. Für diese Rutschprozesse
ist vor allem die globale Reduktion der Wasserbilanz im gesamten Rutschgebiet für die
Hangentwässerung von Bedeutung. Ausnahme bilden jene Gebiete, welche eine Neigung zu
lokalen Reaktivierungen oder Differenzialbewegungen aufweisen; dort ist das Gefährdungspotenzial durch Wasser ähnlich zu beurteilen wie für spontane und untiefe Rutschprozesse.
Entwässerungsmassnahmen bei Bauten in Rutschgebieten
Ziel der Massnahmen ist, überall dort, wo nötig und sinnvoll, aus dem Untergrund anfallendes Hangwasser zu fassen und kontrolliert in die Vorfluter abzuleiten.
Es gilt zu unterscheiden zwischen baulichen Massnahmen, welche Bauherren bei Bauvorhaben zur Entwässerung von Baustellen, Bauwerken und gegebenenfalls des Untergrunds im
Perimeter des Bauwerks auferlegt werden und von diesen wahrgenommen werden müssen,
und planerischen Massnahmen, welche in der übergeordneten Siedlungsplanung wie der
generellen Entwässerungsplanung umgesetzt werden.
In Rutschgebieten ist die Fassung und Ableitung von anfallendem, wenig oder nicht verschmutztem Abwasser von grossem Interesse für die Minderung von Risiken und Schäden
im Zusammenhang mit Rutschbewegungen. In der vorliegenden Stellungnahme wird die
zweckmässige Handhabung von Massnahmen zur präventiven Drainage des Untergrunds
hangseitig und im Fundationsbereich von Bauten (kurz Drainagen) und zur gezielten Fassung und Ableitung von permanenten Wasseraustritten (kurz Hangwasser) beschrieben.
Der zweckmässige Umgang mit Regenabwasser auf der Liegenschaft ist nicht Bestandteil
dieser Empfehlungen und wird in den einschlägigen Regelwerken des GEP beschrieben.
Entwässerungsnetz
Im Hanggebiet Triesenberg – Triesen besteht heute ein komplexes Entwässerungsnetz, welches aus der Planung und Umsetzung der Siedlungsentwässerung und aus Bestrebungen
zur Hangentwässerung des grossflächigen Rutschgebiets entstanden ist. Zusammenfassend
sind folgende Typen von Entwässerungsleitungen vorhanden (vgl. Planbeilage 1):
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Leitungstyp: Entwässerung in:
Mischabwasserleitung (MW)
Schmutzabwasserleitung (SW)
ARA, im Überlastfall über EW in Vorfluter (Bäche)
Leitung für entlastetes Mischabwasser (EW)
Bachwasserleitung (BW)
Regenabwasserleitung (RW) In Vorfluter (Bäche)
Reinabwasserleitung : Hang-, Sicker-, Grund-, Quell- und
Brunnenwasser sowie Kühlwasser aus Durchlaufkühlungen (QW)
Das Leitungsnetz für Reinabwasser ist in der Regel auf konstante und geringe Wassermengen ausgelegt und weist ein eher kleines Kaliber auf; im Gegensatz dazu sind die übrigen
Leitungen, welche Meteorwasser aufnehmen, auf grössere Wassermengen ausgelegt.
Rutschgefährdung
In der Naturgefahrenkarte (Amt für Bevölkerungsschutz, Triesen-Triesenberg, Revision Gefahrenkarte Rutschungen, permanente und spontane Prozesse, Geotest AG, 2015) werden
die verschiedenen Gefahrenbereiche für die verschiedenen Rutschprozesse nach Gefährdungsklassen dargestellt. Es wird zwischen folgenden Gefahrenstufen unterschieden:
Gefahrenstufe: Bedeutung Rutschprozesse:
Weiss Keine oder vernachlässigbare Gefährdung
Gelb Geringe Gefährdung, geringe Schäden an Bauwerken möglich
Blau Mittlere Gefährdung, Schäden an Bauwerken sind zu erwarten
Blau plus Erhöhte Gefährdung, rasche Beschädigung von Bauwerken sind ohne angepasste Bauweise zu erwarten (nur permanente Rutschungen)
Rot Erhebliche Gefährdung, starke Beschädigung oder Zerstörung von Bauwerken
Im Rahmen der Gefahrenkartierung (Geotest AG, 2015) wurden die hinsichtlich Vernässung
und Entwässerung relevanten Anrissbereiche von Hangmuren und spontanen Rutschungen
kartiert und werden hier übernommen. Die Ablagerungs- und Auslaufbereiche von Rutschungen weisen keine besondere Anfälligkeit auf Vernässung auf. Dementsprechend werden die
der Zone Blau zugeordneten Ablagerungsbereiche für spontane Rutschprozesse und die
Zone Gelb für Hangmuren (Auslaufbereich) im Zusammenhang mit der Hangentwässerung
nicht berücksichtigt.
Die Hinweiszone auf Restgefährdungen (Zone Gelb-Weiss) hat keine besondere Bedeutung
in Zusammenhang mit der Hangentwässerung und wird diesbezüglich wie die Zone weiss
behandelt.
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Grundsätze Entwässerung bei Bauten in Rutschgebieten
– Eine konzentrierte Versickerung in den Untergrund ist in Rutschgebieten allgemein zu
vermeiden.
– In Gebieten mit mittlerer bis erhöhter Gefährdung mit Vernässungsempfindlichkeit (Zonen
Blau für Anriss- und Translationsbereiche der spontanen Rutschungen und Blau plus für
permanente Rutschungen) sind bauliche Entwässerungsmassnahmen zwingend.
– In Gebieten mit mittlerer Gefährdung für permanente Rutschungen (Zone Blau) wird empfohlen, bauliche Entwässerungsmassnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und zweckmässigen Erschliessungen vorzunehmen.
– In Gebieten mit geringer Gefährdung für permanente Rutschungen (Zone Gelb) werden
bauliche Entwässerungsmassnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten empfohlen. Präventive Drainagen ohne erkennbare permanente Hangwasseraustritte sind
hingegen nicht zulässig.
– In Bereichen mit mittlerer bis erhöhter Gefährdung (Zonen Blau und Blau plus der permanenten Rutschungen und Blau für Anriss- und Translationsbereiche der spontanen
Rutschungen) sollte die Fassung und Ableitung von Rein- und Regenabwasser möglichst
flächendeckend sichergestellt werden können. Wo noch nicht vorhanden, sind im Rahmen der GEP-Planung mittel- bis langfristig flächendeckende Ableitungsmöglichkeiten für
Rein- und Regenabwasser zu schaffen.
In der Tabelle in Beilage 2 sind die baulichen und planerischen Massnahmen zusammengefasst. Vorschriften und Weisungen zur Ausgestaltung von baulichen Entwässerungsmassnahmen sind in der Wegleitung Liegenschaftsentwässerung zu definieren.
freundliche Grüsse
Kaspar Papritz
Dr. Bernasconi AG
Beilagen:
1 – Rutschgebiet Triesenberg – Triesen, Entsorgung von Hangwasser
Situation 1 : 4'000 (Plan Ingenieurbüro Sprenger & Steiner, Triesen Nr. 130010 / S06.0)
2 – Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser in Rutschgebieten
1124H – ABS FL: Rutschgebiet Triesenberg – Triesen Dr. Bernasconi AG
Entwässerung in Rutschgebieten – Empfehlungen zu Entwässerungsmassnahmen 12.6.2017
Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser in Rutschgebieten Beilage 2
Präventive Drainagen Fassung und Ableitung
permanenter HangwasseraustritteGefahrenzone in
Rutschgebiet
Gebiete
gem. Planbeilage 1 EW oder RW
vorhanden
EW oder RW
nicht vorhanden
EW oder RW
vorhanden
EW oder RW
nicht vorhanden
Planerische Massnahmen
Weiss und
gelb-weiss Verboten 1)
Gelb
(permanente R.)
Verboten
Zulässig 1)
Verboten 1) keine
Blau
(permanente R.) Zulässig
Verboten
Zulässig 1) 2)
Blau (Anrissbereich
spontane R.)
Blau plus
(permanente R.)
Rot
Zwingend
erforderlich
Zwingend
erforderlich 2)
Zwingend
erforderlich Zwingend
erforderlich 2)
Planung und Erstellung von Regenabwasser (RW) und Reinabwasserleitungen (QW) im Rahmen
der GEP Planung
1) Permanente Hangwasseraustritte im Bauperimeter (Baugrube, Fundationsbereich, hangseitige Böschung usw.) dürfen nicht konzentriert oder punktuell wieder versickert werden. Es ist für eine grossflächig verteilte Abgabe in den Untergrund zu sorgen.
2) Vorläufiger Anschluss an Mischabwasserleitung (MW). Bei einer späteren Erschliessung der Liegenschaft mit einer Reinabwasser- (QW), Regenabwasser-
(RW) oder entlasteten Mischabwasserleitung (EW) besteht die Pflicht zum Neuanschluss an diese Leitung. Die Liegenschaftsentwässerung hat dergestalt zu
erfolgen, dass eine Abtrennung der Hangwässer zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich ist.
