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title: "Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Benützung von Einrichtungen des koordinierten Sanitätsdienstes"
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provisions: 7
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# Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Benützung von Einrichtungen des koordinierten Sanitätsdienstes

## § 1 {#par_1}

1 Der Kanton Basel-Stadt gestattet dem Kanton Basel-Landschaft, die Sanitätshilfsstelle «Gellert» (Sektor 21) und die Geschützte Operationsstelle Bethesda
durch die Gemeinde Birsfelden mitzubenützen.

## § 2 {#par_2}

1 Der Kanton Basel-Stadt stellt dem Kanton Basel-Landschaft als Endbehandlungsspital für spezielle Versorgungen (Schädel-Hirn-Verletzungen, schwere
Verbrennungen) im Sinne eines Zentralspitals die Geschützte Operationsstelle
des Kantonsspitals Basel für die selektive Patientenaufnahme in allen strategischen Fällen der Gesamtverteidigung zur Mitbenützung zur Verfügung.

## § 3 {#par_3}

1 Der Kanton Basel-Landschaft gestattet dem Kanton Basel-Stadt, die Geschützte Operationsstelle Kantonsspital Bruderholz durch die sanitätsdienstlichen Einrichtungen des Sektors 24 (Bruderholzquartier) mitzubenützen.

## § 4 {#par_4}

1 Für die gegenseitige Mitbenützung der Einrichtungen gelten die einschlägigen
Bestimmungen der beiden Kantone.
1) Beschlossen am 19. Januar / 21. Februar 1978
2) Früher SGS 934a; Nummer formlos geändert am 1. Oktober 2014
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.707
2 934.13

## § 5 {#par_5}

1 Die anteilmässigen Kosten der Bereitstellung und Wartung der Anlagen werden gegenseitig nicht in Rechnung gestellt. Für den Fall der effektiven Mitbenützung der Anlagen wird jedoch für die entsprechenden Kosten gegenseitig
Rechnung gestellt.

## § 6 {#par_6}

1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Jahren schriftlich gekündigt werden.

## § 7 {#par_7}

1 Diese Vereinbarung tritt am 1. Februar 1978 in Kraft.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.707
3 934.13
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
21.02.1978 01.02.1978 Erlass Erstfassung GS 26.707
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.707
4 934.13
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 21.02.1978 01.02.1978 Erstfassung GS 26.707
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.707
