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title: "Tarifordnung Archäologie und Museum Basel-Landschaft"
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provisions: 10
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# Tarifordnung Archäologie und Museum Basel-Landschaft

## § 2 {#par_2}

Reduzierter Eintritt
1 Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis):
a. Personen in Ausbildung (unter 26 Jahren)
b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger
c. Militärdienstleistende

## § 3 d. Gruppen ab 10 Personen (nur Einzeleintritt) {#par_3}

Freier Eintritt
1 Am ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt generell frei.
2 Freien Eintritt geniessen ferner (mit Nachweis):
a. Kinder (unter 13 Jahren)
b. IV-Bezügerinnen und Bezüger sowie deren Begleitperson
c. Schulklassen sowie Gruppen in Ausbildung und max. 5 Begleitpersonen
(alle Schultypen, Ausbildungsstätten, inkl. Fachhochschulen und Universitäten)
d. Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsvorbereitung
e. * Inhaberinnen und Inhaber von Museumspässen und Ausweisen, die zum
freien Eintritt berechtigen (gemäss aktuell gültiger Tarifliste z.B. Oberrheinischer Museums-Pass, Colour Key)
f. Mitglieder museumszugewandter Institutionen (ICOM, VMS, Freundeskreis Museum BL, Stiftung Museen Baselland, Baselland Tourismus)
g. Medienschaffende
1) GS 32.331, SGS 146.71
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623
2 601.115
h. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen ihres Fachgebietes
i. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Archäologie und Museum sowie ihre Angehörigen/Freunde

## § 4 {#par_4}

Spezielle Arrangements
1 Die Tarife für spezielle Arrangements (z.B. Familienpass, Basel Card, Ferienpass, Mein Museum, etc.) richten sich nach der aktuell gültigen Tarifliste.
2 Museumspädagogische Angebote

## § 5 {#par_5}

Führungen für Gruppen
1 Generell 160 Fr. Schulklassen BL und BS frei.
2 Die Gebühren für die Führung sind zusätzlich zu den Eintrittspreisen zu bezahlen.

## § 6 {#par_6}

Weitere Veranstaltungen und museumspädagogische Angebote
1 Die Museumsleitung bestimmt fallweise und aufwandsbezogen die Tarife für
Publikumsveranstaltungen und museumspädagogische Angebote.
3 Miete des Kultursaales

## § 7 {#par_7}

Bewilligung
1 Der Kultursaal im Erdgeschoss des Museum.BL kann - nach Bedarf mit seinen technischen Einrichtungen - auf Gesuch hin gemietet werden. Es besteht
kein Anspruch auf Miete.
2 Veranstaltungen des Museum.BL, andere öffentliche kulturelle und gemeinnützige Anlässe sowie Veranstaltungen von Behörden geniessen - in dieser
Reihenfolge - in der Regel Vorrang vor kommerziellen Anlässen.
3 Über die Bewilligung von Mietgesuchen entscheidet die Museumsleitung.

## § 8 {#par_8}

Tarife
1 Als Grundgebühr ist zu entrichten:
für nicht kommerzielle Veranstaltungen (kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Sitzungen, Apéros, öffentlicher und privater Natur)
a. * 300 Fr.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623
3 601.115
b. * ...
c. für kommerzielle Veranstaltungen: 1'000 Fr.
2 Zur Grundgebühr hinzu kommen die Benutzungsgebühren für technische Einrichtungen sowie Kosten für Dienstleistungen des Museumsbetriebspersonals
(z.B. Hausdienst, Sonderöffnung, Auf-/Abbau-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten) nach Stundenaufwand gemäss der jeweils aktuellen Tarifliste.
§ 9 * Informationspflicht
1 Die Gesuchstellerinnen und -steller haben die Museumsleitung über Subventionen bzw. Sponsoren für die geplante Veranstaltung zu informieren.
§ 10 * Anlässe des Kantons
1 Offizielle Anlässe kantonaler Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind
für diese kostenlos (Einladung der Landeskanzlei, des Regierungsrates usw.).
4 Ausnahmen

## § 11 {#par_11}

Reduktion oder Erlass
1 Sämtliche Gebühren können in begründeten Fällen (wirtschaftliche Lage,
Zweck einer Veranstaltung) reduziert oder ganz erlassen werden. Es besteht
kein Anspruch auf Reduktion oder Erlass.
2 Eine Reduktion oder ein Erlass ist ausgeschlossen, wenn eine Nutzerin oder
ein Nutzer von dritter Seite Zuwendungen (insbesondere Sponsoring) für eine
Veranstaltung erhalten hat.
3 Zuständig für den Entscheid ist die Museumsleitung.
5 Schlussbestimmungen

## § 12 {#par_12}

Aufhebung bisherigen Rechts
1 Der Entscheid vom 28. Juni 20022) der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
betreffend Eintrittspreise und Tarife zur Vermietung des Kultursaales im
Kantonsmuseum wird aufgehoben.

## § 13 {#par_13}

Inkrafttreten
1 Diese Tarifordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2011 in Kraft.
2) In der Gesetzessammlung nicht publiziert.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623
4 601.115
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
07.07.2011 01.07.2011 Erlass Erstfassung GS 37.0623
08.06.2012 01.01.2013 § 1 totalrevidiert GS 37.983
08.06.2012 01.01.2013 § 3 Abs. 2, Bst. e. geändert GS 37.983
08.06.2012 01.01.2013 § 8 Abs. 1, Bst. a. geändert GS 37.983
08.06.2012 01.01.2013 § 8 Abs. 1, Bst. b. aufgehoben GS 37.983
08.06.2012 01.01.2013 § 9 totalrevidiert GS 37.983
08.06.2012 01.01.2013 § 10 totalrevidiert GS 37.983
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623
5 601.115
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 07.07.2011 01.07.2011 Erstfassung GS 37.0623
§ 1 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983
§ 3 Abs. 2, Bst. e. 08.06.2012 01.01.2013 geändert GS 37.983
§ 8 Abs. 1, Bst. a. 08.06.2012 01.01.2013 geändert GS 37.983
§ 8 Abs. 1, Bst. b. 08.06.2012 01.01.2013 aufgehoben GS 37.983
§ 9 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983
§ 10 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623
