---
title: "Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus über die Gemeindebetriebe cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus"
id: 3434fea3-55c9-4e48-9e0f-0403dfcc760f
authority: bfs1632
place: "Glarus"
applies_also_from: [gl, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "1.8-1"
publisher_url: https://glarus.tlex.ch/app/de/texts_of_law/1.8-1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/3434fea3-55c9-4e48-9e0f-0403dfcc760f
language: de
in_force_from: 2023-01-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://glarus.tlex.ch/app/de/texts_of_law/1.8-1
read_on: 2026-11-01
sha256: 6d04d34172688b545647e8f0a1ad4c30616ce68de9a5e31da71aa4e24e79fed5
provisions: 2
---

# Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus über die Gemeindebetriebe cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus

## before_first {#before_first}

Seite 1/8
Datum
Reg.Nr.
Person
Funktion
E-Mail
Direkt
27.12.2022
16.00 / 2017-281
Markus Rhyner
Gemeindeschreiber
kanzlei@glarus.ch
+41 58 611 82 36
Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus
über die Gemeindebetriebe
cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus
Stand: 1. Januar 2023
Seite 2/8
Versionen
Version Bearbeiter Datum Änderungen
V 1.0 Gemeinderat 21. Juni 2018
(GRB 109/2018)
Erste schriftliche Fassung der bisher praktizierten Aufsichtspraxis
V 1.1 Gemeinderat 9. Januar 2020
(GRB 2/2020)
Präzisierungen, Anpassungen Fristen und Ergänzung hinsichtlich Kenntnisnahme der VR-Protokolle durch den Gemeinderat
V 1.2 Gemeinderat 15. Dez. 2022
(GRB 214/2022)
Formale Anpassungen insbesondere aufgrund der Schaffung von cura unita glarus per 1. Januar 2023 und der Anpassung der Behörden- und Verwaltungsorganisation per
1. Juli 2022
Seite 3/8
Inhalt
1 Rechtsgrundlagen ................................................................................................................. 4
2 Ausgangslage ........................................................................................................................ 4
2.1 Auslagerung von kommunalen Aufgaben an Gemeindebetriebe ....................... 4
2.2 Wahrung der Zuständigkeiten und Grundsätze der Aufsicht ............................... 4
3 Public Corporate Governance ............................................................................................... 4
4 Aufsicht des Gemeinderates ................................................................................................. 6
4.1 Ziele der gemeinderätlichen Aufsicht ...................................................................... 6
4.2 Visualisierung Aufsichtskonzept ............................................................................... 6
4.3 Unterlagen und Termine ............................................................................................ 7
5 Verteiler ................................................................................................................................. 8
Seite 4/8
1 Rechtsgrundlagen
 Art. 36 Abs. 1 Bst. c Gemeindeordnung Glarus

## Art. 8  {#art_8}

Werkordnung Glarus
 Art. 8 Anstaltsordnung «cura unita glarus»
2 Ausgangslage
2.1 Auslagerung von kommunalen Aufgaben an Gemeindebetriebe
Die Gemeinde Glarus hat Aufgaben ausgelagert an:
a) cura unita glarus (cug): Dienstleistungen der Hilfe, Betreuung und Pflege
b) Technische Betriebe Glarus (tb.glarus): Energie, Wasser, Kommunikationsnetz
cug und tb.glarus stehen im Eigentum der Gemeinde Glarus. Gemäss den Art. 54 und 55 der
Gemeindeordnung führt die Gemeinde diese beiden Gesellschaften als selbständige öffentlichrechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Oberleitung – namentlich die strategische Führung – obliegt dem Verwaltungsrat. Weiteres regeln die Anstaltsordnung (cug) bzw.
die Werkordnung (tb.glarus). Die Anstalten setzen die Zielvorgaben und Leistungsvereinbarungen des Gemeinderats um.
2.2 Wahrung der Zuständigkeiten und Grundsätze der Aufsicht
Mit der Auslagerung von Aufgaben an cug und die tb.glarus delegiert die Politik die Führung
dieser Unternehmen an die jeweilige strategische Führungsebene (Verwaltungsrat) und die jeweilige operative Führungsebene (Geschäftsleitung). Die Aufgabe des Gemeinderats ist es, die
politische Kontrolle über diese beiden Unternehmen auszuüben.
Zur Ausübung dieser Kontrolle stützt er sich auf zwei Elemente: seine eigene Aufsicht sowie
das Controlling des Unternehmens. Aufsicht und Controlling überschneiden sich dort, wo die
strategische Führungsebene (Verwaltungsrat) und die Exekutive (Gemeinderat) zusammenwirken. Die Aufsicht stützt sich in ihrer Tätigkeit massgeblich (allerdings nicht nur) auf die Informationen, die aus dem Controlling der Unternehmung bereitgestellt werden.
Der Gemeinderat will eine klare und definitive Trennung zwischen Aufsicht einerseits und strategischer bzw. operativer Führung von cug und tb.glarus andererseits. Der Gemeinderat führt
die Aufsicht (inkl. Antrag zur Rechnungsgenehmigung zu Handen der Gemeindeversammlung)
aus. Hingegen liegt die alleinige strategische und operative Führung von cug bzw. tb.glarus bei
den zuständigen Gremien dieser Unternehmen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung).
3 Public Corporate Governance
Folgende Zuständigkeiten und Grundlagen strukturieren die Corporate Governance von öffentlichen Unternehmen der Gemeinde Glarus (Grafik angelehnt an Schedler/Müller/ Sonderegger):
Seite 5/8
Public Corporate Governance wie hier dargestellt ist für alle Anstalten relevant, mit denen sich
die Gemeinde Glarus für eine Leistungserfüllung durch verselbständigte Organisationen im
(Mehrheits-)Eigentum der Gemeinde entscheidet und bei denen die Gemeinde einen Stimmen-
oder Kapitalanteil gleich oder grösser 50% besitzt.
Themenbereiche hinsichtlich Aufsicht und Controlling in diesem Zusammenhang:
a) Eignerstrategie (Festlegung durch den Gemeinderat = politische Exekutive)
1. definiert eine Absicht, welche der Eigner mit der Beteiligung verfolgt
2. schafft Rahmenbedingungen bezüglich der Ziele und Art ihrer Erreichung
3. gibt Zusammensetzung des Verwaltungsrats vor (Anforderungen)
4. wird durch die Exekutive zusammen mit dem Verwaltungsrat entwickelt
 für cug vgl. Anstaltsordnung, Eigentümerstrategie und Leistungsvereinbarung
 für tb.glarus vgl. Konzessionsvertrag Ziff. II
b) Gewährleistung (Verantwortung durch Gemeinderat = politische Exekutive)
Die Gemeinde stellt sicher, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen erbracht werden. Als Gewährleister hat die Gemeinde die nicht delegierbare Verantwortung, dass eine
bestimmte Aufgabe in einer definierten Qualität erfüllt wird. Gleichzeitig ist sicherzustellen,
dass bei der Festlegung wichtiger Rahmenbedingungen oder des Auftrags die demokratischen Verfahren eingehalten und die Rechte der Betroffenen geschützt werden.
c) Beteiligungscontrolling
Aufgaben, Werkzeuge und Massnahmen zur Führung, Aufsicht und Kontrolle bezüglich
der durch das öffentliche Unternehmen einzuhaltenden Vorgaben (Gesetz, Eignerstrategie
und Leistungsvereinbarung).
* Aufsicht (= Aufgabenerfüllung)  Die Aufsichtsfunktion wird von verschiedenen Ebenen
wahrgenommen. Die direkte Aufsicht über die Entwicklung des Unternehmens geschieht
in der strategischen Führungsebene (Verwaltungsrat). Der Gemeinderat ist bezüglich
Seite 6/8
Aufsicht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Eignerziele umgesetzt und die Rahmenbedingungen und Leitplanken eingehalten werden. Die Gemeindeversammlung hat die
Oberaufsicht, d.h., sie bzw. die von ihr beauftragte Geschäftsprüfungskommission (GPK)
beaufsichtigt den Gemeinderat in der Ausübung seiner Aufgaben.
* Controlling (= Eignerziele)  Controlling ist eine direkte Führungsaufgabe und unterscheidet sich damit fundamental von der Aufsicht. Die strategische Führungsebene (Verwaltungsrat) ist zuständig für das innerbetriebliche Controlling, in dem die Unternehmensziele festgelegt werden und deren Einhaltung überwacht wird. Der Gemeinderat ist
ebenfalls mit Controlling-Aufgaben betraut: Es handelt sich dabei um die sorgfältige Evaluation, ob die Eignerziele korrekt umgesetzt worden sind, und um Aktivitäten, falls die
Eignerziele nicht adäquat realisiert worden sind.
4 Aufsicht des Gemeinderates
4.1 Ziele der gemeinderätlichen Aufsicht
Der Gemeinderat definiert für die Führung und Kontrolle der Mehrheitsbeteiligungen der Gemeinde Glarus folgende Ziele seiner Aufsichtstätigkeit:
 Sicherstellen der Wahrnehmung der gemäss Rechtsgrundlagen zugeordneten Aufsichtsaufgaben;
 Koordination zwischen politischen Zielen, Eigentümerinteressen und Unternehmenszielen;
 Systematisches Abschätzen und Minimieren von finanziellen und politischen Risiken
zulasten der Gemeinde;
 Wahrung der Subsidiarität (= Selbstbestimmung) und Stufengerechtigkeit.
4.2 Visualisierung Aufsichtskonzept
Das Konzept zur Beaufsichtigung der Gemeindebetriebe durch den Gemeinderat erfolgt nach
folgendem Schema:
Seite 7/8
4.3 Unterlagen und Termine
Folgende Unterlagen sind durch die Gemeindebetriebe periodisch und termingerecht einzureichen (wo nicht anders benannt Einreichung an die Departementsleitung Finanzen und Controlling):
Unterlage Einzureichen bis spätestens
Budget des folgenden Geschäftsjahres umgehend nach dessen Verabschiedung, spätestens bis
Mitte Dezember
Einreichung der Protokolle der VR-Sitzungen an die Gemeindekanzlei Glarus zuhanden des Gemeinderats
Zeitnah und regelmässig
Halbjahres-Reporting per 30.06. mit Ampelsystem
1. cug
a. Mengenangaben  Entwicklung Kunden, Besa-
Stufen, Belegungstage/Auslastung usw.
b. Beanstandungen
c. Informationen zu Kunden, Markt, interne Herausforderungen usw.
d. Entwicklung der Risiken
e. Hochrechnung (Analyse des erwarteten Jahresergebnisses)
f. Erläuterungen
 Die genaue Definition des Ampelsystems wird in
Zusammenarbeit mit dem Departement Finanzen und
Controlling der Gemeinde Glarus vorgenommen.
2. tb.glarus
a. Mengenangaben  Absatz von Elektrizität (kWh),
Gas (GWh), Wasser (m3) usw.
b. Betriebsertrag
c. Material und Dienstleistungen
d. Personalaufwand
e. Sonstiger Betriebsaufwand
f. Betriebsergebnis
g. Investitionen
h. Personalbestand (Stellenprozente)
i. Erläuterungen
 Die genaue Definition des Ampelsystems wird in
Zusammenarbeit mit dem Departement Finanzen und
Controlling der Gemeinde Glarus vorgenommen.
30. September
Management-Letter zur Zwischenrevision der JR (falls
Zwischenrevision durch die Revisionsstelle vorgenommen wird)
31. Dezember
Provisorischer Geschäftsbericht bzw. Erläuterungen
zur Jahresrechnung mitsamt vom Verwaltungsrat genehmigter Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung,
Anhang, Investitionsrechnung, Übersicht stille Reserven, Budgetvergleiche Erfolgs- und Investitionsrechnung) inkl. Saldenbilanz
Mindestens zwei Tage vor Beginn der Schlussrevision beim
Gemeindebetrieb
Seite 8/8
Teilnahme des Departementsvorstehers und des Departementsleiters Finanzen und Controlling der Gemeinde Glarus an der Revisionsschlussbesprechung
der Gemeindebetriebe
Genaue Terminierung anlässlich Planung Jahresabschluss
durch Departement Finanzen
und Controlling (in Absprache
mit den Gemeindebetrieben)
Definitiver Geschäftsbericht mitsamt Jahresrechnung
inkl. definitiver Saldenbilanz, Investitionsrechnung,
Übersicht stille Reserven, Budgetvergleiche Erfolgs-
und Investitionsrechnung; Bericht der Revisionsstelle
Genaue Terminierung anl. Planung Jahresabschluss durch
Departement Finanzen und
Controlling (in Absprache mit
den Gemeindebetrieben)
Management-Letter zur Revision der Jahresrechnung
der Gemeindebetriebe (inkl. Stellungnahme der Verwaltung)
31. Mai
Informelle/mündliche Berichterstattung Anlässlich Präsentation Jahresrechnung/Halbjahres-Reporting
Das Departement Finanzen und Controlling erstattet dem Gemeinderat regelmässig, die
Fachstelle Rechtsdienst oder die Abteilung Gemeindekanzlei bei Bedarf Bericht und Antrag,
so dass dieser seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen kann.
5 Verteiler
 Verwaltungsrat cura unita glarus
 Verwaltungsrat Technische Betriebe Glarus
 Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Glarus
 Gemeinderat Glarus
 Departement Präsidiales und Wirtschaft der Gemeinde Glarus (Fachstelle Rechtsdienst
und Abteilung Gemeindekanzlei)
 Departement Finanzen und Controlling der Gemeinde Glarus
