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title: "Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell"
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# Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell

## Art. 1 {#art_1}

1 Das Assistenzpersonal untersteht der Schulleitung.
2 Für die Arbeitsverteilung während der Zeit des Schulbetriebs (in Abstimmung auf den jeweiligen Stundenplan des Unterrichtsfaches) und der Schulferien ist der Fachlehrer zuständig, welchem die Stelle zugeordnet ist.
3 Die persönlichen Ferien sind in die Zeit der Schulferien anzusetzen.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Arbeitszeit beträgt
a) bei einer 20%-Stelle 386.5 Arbeitsstunden pro Schuljahr,
b) bei einer 40%-Stelle 773.0 Arbeitsstunden pro Schuljahr.

## Art. 3 {#art_3}

1 Die Fachlehrkraft hat dafür zu sorgen, dass die oben erwähnte Stundenzahl in einem Schuljahr (1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres) eingehalten wird.
2 Überstunden sind durch Freitage oder reduzierten Einsatz während der
Schulferien zu kompensieren und werden nicht ausbezahlt.
* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
412.015 Kanton Appenzell Innerrhoden

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Entlöhnung erfolgt im Monatslohn mit 13 Auszahlungen unabhängig
von der jeweiligen Arbeitsbelastung in einem Monat. Der 13. Monatslohn
wird im November ausbezahlt.

## Art. 5 {#art_5}

1 Die zuständige Fachlehrkraft erstattet am Ende des Schuljahres der Schulleitung Bericht über die Tätigkeit des Assistenzpersonals, insbesondere über
die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

## Art. 6 {#art_6}

1 Beim Austritt von Assistenzpersonal während eines Schuljahres wird im
Sinne der obstehenden Grundsätze pro rata temporis gesondert abgerechnet.

## Art. 7 {#art_7}

1 Diese Weisung tritt am 1. August 1999 in Kraft und ersetzt alle bestehenden Weisungen über das schulische Assistenzpersonal.
Kanton Appenzell Innerrhoden 412.015
Änderungstabelle – Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
25.05.1999 01.08.1999 Erlass Erstfassung -
412.015 Kanton Appenzell Innerrhoden
Änderungstabelle – Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 25.05.1999 01.08.1999 Erstfassung -
