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title: "Gebühren"
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provisions: 1
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# Gebühren

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März 2026
Gemeinde Balzers
Treff bim Rosele – Reglement über die Benützung.
Anhang 1: Gebührenordnung
Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten
Für die Nutzung der Räumlichkeiten gilt folgende Gebührenordnung:
Benützungsgebühr
Aufenthaltsraum
und
Mehrzweckraum
Multimedia-
Nutzung
Hausdienste
(CHF 60.-/Std.)
Endreinigung
(CHF 60.-/Std.)
Gemeindeverwaltung (inkl.
Kommissionen), Vereine
mit Sitz in Balzers intern
kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos
Unternehmen mit Sitz in
Balzers intern
CHF 150.- CHF 50.- nach Aufwand nach Aufwand
Öffentliche
kostenpflichtige od. gratis
Veranstaltungen für
Senioren
kostenlos kostenlos grundsätzlich
nach Aufwand /
Ausnahmen
durch Vorsteher
(siehe unten)
grundsätzlich
nach Aufwand /
Ausnahmen
durch Vorsteher
(siehe unten)
Öffentliche
kostenpflichtige
Veranstaltungen für
alle anderen Altersgruppen
CHF 150.- CHF 50.- nach Aufwand nach Aufwand
Kurse der
Erwachsenenbildung
Stein-Egerta
kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos
Klein-Ausstellungen nach Absprache nach
Absprache
nach Aufwand nach Aufwand
Die oben aufgeführten Kosten fallen grundsätzlich pro Veranstaltungstag an.
Die Benutzungsgebühren beinhalten die Raummiete, die Nutzung von Tischen, Stühlen und Geschirr
sowie Heizung und Strom.
Bereitstellung von Mobilien
Das Bereitstellen von Tischen und Stühlen kann durch den Hausdienst organisiert und ausgeführt
werden. Die Kosten werden jedem Gesuchsteller nach Aufwand verrechnet. Kostenansatz sind CHF
60.-/Std. Die Kosten für das Bereitstellen und Abräumen von Tischen und Stühlen entfallen, falls der
Gesuchsteller diese Arbeiten selbst ausführt.
Zusatzaufwand / verursachte Schäden
Ausserordentliche Instandhaltungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten, die nicht durch die Benutzungsgebühren gedeckt sind, werden dem Gesuchsteller zu einem Kostenansatz von CHF 60.-/Std.
verrechnet. Verursachte Schäden, zerbrochenes Geschirr oder Sonderreinigungen durch Externe
werden nach Aufwand dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt.
Stornierung
Wenn die Stornierung der Reservierung weniger als 6 Arbeitstage vor dem Datum der Veranstaltung
erfolgt, wird die Benutzungsgebühr in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Gebührenerlass oder Gebührenerhöhung
Die Gemeindevorstehung kann in begründeten Ausnahmefällen teilweise oder gänzliche Erlassung
oder Erhöhung der Gebühren verfügen.
