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title: "Link auf Pdf Geschäftsverordnung Gemeinderat"
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# Link auf Pdf Geschäftsverordnung Gemeinderat

## Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

Gegenstand Diese Verordnung regelt den Geschäftsgang im Gemeinderat in
Ergänzung zu den Bestimmungen der Gemeindeordnung.

## Art. 2 {#art_2}

Unterzeichnung Das Gemeindepräsidium führt zusammen mit der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber die rechtsverbindliche
Unterschrift für den Gemeinderat.

## Art. 3 {#art_3}

Vorläufige
Konstituierung
1 Nach kommunalen Gesamterneuerungswahlen beruft das neugewählte Gemeindepräsidium den Gemeinderat in der Regel
vor Beginn der neuen Amtsperiode zur vorläufigen Konstituierung ein.
2 Der neugewählte Gemeinderat wählt vorläufig ein Vizepräsidium, teilt die Direktionen zu und trifft weitere provisorische
Anordnungen, die keinen Aufschub dulden.
3 Die an Sitzungen vor Beginn der neuen Amtsperiode gefassten
Beschlüsse und Wahlen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung an einer ordentlichen Sitzung zu Beginn der Amtsperiode
oder der Bestätigung durch den noch amtierenden Gemeinderat.

## Art. 4 {#art_4}

Vizepräsidium 1 Der Gemeinderat wählt ein Mitglied des Gemeinderats (Ratsmitglied) als Vizepräsidium für die Amtsperiode.
2 Nach Möglichkeit soll das Vizepräsidium nicht der gleichen politischen Ausrichtung zugehören wie das Gemeindepräsidium.
3 Ist das Vizepräsidium verhindert, bezeichnet der Gemeinderat
bei Bedarf ein ausserordentliches Vizepräsidium.

## Art. 5 {#art_5}

Direktionszuteilung
Stellvertretung
1 Der Gemeinderat teilt die Direktionen seinen Mitgliedern für die
Amtsperiode nach einer Gesamtbeurteilung von Anciennität,
Eignung, Kontinuität und Neigung zu.
2 Gleichzeitig bezeichnet er die ordentlichen Stellvertretungen.
3 Ist die ordentliche Stellvertretung verhindert, bestimmt der Gemeinderat bei Bedarf eine ausserordentliche Stellvertretung.

## Art. 6 {#art_6}

Kollegialität 1 Die Ratsmitglieder sind dem Kollegialitätsprinzip verpflichtet
und vertreten in der Öffentlichkeit keine Meinung, die einem
Gemeinderatsbeschluss widerspricht.
2 Will ein Ratsmitglied aus wichtigen Gründen einen Beschluss
des Gemeinderats in der Öffentlichkeit nicht vertreten, so hat es
das während der entsprechenden Sitzung zu Protokoll zu geben.

## Art. 7 {#art_7}

Ausstand 1 Die Ausstandspflicht der Ratsmitglieder des Gemeinderats, der
Gemeindeschreiberin oder des Gemeindeschreibers und anderer mit der Behandlung der Gemeinderatsgeschäfte betrauter
Personen richtet sich nach kantonalem Recht.
2 Beim Entscheid über gemeindeinterne Beschwerden tritt das
Ratsmitglied in den Ausstand, das an der angefochtenen
Verfügung mitgewirkt oder sie unterzeichnet hat.
3 Bei Wahlen hat das betroffene Ratsmitglied den Ausstand zu
nehmen, sofern der Gemeinderat auf die Anwendung dieser
Vorschrift nicht ausdrücklich verzichtet. Diese Bestimmung gilt
auch dann, wenn der Gemeinderat nicht selber zu wählen,
sondern einen Wahlantrag zu stellen hat.

## Art. 8 {#art_8}

Akteneinsicht 1 Die Ratsmitglieder haben das Recht, alle Akten einzusehen, die
sie zur Ausübung ihres Amtes benötigen.
2 Wollen sie die Akten laufender Geschäfte anderer Ratsmitglieder einsehen, holen sie deren Zustimmung oder einen
Ratsbeschluss ein.
3 Das Einsichtsrecht richtet sich nach den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.

## Art. 9 {#art_9}

Schweigepflicht Die Schweigepflicht der Ratsmitglieder, der Gemeindeschreiberin
oder des Gemeindeschreibers und anderer mit der Behandlung
der Gemeinderatsgeschäfte betrauter Personen richtet sich nach
der Gemeindeordnung.

## Art. 10 {#art_10}

Verantwortlichkeit Die Verantwortlichkeit der Ratsmitglieder richtet sich nach der
Gemeindeordnung und nach übergeordnetem Recht.

## Art. 11 {#art_11}

Beizug von
Dritten
1 Der Gemeinderat kann interne und externe Sachverständige zu
seinen Beratungen beiziehen.
2 Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel unter Ausschluss
Dritter.

## Art. 12 {#art_12}

Delegationen 1 Der Gemeinderat kann für die Vorbereitung und Begleitung
bedeutender Geschäfte befristete oder ständige Delegationen
einsetzen.
2 Die Delegationen haben keine Entscheidbefugnisse.
3 Sie bestehen in der Regel aus zwei Ratsmitgliedern.

## Art. 13 {#art_13}

Information Die Information der Öffentlichkeit wird durch eine Weisung geregelt.

## Art. 14 II. Sitzungen, Zirkularbeschluss, Präsidialentscheid {#art_14}

Sitzungen 1 Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel einmal pro
Woche statt.
2 Zusätzliche Sitzungen werden bei Bedarf angesetzt.
3 Jedes Ratsmitglied kann die Ansetzung einer zusätzlichen
Sitzung verlangen.

## Art. 15 {#art_15}

Klausuren 1 Jedes Jahr finden in der Regel eine zweitägige und bei Bedarf
halbtägige oder tägige Klausuren statt.
2 Klausuren dienen der vertieften Diskussion von komplexen
Gemeinderatsanträgen und politisch aktuellen Themen.
3 An Klausuren können Beschlüsse gefasst werden.

## Art. 16 {#art_16}

Sitzungskalender
1 Der Gemeinderat legt spätestens im August des Vorjahres
seinen Sitzungskalender fest.
2 Dieser umfasst insbesondere die Sitzungen, die Klausuren
sowie übrige Verpflichtungen des Gemeinderats.

## Art. 17 {#art_17}

Teilnahmepflicht Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Klausuren teilzunehmen. Wer verhindert ist, teilt dies dem Gemeindepräsidium vorgängig mit.

## Art. 18 {#art_18}

Beschluss- und
Wahlfähigkeit
1 Der Gemeinderat kann Beschlüsse fassen und Wahlen vornehmen, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
2 Ist der Gemeinderat aus Gründen höherer Gewalt nicht
beschluss- und wahlfähig, treffen die erreichbaren Mitglieder
die unaufschiebbaren Entscheide mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit liegt die Befugnis zum Stichentscheid in
dieser Reihenfolge beim vorsitzenden, beim amtsältesten oder
beim mit mehr Stimmen gewählten Ratsmitglied.

## Art. 19 {#art_19}

Zirkularbeschluss Der Gemeinderat kann Beschlüsse auf dem Zirkularweg fassen,
wenn alle Mitglieder mit diesem Verfahren einverstanden sind.

## Art. 20 {#art_20}

Präsidialentscheid
1 Das Gemeindepräsidium kann in dringenden Fällen nach Rücksprache mit der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber einen Präsidialentscheid treffen, wenn eine Sitzung
oder ein Zirkularbeschluss nicht möglich ist.
2 Präsidialentscheide sind dem Gemeinderat an der nächsten
Sitzung zur Genehmigung zu unterbreiten.
3 Verweigert der Gemeinderat die Genehmigung, sind die Folgen
des Präsidialentscheids rückgängig zu machen. Ist dies nicht
möglich, gilt der Präsidialentscheid.

## Art. 21 III. Vorbereitung der Geschäfte und Sitzungen {#art_21}

Schreiben an
den Gemeinderat
1 Schreiben, die an den Gemeinderat gerichtet sind, werden
grundsätzlich diesem zur Kenntnis gebracht. Ausgenommen
sind Schreiben von untergeordneter Bedeutung.
2 Das Gemeindepräsidium überweist die Schreiben an die zuständige Direktion oder Organisationseinheit zu Bericht und Antragstellung oder zu direkter Erledigung.

## Art. 22 {#art_22}

Parlamentarische
Eingänge
1 Die parlamentarischen Eingänge werden dem Gemeinderat zur
Kenntnis gebracht.
2 Das Gemeindepräsidium überweist die parlamentarischen Eingänge der zuständigen Organisationseinheit zu Bericht und
Antragstellung.

## Art. 23 {#art_23}

Berichte und
Anträge der
Direktionen
1 Zu Geschäften, mit denen sich der Gemeinderat zu befassen hat,
legt die zuständige Direktion in der Regel zusammen mit der ihr
direkt unterstellten geschäftsführenden Organisationseinheit
schriftliche Berichte und Anträge vor. Ausnahmsweise kann
mündlich berichtet werden.
2 Die Finanzkontrolle legt im Bereich der internen Revision und
die Fachstelle Recht legt im rechtlichen Bereich dem Gemeinderat selbständig schriftliche Berichte und Anträge vor.
3 Die Anträge sind als Beschlussesentwürfe abzufassen, die alles
Wesentliche enthalten.
4 Berichtet ein Ratsmitglied nur mündlich, bedient es die
Protokollführerin oder den Protokollführer mit dem schriftlichen
Beschlussesentwurf.

## Art. 24 {#art_24}

Vorlagen an das
Parlament und
an Stimmberechtigte
Fällt ein Geschäft in die Zuständigkeit des Parlaments oder der
Stimmberechtigten, unterbreitet die zuständige Direktion zusammen mit der ihr direkt unterstellten geschäftsführenden Organisationseinheit dem Gemeinderat den Entwurf der an das Parlament
zu richtenden Vorlage und nötigenfalls der Botschaft an die
Stimmberechtigten.

## Art. 25 {#art_25}

Schreiben des
Gemeinderats Soll der Gemeinderat ein Schreiben verabschieden, legt ihm die
zuständige Direktion zusammen mit der ihr direkt unterstellten
geschäftsführenden Organisationseinheit einen entsprechenden
Entwurf vor.

## Art. 26 {#art_26}

Einreichung der
Geschäfte Die Gemeindekanzlei bestimmt nach Rücksprache mit dem
Gemeinderat Form und Fristen der dem Gemeinderat zu
unterbreitenden Geschäfte.

## Art. 27 {#art_27}

Prüfung der
Geschäfte
1 Die Gemeindekanzlei prüft die eingehenden Geschäfte auf
Vollständigkeit und formelle Richtigkeit.
2 Sie kann unvollständige oder fehlerhafte Geschäfte an die
Direktion oder an die geschäftsführende Organisationseinheit
zurückweisen.

## Art. 28 {#art_28}

Traktandenliste 1 Die Gemeindekanzlei bereitet die Sitzungen vor und erstellt die
Traktandenliste. Vorbehalten bleiben besondere Anordnungen
des Gemeindepräsidiums.
2 Traktandiert werden jene Geschäfte, die der Gemeindekanzlei
von den Direktionen rechtzeitig eingereicht worden sind.
3 Ausnahmsweise können Geschäfte zur Traktandierung angemeldet werden, ohne dass die Anträge und Unterlagen bereits
vorliegen (Vortraktandierung). In dringenden Fällen können
nach Ablauf der Frist Geschäfte nachgemeldet werden (Nachtraktandierung).
4 Die Traktandenliste wird den Ratsmitgliedern zusammen mit
den Unterlagen mindestens drei Tage vor der Sitzung zugestellt
und gilt als Sitzungseinladung.

## Art. 29 {#art_29}

Nicht traktandierte Geschäfte
1 Geschäfte von untergeordneter Tragweite, welche kein Studium
durch die Ratsmitglieder erfordern, oder solche mit nicht verlängerbaren Fristen werden dem Gemeinderat an der Sitzung in
einer Mappe zum Beschluss vorgelegt.
2 Das Eintreten auf diese Geschäfte ist nur mit Zustimmung aller
an der Sitzung anwesender Ratsmitglieder möglich.

## Art. 30 IV. Beratung {#art_30}

Sitzungsleitung Der Vorsitz des Gemeinderats obliegt dem Gemeindepräsidium
oder bei dessen Abwesenheit dem Vizepräsidium.

## Art. 31 {#art_31}

Reihenfolge der
Geschäfte
1 Die Geschäfte werden in der auf der Traktandenliste vermerkten
Reihenfolge behandelt, sofern der Gemeinderat nichts anderes
beschliesst.
Geschäfte
abwesender
Ratsmitglieder
2 Unbestrittene oder nicht verschiebbare Geschäfte eines abwesenden Ratsmitglieds werden behandelt und verabschiedet.
3 Verschiebbare bestrittene oder unvollständige Geschäfte eines
abwesenden Ratsmitglieds werden auf eine der nächsten
Sitzungen verschoben.

## Art. 32 {#art_32}

Beratung 1 Das antragsstellende Ratsmitglied kann zuerst sein Geschäft
erläutern oder ergänzen.
2 Anschliessend eröffnet die oder der Vorsitzende die Diskussion
und erteilt das Wort.
3 Die oder der Vorsitzende kann die Beratung auf die Eintretensfrage beschränken.
4 Ein Ordnungsantrag kann jederzeit gestellt und muss sofort zur
Abstimmung gebracht werden.
5 Wird die Diskussion nicht benutzt oder hat sie sich erschöpft,
entscheidet der Gemeinderat.

## Art. 33 {#art_33}

Rügepflicht 1 Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden.
2 Der Gemeinderat entscheidet ohne Verzögerung über die
Berechtigung der Rüge und trifft die Vorkehren zum Beheben
eines Fehlers.

## Art. 34 {#art_34}

Rückzug 1 Das antragsstellende Ratsmitglied kann ein Geschäft jederzeit
zurückziehen, solange der Rat nicht entschieden hat.
Rückweisung 2 Der Gemeinderat kann ein Geschäft zur Überarbeitung zurückweisen. Damit kann er formelle und inhaltliche Anweisungen
verbinden.

## Art. 35 {#art_35}

Mitbericht 1 Jede Direktion, deren Zuständigkeitsbereich durch ein Geschäft
berührt wird, hat das Recht dieses zum Mitbericht zu verlangen.
2 Jedes Ratsmitglied, das nicht zum Mitbericht eingeladen wurde,
kann das Geschäft bis vor der Beschlussfassung an der Sitzung
zum Mitbericht nehmen.
3 Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten des Mitberichtsverfahrens in einer Weisung.

## Art. 36 {#art_36}

Rückkommen 1 Mit einem Rückkommensantrag kann am Schluss der Beratung
eines Geschäfts verlangt werden, auf einzelne Teile des
Geschäfts zurückzukommen.
2 Findet eine zweite Lesung statt, kann auf alle Teile des
Geschäfts zurückgekommen werden.

## Art. 37 {#art_37}

Wiedererwägung 1 Der Gemeinderat kann jederzeit einen Beschluss in Wiedererwägung ziehen, wenn alle Mitglieder einem Wiedererwägungsantrag zustimmen.
Sachverhaltsänderung
2 Jede wesentliche Änderung des einem Beschluss zu Grunde
liegenden Sachverhaltes muss dem Gemeinderat erneut unterbreitet werden.

## Art. 38 V. Beschlussfassung {#art_38}

Stimmabgabe 1 Bei Abstimmungen und Wahlen wird durch Handerheben
abgestimmt.
2 Ist ein Antrag unbestritten, gilt er als angenommen.
3 Auf Verlangen wird im Protokoll festgehalten, dass ein Ratsmitglied dem Beschluss nicht zugestimmt hat.

## Art. 39 {#art_39}

Stimmenthaltung Bei Abstimmungen und Wahlen hat jedes Ratsmitglied das Recht,
sich der Stimme zu enthalten.

## Art. 40 {#art_40}

Abstimmungen 1 Bei Abstimmungen entscheidet die absolute Mehrheit der
Stimmenden.
2 Die oder der Vorsitzende stimmt mit und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
3 Unterabänderungsanträge sind vor Abänderungsanträgen und
diese vor den Hauptanträgen zur Abstimmung zu bringen. Die
oder der Vorsitzende entscheidet über den Abstimmungsmodus.
4 Sind mehrere Abänderungs- oder Hauptanträge vorhanden, so
werden sie nebeneinander zur Abstimmung gebracht, wobei
jedes Ratsmitglied nur für einen dieser Anträge stimmen darf.
Erhält kein Antrag das absolute Mehr, so fällt jener aus der
Abstimmung, welcher am wenigsten Stimmen auf sich vereinigt
hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium mit
Stichentscheid, welcher Antrag aus der Abstimmung fällt.
Verbleibende Anträge unterliegen dem gleichen Ausscheidungsverfahren, bis ein Antrag das absolute Mehr erhält.

## Art. 41 {#art_41}

Wahlen 1 Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang die absolute, im
zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmenden.
2 Die oder der Vorsitzende stimmt mit. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.

## Art. 42 {#art_42}

Ergänzende
Bestimmungen Im Übrigen gelten für die Abstimmungen und Wahlen sinngemäss
die Vorschriften des Geschäftsreglementes des Parlaments,
soweit sie sich auf den Gemeinderat übertragen lassen.

## Art. 43 {#art_43}

Vollzug der
Beschlüsse Jeder Beschluss bezeichnet die für seinen Vollzug verantwortlichen Organisationseinheiten oder Direktionen.

## Art. 44 VI. Sekretariat, Protokoll {#art_44}

Sekretariat Die Gemeindekanzlei führt das Sekretariat des Gemeinderates.

## Art. 45 {#art_45}

Teilnahme an
Gemeinderatssitzung
1 Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber bzw. die
Stellvertretung hat an den Sitzungen des Gemeinderates
teilzunehmen. Der Gemeinderat kann beschliessen, ausnahmsweise nur unter sich zu tagen.
2 Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber hat beratende Stimme. Die Beratung umfasst administrative, organisatorische und rechtliche Fragen.

## Art. 46 {#art_46}

Protokoll,
Verantwortung,
Inhalt
1 Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber bzw. die
Stellvertretung führt das Protokoll.
2 Über die Sitzungen des Gemeinderats wird ein Protokoll erstellt.
Es enthält
a) Tag, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung;
b) den Namen der oder des Vorsitzenden, der an- und
abwesenden Ratsmitglieder sowie der übrigen anwesenden Teilnehmenden und die Geschäfte, an denen sie
teilgenommen haben;
c) den Namen der Protokollführerin oder des Protokollführers;
d) der Ausstand von Sitzungsteilnehmenden;
e) die gefassten Beschlüsse und einen allfälligen Vermerk
gemäss Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 38 Absatz 3.
3 Das Protokoll wird grundsätzlich als Beschlussprotokoll geführt.
In besonderen Fällen kann der Gemeinderat anordnen, die
wichtigen Aspekte der Diskussion zusammenzufassen oder die
Voten zu protokollieren.

## Art. 47 {#art_47}

Protokoll,
Unterzeichnung,
Genehmigung
1 Das Protokoll wird von der oder dem Vorsitzenden und der
Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber bzw. der
Stellvertretung unterzeichnet.
2 Das Protokoll ist an einer nächsten Sitzung durch den Gemeinderat zu genehmigen. Abwesende Ratsmitglieder können ihre
Stellungnahme zum Protokoll auch schriftlich abgeben.
3 Den Organisationseinheiten werden die sie betreffenden Protokollauszüge ohne Unterzeichnung als Vollzugsaufträge oder zur
Kenntnisnahme zugestellt.
4 Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber unterzeichnet Protokollauszüge, welche für eine Behörde oder Dritte
bestimmt sind.

## Art. 48 {#art_48}

Protokoll,
Geheimhaltung
1 Das Gemeinderatsprotokoll steht unter Vorbehalt von Absatz 2
nur den Ratsmitgliedern und der Gemeindekanzlei zur Einsicht
offen.
2 Protokollauszüge dürfen an Behörden und Dritte nur soweit
herausgegeben werden, als der Inhalt sie betrifft und keine
überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

## Art. 49 {#art_49}

Aktenablage und
Archiv
1 Die Gemeindekanzlei sorgt für die geeignete Aufbewahrung der
Originale der Sitzungsprotokolle.
2 Die Ablage der Akten von Geschäften, die dem Gemeinderat
vorgelegt werden, ist Sache der federführenden Organisationseinheit.
3 Jedes Ratsmitglied sorgt für die sichere Aufbewahrung und
nach der Niederlegung des Amtes für die Archivierung oder
Vernichtung der Akten und Protokolle.
VII. Schlussbestimmungen
Änderung von

## Art. 50 Erlassen {#art_50}

Die Verwaltungsorganisationsverordnung vom 8. Juli 2009 wird
wie folgt geändert:
Art. 14 Marginalie neu „Zuständigkeit, Sonderfälle“
2 Wenn es die Vorbereitung eines Geschäfts oder die Lösung einer Aufgabe erleichtert, kann der Gemeinderat
ausnahmsweise und im Rahmen der Artikel 4–8 des
Verwaltungsorganisationsreglements vom 19. Dezember
2005 einen Dienstzweig für dieses Geschäft oder diese
Aufgabe befristet einer anderen Organisationseinheit fachlich unterstellen.

## Art. 51 {#art_51}

Inkrafttreten 1 Diese Geschäftsverordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
2 Sie ersetzt die Geschäftsordnung des Gemeinderats vom
20. August 1969.
Köniz, 3. November 2010
Im Namen des Gemeinderates
Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin
Luc Mentha Beatrice Zbinden
Stichwortverzeichnis Art.
A-Geschäfte.................................................................................................................31
Abänderungsanträge..................................................................................................40
Abstimmen, allgemein ...............................................................................................38
Abstimmung, absolute Mehrheit entscheidet ..........................................................40
Abstimmungsmodus..................................................................................................40
Abwesende Ratsmitglieder, Behandlung ihrer Geschäfte.......................................31
Aktenablage ................................................................................................................49
Akteneinsicht ................................................................................................................8
Amtsgeheimnis.............................................................................................................9
Anträge an das Parlament .........................................................................................24
Anträge an den Gemeinderat ....................................................................................23
Archiv .... ....................................................................................................................49
Ausserordentliches Vizepräsidium..............................................................................4
Ausstandspflicht ...........................................................................................................7
B-Geschäfte.................................................................................................................31
Beratung ....................................................................................................................32
Beschlussesentwürfe..................................................................................................23
Beschlussprotokoll .....................................................................................................46
Beschlussfähigkeit......................................................................................................18
Beschlussfassung .......................................................................................................32
Beschwerden, gemeindeinterne, Ausstandspflicht....................................................7
Botschaft an die Stimmberechtigten.........................................................................24
Delegationen...............................................................................................................12
Direktionszuteilung...................................................................................................3, 5
Dritte, Beizug...............................................................................................................11
Einreichung der Geschäfte.........................................................................................26
Einsichtsrecht................................................................................................................8
Eintrag ins Protokoll siehe Protokolleintrag
Eintreten (allgemein) ..................................................................................................32
Eintreten (nicht traktandierte Geschäfte) ..................................................................29
Enthaltung...................................................................................................................39
Fachstelle Recht, Anträge ..........................................................................................23
Finanzkontrolle, Anträge ............................................................................................23
Formen und Fristen für Gemeinderatsanträge.........................................................27
Geheimhaltung, Protokoll ..........................................................................................48
Gemeindeinterne Beschwerden, Ausstandspflicht ....................................................7
Gemeinderatsanträge...........................................................................................23, 26
Gemeindeschreiber/Gemeindeschreiberin, Teilnahme an Sitzung, Aufgabe........45
Geschäfte abwesender Ratsmitglieder .....................................................................31
Geschäftsreglement des Parlaments, sinngemässe Anwendung ..........................42
Information .................................................................................................................13
Höhere Gewalt (Beschlussfähigkeit) .........................................................................18
Klausuren ....................................................................................................................15
Kollegialität ...................................................................................................................6
Konstituierung ..............................................................................................................3
Mäppligeschäfte .........................................................................................................29
Mitbericht ................................................................................................................... 35
Nachtraktandierung ................................................................................................... 28
Nicht traktandierte Geschäfte ................................................................................... 29
Öffentlichkeit, Information ........................................................................................ 13
Ordnungsantrag......................................................................................................... 32
Parlamentarische Eingänge ...................................................................................... 22
Präsidialentscheid...................................................................................................... 20
Protokoll, Aufbewahrung ......................................................................................... 49
Protokoll, Führung und Inhalt ................................................................................... 46
Protokoll, Geheimhaltung ......................................................................................... 48
Protokoll, Genehmigung ........................................................................................... 47
Protokoll, Unterzeichnung......................................................................................... 47
Protokollauszüge ....................................................................................................... 47
Protokolleintrag (Beschluss in der Öffentlichkeit nicht vertreten) ........................... 6
Protokolleintrag (einem Beschluss nicht zugestimmt)............................................ 38
Prüfung der Geschäfte (Anträge).............................................................................. 27
Reihenfolge der Geschäfte........................................................................................ 31
Rückkommen ............................................................................................................. 36
Rückweisung eines Geschäfts .................................................................................. 34
Rückzug eines Geschäfts........................................................................................... 34
Rügepflicht ................................................................................................................. 33
Sachverhaltsänderung, wesentliche ........................................................................ 37
Sachverständige, Beizug ........................................................................................... 11
Schreiben an den Gemeinderat................................................................................ 21
Schreiben des Gemeinderats.................................................................................... 25
Schweigepflicht ........................................................................................................... 9
Sekretariat .................................................................................................................. 55
Sitzungen, Häufigkeit................................................................................................. 14
Sitzungskalender ....................................................................................................... 16
Sitzungseinladung ..................................................................................................... 28
Sitzungsleitung .......................................................................................................... 30
Sofortige Rügepflicht................................................................................................. 33
Stellvertretungen (ordentliche und ausserordentliche) ............................................ 5
Stimmabgabe............................................................................................................. 38
Stimmengleichheit, Stichentscheid bei Abstimmungen ........................................ 40
Stimmengleichheit bei Wahlen ................................................................................ 41
Stimmenthaltung....................................................................................................... 39
Teilnahmepflicht ........................................................................................................ 17
Traktandenliste .......................................................................................................... 28
Unterabänderungsanträge........................................................................................ 40
Unterschrift für den Gemeinderat .............................................................................. 2
Verantwortlichkeit...................................................................................................... 10
Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften................................ 33
Vizepräsidium, ausserordentliches............................................................................. 4
Vizepräsidium, Wahl.................................................................................................... 4
Vollzug, Angaben im Beschluss ............................................................................... 43
Vorlage für Parlament oder Stimmberechtigte ....................................................... 24
Vorläufige Konstituierung ........................................................................................... 3
Vorsitz ..... ................................................................................................................... 30
Vorsitz, Stichentscheid bei Abstimmungen..............................................................40
Vortraktandierung.......................................................................................................28
Wahlen, Ausstandspflicht ............................................................................................7
Wahlen, Wahlmodus ..................................................................................................41
Wahlfähigkeit ..............................................................................................................18
Wesentliche Sachverhaltsänderung..........................................................................37
Wiedererwägung ........................................................................................................37
Zirkularbeschluss........................................................................................................19
Zurückweisen eines Geschäfts ..................................................................................34
Zurückziehen eines Geschäfts ...................................................................................34
Zweite Lesung.............................................................................................................36
