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title: "Dorfstrasse / Dorfmatt"
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# Dorfstrasse / Dorfmatt

## text {#text}

Gemeinde Saar
Bebauungsplan
Dorfstrasse/Dorfmatt
Etappe 1
1:500
Abteilung Planung/Bau am: 11. März 201 O / 29. Juni 2010
Vom Gemeinderat beschlossen am: 1O. März 2010
Der Gemeindepräsident
Andreas Hetz
Der Abteilungsleiter
Urs Spillmann
Der Gemeindeschreiber
Walter Lipp
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion am: 16. Juni 2010
1. Publikation im Amtsblatt am: 2. Juli 2010
bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau
Der Baudirektor
Heinz Tännler
öffentliche Auflage
bei der Abt eilung Planung / Bau
vom: 2. Juli 2010 //~
bis: 2. August 2010 V/
Von der Einwohnergemeindeversammlung beschlossen am. 13. 12. 2010 / ,
~~J.72.2nt ~rtt,n~
2. Publikation im Amtsblatt Nr.: 1 + 2
bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau
Von der Baudirektion genehmigt am:
Legende
Inhalt des Beschlusses
Perimeter Bebauungsplan
Etappengrenze
Abzubrechende Bauten
2 5. FEB. 2011
- Baubereiche Hochbauten (Ziff. 5)
,- - .....!!. _ .. Baubereiche unterirdische Bauten
11 111 il 1U !II Dachgeschoss
~~eomuM! Geschosszahl und maximale Gebäudehöhe (m.ü.M.)
- ... Erschliessungsbügel (Ziff. 13)
( ) Feuerwehrzufahrt (Ziff. 13)
<J==C> Anschluss Tiefgarage Etappe 1 (Ziff. 14)
<J==C> Option Anschluss Tietgarage Folgeetappen (Zlff. 14)
(il Behindertenparkfelder (Ziff. 15), (Lage schematisch)
Zweiradabstellplätze (Ziff. 17), (Lage schematisch)
• • • Öffentliche Fusswege (Ziff. 18)
O O O Quartierinterne Fusswege
l'\'\Sl Vorbereich (Ziff. 19)
Hofbereich (Zlff. 20)
- Platzbereich (Ziff. 21)
Aufenthalts-, Spielbereich (Ziff. 22)
1) Entsorgungsstelle (Ziff. 26)
Informationsinhalt
Baubereiche Hauptbauten
gemäss Ouartiergestallungsplan
- --- Bauboreiche Hofbauten / Anbauten
- •- • J gemäss Quartiergestallungsplan
- ·- -- Geplante Arkadenbaulinie für Baubereich D
gernäss Ouartiergestal1ungsplan
- ·-·- Bestehende Arkadenbaulinie
11 1 11 Bestehende Bauten
Schützenswertes Kulturobjekt (Grosshaus)
:_ ____ ~ Bestehende Tiefgarage Schulhaus Dorfmatt
Ilm Bestehende Bushaltestelle
.-. Gegenseitiges Fuss- und Fahrwegrecht
Öffentliche Auflage
bei der Abteilung Planung / Bau
vom: 7. Januar 2011 i / h
bis: 26. Januar 20M {i//
Der Bau !J.or
--
Kanton Zug
Situationsplan 1:500
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Spiebweic:tl •
Oarstellungshinwois:
Aufgrund de< pameuen \):>ooagerung
verschiedener Inhalte (Linien) wird des
Pcr'f'netcf grafisch mit einem AbS1ancl
dalgestettt.
x·Koon:tlnate y-Koordinate
682354.8 1 227542.40
2 682358.48 227534.55
3 682399.63 227553.77
4 682396.00 227561.45
5 682400.77 227573.87
6 682400.22 227575.04
7 682371 .84 227561.77
L
Schemaschnitte 1:500
Schnitt A-A
Schnitt 8-8
Schnitt C-C
-442.$1m,U,M
13.60
460.SO.-n.ü.M.
_L
14,80 r ,;_59.eom.0.M.
2.00 ◄56.60m.0.M.
_L
◄42,?()n.ü M.
t
ti_ T ____ 1
~ _ _ Baubof ich für un1erirdisctle Bauten U j - "' -f
~-----------~-----------+----~
t 29.10 j
' Baubereich fOr unterirdir he Bauten U
~-------4-----
-480.80m,Ci,M,
_L
31.00 45960m0M
_L
456.60m.ü.M.
_L
-- ---
r- - Bauborech für untori<d;sche Bauten U - --:p
~-----------------~~
IIi
II
'
''
J,l.lllll~Jjlllll~[\
Unterirdische Erschliessung
Informationsinhalt
II
--------
Bestimmungen
Zweck
Der Bebauungsplan Dorfstrasse/Dorfmatt bezweckt im Wesentlichen:
- die in der Kernzone A (Bebauungsplanpfticht) liegenden Grundstücke der Etappe I baureif zu machen.
- die Sicherstellung einer sich gut in das Ortsbild einfügenden Überbauung mit ansprechender ortsbaulicher und
architektonischer Qualität.
- die rationelle Organisation der Erschliessung und Pal1<ierung für den motorisierten Verkehr sowie Radfahrende.
- attraktive öffentliche Wegverbindungen für zu Fuss Gehende.
- die Sicherstellung einer attraktiven Umgebungsgestaltung.
Allgemeines
Geltungsbereich:
2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorfstrasse/Dorfmatt ist im Situationsplan mtt Perimeter
Bebauungsplan bezeichnet.
Etappierung:
3 Der Bebauungsplan wird etappiert ausgeführt. In der Etappe I werden für den dargestellten Teilbereich
(GS-Nrn. 84, 85, 87, 88 und Teilfläche GS-Nr, 458) alle relevanten Bebauungsplaninhalte abschliessend
geregelt. Im übrigen Bereich innerhalb des Bebauungsplanperimeters (Parzellen GS-Nm. 89, 90, 92, 93, 94
sowie Teilflächen GS-Nrn. 95, 96 und 458) werden ausschliesslich die oberirdische Erschliessung sowie die
öffentlichen Fusswegverbindungen geregelt. Für diesen Bereich ist der Bebauungsplan in nachfolgenden
Etappen zu ergänzen.
Bebauung
4 Bauten Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu
gestalten.
5 Hauptbauten, inkl. auskragende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge, Vordächer, Balkone und dergleichen dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche Hochbauten 8 und C erstellt werden. Im Baubereich
8 wird das bestehende Gebäude als bestehend in den Bebauungsplan aufgenommen. Im Falle eines Ersatzneubaus sind dessen äussere Abmessungen massgebend. Der Baubereich C ennöglicht die Erstellung eines
Neubaus.
6 Im Baubereich B sind maximal 5 Vollgeschosse zulässig. Im Baubereich C sind maximal 4 Vollgeschosse und
ein Dachgeschoss zulässig. Die tor die Baubereiche festgelegten Höhenkoten entsprechen der Gesamthöhe
ab gewachsenem Terrain inklusive Dachgeschoss. Sie dürfen nur von untergeordneten technischen Aufbauten
um die technisch zwing_end notwendige Höhe überschritten werden.
7 Für die Baubereiche 8 und C gelten folgende maximalen anrechenbaren Geschossflächen (einschliesslich
Dachgeschosse aber ohne Aussenwandquerschnitte): Baubereich A: 1 '645m• / Baubereich 8 : 1 '540m2.
8 Die strassenseitige Baubereichsbegrenzung zur Dorfstrasse beim Baubereich B gilt als Baulinie mit Anbaupflicht. Das Erdgeschoss ist von dieser strassenseitigen Baubereichsbegrenzung zurückzuversetzen. Dabei ist
die Flucht der bestehenden Arkadenbaulinie auf Parzelle GS-Nr. 81 zu Obernehmen.
9 Balkone sind als im Hauptbau integrierte Aussenräume vorzusehen.
1O In allen Baubereichen sind nur Flachdächer zulässig. Bei Neubauten sind die Dachflächen extensiv zu begrOnen soweit sie nicht für den Bau von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden. Andersweitige Nutzungen und Anlagen sind nicht zulässig,
Nutzung
11 Der Wohn- sowie der Gewerbeanteil muss pro Baubereich für Hauptbauten je mindestens 40% der zulässigen
Ausnützung bet ragen.
Erschliessung
12 Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den im Situationsplan bezeichneten Stellen erfolgen.
13 Die oberirdische Erschliessung dient der Anlieferung und Notzufahrt. Die Zu- und Wegfahrt durch den Baubereich B, darf nur solange im Gegenverkehr befahren werden, bis der vollständige Erschliessungsbügel umgesetzt werden kann. Mit Erstellung des vollständigen Erschliessungsbügels gilt Richtungsverkehr gemäss Situationsplan. Für die Feuerwehr ist eine separate Notzufahrt gemäss Situationsplan zu gewährleisten.
14 Für d en Baubereiche 8 dürfen in der Etappe I maximal 21 Parkfelder (inkl. Besucherparkfelder) und für den
Baubereich C maximal 19 Parkfelder (inkl. Besucherpar1<felder) für Personenwagen erstellt werden. Je Baubereich sind mindestens 4 Parkfelder für Besucher und Kunden zu reservieren und zu bewirtschaften. Die Parkfelder sind mit Ausnahme von je einem Behindertenparkfeld pro Baubereich nur unterirdisch zulässig und in
Sammelgaragen zu konzentrieren. Die unterirdischen Par1delder sind so zu planen, dass sie über die bestehende Tiefgarage Schulhaus Dorfmatt erschlossen werden und eine Erweiterung in Etappen gewährleistet ist.
15 Die heutigen oberirdischen Besucherparkfelder im Baubereich B (Parzelle GS-Nrn. 88) haben solange Bestandesgarantie b is der Baubereich D bzw. der dann erforderliche Erschliessungsbügel realisiert wird. Mit Umsetzung des Erschliessungsbügels sind im Hofbereich zwischen den Baubereichen B und C nur noch die im
Sttuationsplan bezeichneten Behindertenpai1delder zulässig.
16 Für die Gemeinde Baar dürfen in der Etappe I maximal 17 öffentliche Parkfelder für Personenwagen erstellt
werden. Die Parkfelder sind zusammen mit der Tiefgarage für die Baubereiche B und C zu realisieren. Die öffentlichen Parkfelder sind zu bewirtschaften.
17 Für den Baubereich C müssen mindestens 30 Abstellplätze für Zweiräder erstellt werden. Für den Baubereich
B ist die Anzahl Abstellplätze im Falle eines Ersatzneubaus aufgrund der effektiven Wohn- und Gewerbeanteile
zu bestimmen. Dabei ist für den Wohnanteil pro Zlmmer ein Abstellplatz vorzusehen. Für den Gewerbeanteil ist
Anhang 3 der Bauordnung vom 5. Juni 2005 massgebend. Mindestens 1/3 der Abstellplätze sind oberirdisch
in gut erreichbarer Lage anzuordnen und gedeckt auszugestalten.
18 Im Areal sind durchgängige Fusswegverbindungen zu schaffen. Die im Situationsplan bezeichneten öffentlichen und unentgeltlichen Fusswege sind behindertengerecht und hindernlsfrei zu gestalten. Sie müssen eine
Mindestbreite von 2.0m aufweisen.
Freiraum
19 Der Vorbereich nördlich des Baubereichs B dient der publikumsattraktiven öffentlichen und unentgeltlichen
Nutzung. Der Einwohnergemeinde Baar wurde hierzu ein Gestaltungsrecht eingeräumt (gemäss Vertrag vom
24. September 1998).
20 Der Hofbereich zwischen den Baubereichen B und C dient der Anlieferung und Notzufahrt. Einzelne Behindert enparkfelder sind gestattet. Er ist von festen Anlagen und Installationen weitgehend freizuhalten.
21 Im Kreuzungspunkt der öffentlichen Fusswegverbindungen ist ein p latzartiger Freiraum mit öffentlichem Cha·
rakter zu schaffen. Der Platz ist mit Sitzelementen und Spielgeräten auszustatten.
22 Der im Plan bezeichnete Aufenthalts- und Spielbereich ist mit der Gestaltung des angrenzenden Schulareals
als zusammenhängender, attraktiver Aussenraum zu gestalten. Die Fläche ist mehrheitlich zu begrünen. Für die
Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Für die weitere Projektierung dient das Richtprojekt
Umgebung vom 1. März 2010 als Grundlage.
Umwelt
23 Im Baubereich für Hauptbauten B ist im Falle eines Ersatzneubaus ein Lärmgutachten zu erstellen.
Der Lärmschutz ist durch Anordnung der lärmemp findlichen Räume auf die lärmabgewandten Seiten des Gebäudes oder durch bauliche und gestalterische Massnahmen am Gebäude sicherzustellen.
24 Sämtliche Neubauten haben die Umweltvorgaben im Sinne d es Labels Minergie-Standard® zu erfOllen.
25 Das Meteorwasser ist möglichst zu retendieren.
Ver- und Entsorgung
26 An dem im Situationsplan bezeichneten Standort ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle für die Etappe I einzurichten.
Schlussbestimmungen
27 Sofern der Bebauungsplan Dorfstrasse/Dorfmatt keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige
Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 31 der Verordnung zum Baugesetz des Kantons Zug ty
PBG) Ausnahmen gestatten.
