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title: "Reglement zur Umsetzung der Übertragung der Abfallbewirtschaftung an REAL (Umsetzungsreglement REAL)"
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provisions: 5
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# Reglement zur Umsetzung der Übertragung der Abfallbewirtschaftung an REAL (Umsetzungsreglement REAL)

## Art. 1 I. Allgemeines {#art_1}

2 Übertragung der Abfallbewirtschaftung
1 Die Stadt Luzern überträgt REAL die Sammlung der Siedlungsabfälle und
die weiteren Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung, einschliesslich der Befugnis zum Erlass eines regionalen Abfallreglements.
2 Der Stadtrat kann die Übertragung der Sammlung der Abfälle beschränken, insbesondere auf bestimmte Regionen oder auf bestimmte Abfallarten.

## Art. 2 {#art_2}

3 Grundgebühr: Bemessungsgrundlage und Erlass
1 Die Stadt Luzern erhebt eine Grundgebühr in Promillen des Gebäudeversicherungswerts der Liegenschaften. Massgebend ist der Gebäudeversicherungswert im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Der Stadtrat
bestimmt die Höhe der Grundgebühr in der Verordnung.
2 Bei ausserordentlichen Verhältnissen und ausgesprochenen Härtefällen
kann der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle die Grundgebühr
ganz oder zum Teil erlassen.

## Art. 3 {#art_3}

Zuständigkeit
Der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle
a. erfüllt die Aufgaben, die REAL den Verbandsgemeinden zuweist;
b. vollzieht die Aufgaben, die der Stadtrat REAL in Anwendung von Art. 1
Abs. 2 nicht überträgt.

## Art. 4 {#art_4}

Aufhebung bisherigen Rechts
Das Abfallreglement (AR) vom 27. Juni 2002 wird aufgehoben.

## Art. 5 {#art_5}

4 Inkrafttreten
1 Das Reglement tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
2 Das Reglement unterliegt dem fakultativen Referendum.5 Es ist zu
veröffentlichen.6
2–4 Fassung gemäss Änderung vom 27. September 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013.
5 Die Referendumsfrist ist am 15. Juli 2009 unbenützt abgelaufen.
6 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 16. Mai 2009.
Seite 3/4
Luzern, 7. Mai 2009
Namens des Grossen Stadtrates
Rolf Hilber
Ratspräsident
Daniel Egli
Stadtschreiber-Stellvertreter
Seite 4/4
Tabelle der Änderungen des Reglements zur Umsetzung der Übertragung der Abfallbewirtschaftung an REAL (Umsetzungsreglement
REAL) vom 7. Mai 2009
Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt
Seite
Geänderte
Stellen
Art der
Änderung
Inkrafttreten
1. B+A 24/12 27.9.12 6.10.12
Art. 1, Art. 2,
Art. 5
geändert 1.1.13
