---
title: "Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz"
id: 35d7f854-b908-4d1a-a778-568455d7781a
authority: zg
place: "Zug"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "413.21"
publisher_url: https://bgs.zg.ch/data/413.21/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/35d7f854-b908-4d1a-a778-568455d7781a
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/35132/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 1cef99d2acfa7f8641e20f968dd23e1c75483d568fefdd81889d2f080501f77d
provisions: 3
---

# Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz

## § 1 {#par_1}

1 Der Kanton Zug beteiligt sich mit einem Standortbeitrag an den Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz mit einem
Anteil von zwei Dritteln der Investitionskosten bzw. maximal 10 Millionen
Franken.

## § 2 {#par_2}

1 Der Beitrag wird in drei Tranchen wie folgt ausbezahlt:
a) Die erste Tranche von 2 Millionen Franken wird ausbezahlt, wenn der
vorliegende Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist.
b) Die zweite Tranche von maximal 7 Millionen Franken wird nach der
Übernahme des Gebäudes S45 im Rohbau für den Mieterausbau und
der Überprüfung des Mittelbedarfs auf der Basis des aktualisierten
Kostenvoranschlags nach Vorliegen von 80 Prozent der Vergaben ausbezahlt.
c) Die dritte Tranche wird nach Vorliegen der Schlussbauabrechnung
ausbezahlt und besteht maximal aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken und den ausbezahlten Tranchen.
2 Die Einzelheiten werden nach Vorliegen des definitiven Kostenvoranschlags betreffend Mieterausbau in einer Vereinbarung zwischen XUND
und der Volkswirtschaftsdirektion geregelt.
1) BGS 111.1
GS 2025/035 1
413.21

## § 3 {#par_3}

1 Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses
beauftragt.
413.21
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
22.05.2025 22.08.2025 Erlass Erstfassung GS 2025/035
413.21
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 22.05.2025 22.08.2025 Erstfassung GS 2025/035
