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title: "Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre"
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# Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre

## Art. 1 vom 1. Februar 2022 (Stand 1. Februar 2022) {#art_1}

Gegenstand
1 Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen
des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

## Art. 2 {#art_2}

Zweck
1 Aus dem Fonds kauft der Kanton für jeden Erstjahr-Lernenden im Kanton
einen Rucksack, der den Lernenden zu Beginn der Ausbildung geschenkt
wird.
2 Sollte sich die Schenkung von Rucksäcken als nicht mehr zweckmässig
oder zeitgemäss erweisen, ist der Kanton berechtigt, die Fondsmittel anderweitig zugunsten der Lernenden sowie der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Kanton Appenzell I.Rh. einzusetzen, beispielsweise für andere
Geschenke, Anlässe, Ausflüge, Auszeichnungen oder dergleichen.

## Art. 3 {#art_3}

Fondsvermögen
1 Der Fonds wird geäufnet durch Zahlungen von Maurus Wyser gemäss Vereinbarung vom 31. Januar 2022.
2 Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendungen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.

## Art. 4 {#art_4}

Organisation
1 Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus.
2 Das Erziehungsdepartement beschliesst über den Einsatz der Fondsmittel.
3 Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Auszahlungen.

## Art. 5 {#art_5}

Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
413.012 Kanton Appenzell Innerrhoden
Änderungstabelle – Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
01.02.2022 01.02.2022 Erlass Erstfassung 2022-2
Kanton Appenzell Innerrhoden 413.012
Änderungstabelle – Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 01.02.2022 01.02.2022 Erstfassung 2022-2
