---
title: "Klimaverordnung der Stadt Schaffhausen"
id: 36539828-2263-4d8b-bd53-79c00e26339e
authority: bfs2939
place: "Schaffhausen (city)"
applies_also_from: [sh, ch]
kind: ordinance
in_force: true
number: "910.1"
publisher_url: https://www.stadt-schaffhausen.ch/_rte/information/1946779
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/36539828-2263-4d8b-bd53-79c00e26339e
language: de
in_force_from: 2023-05-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.stadt-schaffhausen.ch/_doc/4688530
read_on: 2026-11-08
sha256: 8393ca5bf1954d535a29dd8d65493568a623552e3e6311345211030b4c202e5f
provisions: 4
---

# Klimaverordnung der Stadt Schaffhausen

## Art. 1 {#art_1}

1 Die Stadt Schaffhausen erkennt den Klimawandel als grosse Herausforderung unserer Zeit an.
2 Die Stadt Schaffhausen reduziert die Treibhausgase pro Kopf auf
dem Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 um 50% gegenüber dem Jahr
2019 und strebt bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Ziel an: Ab dem
Jahr 2050 sollen keine Treibhausgasemissionen mehr ausgestossen werden und nicht vermeidbare Emissionen müssen durch natürliche oder künstliche Senken aus der Atmosphäre entfernt werden.
3 Durch frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln werden Schäden
durch die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels und daraus entstehende Kosten reduziert.
4 Für die stadteigenen Liegenschaften wird Netto-Null bis zum Jahr
2035 angestrebt.
5 Die stadteigene Fahrzeugflotte wird reduziert und der Restbestand
bis zum Jahr 2035 grundsätzlich auf nicht fossile Antriebe umgestellt.

## Art. 2 {#art_2}

1 Fachliche Grundlage der Klimaverordnung ist die Klimastrategie
der Stadt Schaffhausen.
2 Der Stadtrat legt mit der Klimastrategie die Zwischenziele für die
Treibhausgasemissionen für das Stadtgebiet und die Stadtverwaltung sowie entsprechende Leitsätze und Massnahmen fest.
3 Der Stadtrat überprüft die Strategie periodisch auf ihre Wirksamkeit und überarbeitet sie wenn nötig.
4 Neue Massnahmen können in die Klimastrategie integriert werden.
Entscheide zur Umsetzung der Massnahmen und die Genehmigung
Grundsätze und
Ziele
Klimastrategie
Klimaverordnung 910.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 01.05.2023) 2
der dazu notwendigen Mittel erfolgen gemäss der Kompetenzordnung der Stadtverfassung.

## Art. 3 {#art_3}

1 Der Stadtrat berichtet dem Grossen Stadtrat alle vier Jahre über
das Erreichen der Ziele gemäss Artikel 1.
2 Er berichtet namentlich über
- die Menge der freigesetzten Treibhausgase
- den Verbrauch an End- und Primärenergie
- den Anteil erneuerbarer Energie
- den aktuellen Stand beschlossener und laufender Massnahmen
- die für die nächsten vier Jahre geplanten Massnahmen zum
Erreichen der Ziele gemäss Art. 1 sowie dem damit verbundenen
maximalen Kostenrahmen.

## Art. 4 {#art_4}

1 Diese Verordnung untersteht nach Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Sie tritt auf einen durch den
Stadtrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft.1
Fussnoten:
1) In Kraft getreten auf den 1. Mai 2023 (Stadtratsbeschluss
vom 4. April 2023)
1 Stadtratsbeschluss Nr. 242 vom 4. April 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023.
Berichterstattung
Inkrafttreten
