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title: "055 Benützungsreglement Judozentrum"
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# 055 Benützungsreglement Judozentrum

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Benützungsreglement Judozentrum
Vom Gemeinderat genehmigt am 10.09.2025, mit Wirkung ab 11.09.2025.
Reglement Nr. 055 Version 01
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Eigentümerin Gemeinde
Die Gemeinde Ruggell ist Stockwerkeigentümerin jener Räumlichkeiten an der Industriestrasse
23, in denen sich das Judozentrum – sprich, das Dojo, das Vereinslokal mit Küche, der Fitnessraum sowie die Garderoben und Sanitäranlagen – befindet.
1.2 Einrichtungsgegenstände
Die Gemeinde Ruggell ist Eigentümerin der Möbel im Vereinslokal (Tische, Stühle etc.).
Der Judoclub ist Eigentümer vereinsspezifischer Einrichtungsgegenstände sowohl im Dojo, im
Fitnessraum als auch im Vereinslokal inkl. Küche (Fitness- und Sportgeräte etc.). Eine Inventarliste mit den für die Hauswartung relevanten Gegenständen ist bei der Liegenschaftsverwaltung
hinterlegt. Diese wird in regelmässigen Abständen gemeinsam geprüft und allenfalls aktualisiert.
1.3 Oberaufsicht
Die Oberaufsicht über das Judozentrum liegt beim Gemeinderat bzw. bei der Gemeindevorstehung.
1.4 Nutzung sämtlicher Räumlichkeiten
Der Judoclub kann ganzjährig über das Zentrum frei verfügen. Für eine Nutzung durch andere
Personen/Vereine – sei dies im Dojo, Fitnessraum oder im Vereinslokal mit Küche – ist das Einverständnis des Judoclubs einzuholen.
Beide Parteien, d. h. der Judoclub und die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde, vereinbaren
jeweils vor den Sommerferien einen Termin insbesondere zwecks Küchenkontrolle und Besprechung allfälliger Investitionen und zur Bestimmung des Termins für die jährliche Grundreinigung. In einem Formular werden das Kontrolldatum, beteiligte Personen, allfällige Mängel und
Behebungstermine festgehalten und gegenseitig unterzeichnet.
1.5 Sorgfaltspflicht
Der Judoclub haftet für Schäden an Gebäude und Einrichtungen, die mutwillig durch Fahrlässigkeit oder unsachgemässe Behandlung seitens der Clubmitglieder entstehen. Allfällige Schäden
sind umgehend bei der Liegenschaftsverwaltung zu melden. Die Gebäudeumgebung ist sauber
zu halten.
1.6 Versicherung
Die Gemeinde übernimmt die Versicherung der Anlage gegen Feuer-, Elementar-, Einbruch-
und Wasserschäden sowie Sachbeschädigung.
Der Club übernimmt die Versicherung für das Vereinsinventar gemäss Inventarliste.
1.7 Parkplätze
Beim Judozentrum sind Parkplätze vorhanden, die gemeinsam mit den im Gebäude ansässigen
Unternehmen genutzt werden. Der Club soll aber grundsätzlich darauf hinwirken, dass Personen möglichst zu Fuss oder mit dem Fahrrad zum Judozentrum kommen. Bei Bedarf können
die Parkplätze beim Festplatz und beim Freizeitpark Widau benutzt werden.
1.8 Investitionen
Investitionen für das kommende Jahr sind vom Club spätestens mit der Einreichung des Budgetantrages im September an den Gemeinderat zu beantragen.
2. Dojo, Fitnessraum und Vereinslokal
2.1 Schlüsselverwaltung
Die Schlüsselverwaltung liegt bei der Gemeinde. Der Judoclub hat die Schlüsselberechtigten
bei der Gemeinde zu melden. Die Schlüsselberechtigten für die jeweiligen Räumlichkeiten
(Dojo, Fitnessraum, Vereinslokal) haben bei der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Bestätigung zu unterzeichnen und eine persönliche Kaution von CHF 50 zu entrichten. Der
Schlüsselbatch ist persönlich und nicht übertragbar. Die Kaution wird bei der Schlüsselrückgabe
zurückerstattet.
Die Personen haften für den Batch und für die Räume, für welche sie zutrittsberechtigt sind.
Verlorene Schlüssel und Beschädigungen sind unmittelbar bei der Gemeinde und dem Vorstand des Judoclubs zu melden.
Der Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten ist restriktiv zu gestalten.
2.2 Dojo
Das Dojo steht dem Judoclub Ruggell ganzjährig für die wöchentlichen Trainings, für Trainingslager und für weitere Aktivitäten zur Verfügung. Ausserdem finden die Trainingseinheiten der
Judo-Sportschule wie auch die Kadertrainings des Liechtensteinischen Judoverbandes (LJV) im
Dojo statt. Die Trainingszeiten werden vom Judoclub Ruggell, der Sportschule und dem LJV im
direkten Austausch koordiniert. Die Nutzungszeiten sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen
und Änderungen müssen umgehend gemeldet werden.
Die Mattenflächen dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden, sondern nur Barfuss, in
Socken oder mit sauberen Hausschuhen.
2.3 Fitnessraum
Der Fitnessraum steht den Mitgliedern des Judoclubs Ruggell, welche gemäss Liste einen entsprechenden Batch und somit eine Zutrittsberechtigung haben, ganzjährig zur Verfügung.
Der Judoclub Ruggell ist verantwortlich dafür, die Mitgliederliste aktuell zu halten und allfällige
Änderungen umgehend an die Gemeindeverwaltung zu melden.
Der Zutritt zum Fitnessraum ist für Unbefugte nicht gestattet.
2.4 Vereinslokal
Dem Judoclub wird die Nutzung des Vereinslokals inkl. Küche für interne Anlässe gestattet. Es
sind dabei vom Verein die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen (Hygiene, Jugendschutz
etc.) zu beachten. Der Judoclub hat stets Priorität bei der Nutzung des Vereinslokals.
Vereinsmitgliedern des Judoclubs ist eine Nutzung für private Anlässe zu dem im Anhang 1 definierten Tarif gestattet. Die geplanten Veranstaltungen müssen beim Vereinsvorstand und bei
der Gemeindeverwaltung angefragt und von diesen genehmigt werden. In jedem Fall sind sämtliche gesetzliche Bestimmungen (Jugendschutz, Nachtruhe etc.) einzuhalten. Die Reinigung
des Vereinslokals inkl. Küche und der Umgebung sind Sache des für die Veranstaltung verantwortlichen Mitglieds. Die Hauswartung bzw. die Liegenschaftsverwaltung kontrolliert die Räumlichkeiten nach dem Anlass.
Personen, die nicht Mitglied im Judoclub sind, können das Vereinslokal, zu dem im Anhang 1
definierten Tarif mieten. Eine Nutzung durch Externe erfordert die offizielle Beantragung mittels
Formulars „Gesuch Judozentrum Vereinslokal“ (www.ruggell.li/downloads). Die Reinigung des
Vereinslokals inkl. Küche und der Umgebung sind Sache der für die Veranstaltung verantwortlichen Person. Die Hauswartung bzw. die Liegenschaftsverwaltung kontrolliert die Räumlichkeiten nach dem Anlass.
2.5 Rauchverbot
In allen öffentlichen Räumen und Sportanlagen gilt seit dem 1. Juli 2008 ein generelles, gesetzliche Rauchverbot gemäss Art. 3 des Gesetzes über den Nichtraucherschutz vom 13. Dezember 2007.
2.6 Benützungszeiten
Die zugeteilten Räumlichkeiten stehen dem Judoclub ganzjährig zur Verfügung. Die ordentlichen Benützungszeiten müssen bei der Gemeinde gemeldet werden. Diese sind in der Regel
auch auf der Judoclub-Homepage veröffentlicht. Änderungen sind der Liegenschaftsverwaltung
und der Hauswartung zu melden.
Das Gebäude ist in der Regel um 23.00 Uhr zu verlassen. Nach 22.00 Uhr dürfen keine Aussenveranstaltungen stattfinden. Bei Verlassen des Gebäudes ist dieses immer abzuschliessen.
2.7 Reinigung des Gebäudes
Die Reinigung des Judozentrums wird im Regelfall von der Gemeindeverwaltung übernommen.
Der Judoclub ist für die grundsätzliche Sauberhaltung des Dojos, des Fitnessraums, des Vereinslokals samt Küche und der sanitären Anlagen verantwortlich. Die Vorgaben zur Reinigung
bei ausserordentlichen Anlässen sind unter Punkt 2.4 dieses Reglements festgehalten.
Der Wochenkehricht wird von der Gemeinde entsorgt. Zudem wird sowohl im Fitnessraum als
auch im Vereinslokal eine Recyclingstation eingerichtet, welche von der Gemeinde unterhalten
wird. Der restliche anfallende Sondermüll wie Karton, Öl etc. muss vom Verein entsorgt werden.
Der Abfall, der bei ausserordentlichen Veranstaltungen (intern oder extern) anfällt, muss vom
Verein bzw. von der entsprechenden Mieterschaft entsorgt werden.
2.8 Unterhalt und Reparaturen
Gebäudeunterhalt und Reparaturen an den eingebauten Geräten, der Beleuchtung und Sanitäranlagen werden durch die Gemeinde ausgeführt.
Verbrauchs- und Verschleissmaterial (z. B. Glühbirnen) sowie Reparaturen am Vereinsmobiliar
und an den Vereinsgeräten werden vom Judoclub getragen.
Fixes Anbringen bzw. die Montage von Geräten, Mobiliar etc. an Wänden und Böden muss in
jedem Fall mit der Hauswartung und der Liegenschaftsverwaltung abgesprochen werden.
3. Schlussbestimmungen
3.1 Jugendförderung
Der Judoclub verpflichtet sich, den Judosport möglichst auf breiter Basis zu fördern und speziell
die Jugendförderung zu gewährleisten.
3.2 Benutzerkreis
Die Gemeinde hat jederzeit Zutritt zum Judozentrum. Die Verwaltung ist befugt, Kontrollen über
den sachgemässen Unterhalt der Räumlichkeiten durchzuführen und bei Feststellung von Mängeln den Judoclub zur Behebung aufzufordern. Werden gravierende Mängel nicht behoben, ist
die Gemeinde berechtigt, dem Judoclub das Benutzungsrecht zu kündigen.
3.4 Reglementsänderung
Allfällige Änderungen dieses Reglements sind mit den Verantwortlichen des Judoclubs Ruggell
abzustimmen.
3.5 Inkrafttreten
Das Reglement wurde vom Gemeinderat Ruggell an seiner Sitzung vom 10.09.2025 genehmigt
und tritt am 11.09.2025 in Kraft.
Ruggell, 10. September 2025
Christian Öhri, Gemeindevorsteher Reto Bischof, Vizevorsteher
Anhang 1 – Tarife
Judozentrum
Vereinslokal inkl. Küche 70 m2 CHF 300.00
