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title: "Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Neumann-Gedenkmünze)"
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# Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Neumann-Gedenkmünze)

## (XXXX) {#norm_1}

(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß der 225. Wiederkehr des Todestages des größten Baukünstlers des deutschen Barock, Balthasar Neumann, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Stuttgart, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 16. August 1978 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Hubert Klinkel, Zell über Würzburg.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt einen Blick in die Gewölbezone der "Großen Vierung" der Wallfahrtskirche zu Vierzehnheiligen und die Umschrift
"BALTHASAR NEUMANN 1687-1753".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift
". BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .
5 DEUTSCHE MARK 1978".
(7) Die Wertziffer 5 befindet sich unterhalb des Adlerschwanzes, das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart oben rechts im Feld zwischen Rumpf und Schwinge des Adlers.
(8) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift
"WALLFAHRTSKIRCHE VIERZEHNHEILIGEN 1743-1772".
(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

## Schlußformel {#schlussformel}

Der Bundesminister der Finanzen

## (XXXX) Abbildung der Münze {#abbildung_der_muenze}

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1978, 1030
