---
title: "Briefwechsel vom 21. September/2. November 2004 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Neufundland und Labrador über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen"
id: 38987493-38e1-4df1-99fc-19616c8e2fa5
authority: ch
place: "Confederation"
applies_also_from: []
kind: treaty
in_force: true
number: "0.741.531.923.25"
publisher_url: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/79/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/38987493-38e1-4df1-99fc-19616c8e2fa5
language: de
in_force_from: 2004-11-02
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2005/79/20041102/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2005-79-20041102-de-html-3.html
read_on: 2026-10-23
sha256: 6e3d8156f95267b13b53422d6725c1e8157df3e303bd92c3af99d5f535ded6ec
provisions: 1
---

# Briefwechsel vom 21. September/2. November 2004 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Neufundland und Labrador über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen

## Briefwechsel vom 21. September/ 2. November 2004 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Neufundland und Labrador über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen {#text}

0.741.531.923.25
AS 2005 705
Briefwechsel vom 21. September/
2. November 2004
zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation und der
kanadischen Provinz Neufundland und Labrador über
den prüfungsfreien Umtausch von FührerausweisenIn Kraft getreten am 2. November 2004
(Stand am 1. Februar 2005)
Übersetzung
David Norman
St. John’s, den 21. September 2004
Leiter der Motorfahrzeugregistrierung
Regierung
Neufundland und Labrador
St. John’s
Kanada
Herrn Bernard Pillonel
Schweizerischer Generalkonsul
Montreal, QC
Sehr geehrter Herr Pillonel
Als Leiter der Motorfahrzeugregistrierung der Provinz Neufundland und Labrador habe ich das Vergnügen, Sie über unseren Entscheid zu informieren, dass der Schweizer Führerausweis Kategorie B in der Provinz Neufundland und Labrador fortan zum Austausch gegen einen Führerausweis der entsprechenden Kategorie gemäss «The Highway Traffic» (Fahrzeugführer-Bestimmungen) zulässig ist.
Einzelpersonen mit Wohnsitz in unserem Verwaltungsgebiet sind befugt, die Schweizer Kategorie B oder höher gegen den Class-5- oder «Grund»-Führerausweis (und nicht höher) von Neufundland und Labrador auszutauschen. Fahrzeugführer mit zusätzlicher Motorradzulassung erhalten zur Motorradzulassung nach erfolgreichem Sehtest einen «06»-Zusatz in ihrem Class-5-Ausweis.
Schriftliche Theorieprüfung, Lernfahrzeit und praktische Prüfung sind dabei für Inhaber eines Schweizer Führerausweises der Kategorie B oder höher, sowie für Schweizer Motorradfahrer-Ausweisinhaber hinfällig. Bei Letzteren bleibt der Sehtest jedoch zwingend.
Diese Bestimmungen zum Führerausweistausch treten nur in Kraft, falls sich die Schweiz einverstanden erklärt, Inhabern von Class-5- oder höheren Ausweisen von Neufundland und Labrador, die sich in der Schweiz niederlassen, prüfungsfrei einen Schweizer B-Ausweis auszustellen. Ebenso ist Inhabern eines Ausweises mit «06»-Zusatz prüfungsfrei ein Schweizer A-Ausweis auszustellen.
Wir bitten Sie, Ihr Einverständnis mit diesen Vorgaben unterschriftlich zu bestätigen und ein Exemplar mittels des beigelegten Briefumschlags zu meinen Händen zurückzuschicken.
Mit freundlichen Grüssen
David Norman
Leiter der Motorfahrzeugregistrierung
Zur Kenntnis genommen und gutgeheissen am 2. November 2004:
Werner Jeger, Vizedirektor, Bundesamt für Strassen, Bern
Übersetzung des englischen Originaltextes.
