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title: "Briefwechsel zwischen der Schweiz und Japan über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens"
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# Briefwechsel zwischen der Schweiz und Japan über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens

## Briefwechsel zwischen der Schweiz und Japan über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens {#text}

0.653.246.3
AS 2016 5289
Briefwechsel
zwischen der Schweiz und Japan über die vorzeitige Anwendung des AmtshilfeübereinkommensIn Kraft getreten am 1. Januar 2017
(Stand am 1. Januar 2017)
Übersetzung
Ueli Maurer
Bundesrat
Eidgenössisches Finanzdepartement
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
Schweiz
Bern, 8. Dezember 2016
H. E. Etsuro Honda
Ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Japans in der Schweiz
Japanische Botschaft in der Schweiz
Engestrasse 53
3012 Bern
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang der Note Ihrer Exzellenz vom heutigen Datum zu bestätigen, die wie folgt lautet:
«Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, unterzeichnet in Strassburg am 25. Januar 1988, in der Fassung gemäss dem am 27. Mai 2010 in Paris unterzeichneten Protokoll (hiernach als «das Übereinkommen» bezeichnet) zu beziehen, und Ihnen namens der Regierung Japans Folgendes vorzuschlagen:
Mit Bezug auf den zweiten Satz von Artikel 28 Absatz 6 des Übereinkommens gilt Artikel 6 des Übereinkommens für die Amtshilfe im Zusammenhang mit Steuerperioden oder Steuerverbindlichkeiten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.
Sofern der oben stehende Vorschlag die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrats findet, schlage ich vor, dass diese Note und Ihre Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die ab dem Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens für die Schweiz in Kraft tritt.»
Der oben stehende Vorschlag findet die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrats, und ich habe die Ehre zu bestätigen, dass die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen bilden, die ab dem Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens für die Schweiz in Kraft tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihrer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Ueli Maurer
Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements
Übersetzung des englischen Originaltextes.
SR 0.652.1
