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title: "Abwasser Betriebsgebühr"
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provisions: 3
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# Abwasser Betriebsgebühr

## Art. 1 Grundgebühr {#art_1}

1
Die Grundgebühr beträgt: CHF 109.85/GE (exkl. MwSt.) *
2
1 Wohnung = 1 Grundeinheit (GE).
3
Gewerbe, Industrie und Büros: 100 m&sup2; = 1 Grundeinheit (GE) (Bemerkung: Es werden nur die Flächen über Boden berechnet, mit Obergrenze von maximal 1'000 m&sup2;).

## Art. 2 Verbrauchsgebühr {#art_2}

1
Die Verbrauchsgebühr beträgt: CHF 2.40/m&sup3; Wasserverbrauch (exkl. MwSt.) *
2
Die Verbrauchsgebühr wird pro m&sup3; des bezogenen Wassers bemessen, unabhängig der Benutzungsquelle. Kann die Menge des bezogenen Wassers nicht festgestellt werden, wird eine Pauschale erhoben (siehe untenstehende Regelung für Liegenschaften ohne Wasserzähler).
3
Ausnahme: In der Landwirtschaft kann das Stallwasser mit sep. Zählern ausgerüstet werden (Zähler muss im Stall montiert werden).

## Art. 3 {#art_3}

1
Regelung für Liegenschaften ohne Wasserzähler (nicht an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen resp. mit eigener Wasserversorgung):
a)
Liegenschaften ohne Wasserzähler oder mit eigenem Wasser: Verbrauchspauschale von 40 m&sup3; pro Person und Jahr;
b)
Landwirtschaftsbetriebe mit Kanalisationsanschluss: Verbrauchspauschale von 40 m&sup3; pro Person und Jahr;
c)
Gewerbe- und Industriebetriebe mit Kanalisationsanschluss: Verbrauchspauschale von 2 m&sup3; pro Autoabstell- resp. ‑einstellplatz und Jahr;
d)
Alleinstehende Liegenschaften und Bauernhöfe ohne Meteor- und Schmutzwasseranschluss: keine Abwassergebühren.
2
Sofern Liegenschaftsbesitzer, welche nicht an der gemeindlichen Wasserversorgung angeschlossen sind, ihren Wasserverbrauch genau ermittelt haben möchten, kann aufgrund eines Gesuches hin ein Wasserzähler installiert werden.
3
Die Installation wird durch die Wasserversorgung Neuheim vorgenommen und erfolgt auf Kosten des Gesuchstellers. Der Unterhalt des Wasserzählers übernimmt die Wasserversorgung Neuheim.
