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title: "Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen"
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# Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen

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Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 325.921.0
Kantonsratsbeschluss
über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung
Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf
dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen
vom 26. Juni 2018 (Stand 26. Juni 2018)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 17. Oktober 20171 Kenntnis genommen
und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Ostschweizer Kinderspital für die
Ausstattung des Neubaus des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals
St.Gallen ein zusätzliches Darlehen von Fr. 12'500'000.–.
Ziff. 2
1 Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 12'500'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung unter Verzicht auf eine planmässige
Abschreibung belastet.
Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital die
Staffelung der Auszahlung des Darlehens zu vereinbaren.
Ziff. 4
1 Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital zahlt das Darlehen ab dem Bezug des
Neubaus innert 29 Jahren zurück.
1 ABl 2017, 798 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 24. April 2018; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig
geworden am 26. Juni 2018; in Vollzug ab 26. Juni 2018.
nGS 2018-054
325.921.0
2 Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
3 Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf
dem Kapitalmarkt.
Ziff. 5
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital einen
Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr. C5014 in der Stadt St.Gallen abzuschliessen.
2 Der Zinssatz für den Baurechtszins beträgt 0,8 Prozent.
3 Der Landwert beträgt Fr. 600.– je m² und wird nach Ablauf von jeweils zehn
Jahren, erstmals zehn Jahre nach Eintragung des Baurechts im Grundbuch, überprüft und an die Entwicklung der Quadratmeterpreise für Grundstücke in der
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der Stadt St.Gallen angepasst.
325.921.0
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2018-054 26.06.2018 26.06.2018
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
26.06.2018 26.06.2018 Erlass Grunderlass 2018-054
