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title: "Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule"
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# Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule

## Art. 1 {#art_1}

Stundentafel für die Volksschule
1 Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Stundentafel für die Volksschule. Es gibt eine Stundentafel für den Kindergarten und die Primarschule (Anhang 1) sowie eine Stundentafel für die Orientierungsschule
(Anhang 2).

## Art. 2 {#art_2}

Umsetzung
1 Die Vorgaben der Stundentafel können mit pädagogisch begründeten,
offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden.

## Art. 3 {#art_3}

Übergangsbestimmungen
1 Die Änderungen in der Stundentafel für die Volksschule werden wie folgt
eingeführt:
a. auf das Schuljahr 2025/2026: Erhöhung um je eine Lektion im Fach
Mathematik in der 3. Klasse der Primarschule und im Fach Deutsch
in der 4. Klasse der Primarschule sowie Reduktion um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in der 1. Klasse der Orientierungsschule;
b. auf das Schuljahr 2027/2028: Erhöhung um zwei Lektionen im Fach
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Reduktion der Anzahl der zu wählenden Lektionen im Wahlpflichtbereich von acht auf sechs in der 3.
Klasse der Orientierungsschule;
1) GBD 410.1
OGS 2024, 12
412.112
c. auf das Schuljahr 2029/2030: Reduktion um eine Lektion im Fach
Mathematik in der 1. Klasse der Orientierungsschule.
Information zum Erlass
Ursprüngliche Fundstelle: OGS 2024, 12
Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. August 2025
Aufgehobener Erlass:
AB über die Stundentafel für die Volksschule vom 1. September 2015
(OGS 2015, 45 und 47)
412.112
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
18.06.2024 01.08.2025 Erlass Erstfassung OGS 2024, 12
412.112
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 18.06.2024 01.08.2025 Erstfassung OGS 2024, 12
Anhang 1
Stundentafel für den Kindergarten KG und die Primarschule PS
Ab Schuljahr 2025/2026
KG Primarschule
Zyklus 1 Zyklus 2
Klasse
Fachbereiche Fächer 1.
KG
2.
KG 1. 2. 3. 4. 5. 6. Total
PS
Sprachen
Deutsch 5 5 5 6 6 6 33
Englisch 3 3 2 2 10
Französisch 3 3 6
Mathematik Mathematik 5 5 6 5 5 5 31
Natur, Mensch,
Gesellschaft
Natur, Mensch,
Gesellschaft 5 5 5 5 6 6 32
Gestalten
Bildnerisches
Gestalten 2 2 2 2 2 2 12
Textiles und
Technisches
Gestalten1)
2 2 2 2 2 2 12
Musik Musik 2 2 2 2 1 1 10
Bewegung und
Sport
Bewegung und
Sport 2) 2) 3 3 3 3 3 3 18
Total
10-
3)
19-
4)
24 24 28 28 30 30 164 5)
1) Im Fach Textiles und Technisches Gestalten wird der Unterricht i.d.R. in Halbklassen geführt.
2) Im Kindergarten ist mindestens eine Lektion Bewegung und Sport in der Sporthalle durchzuführen.
3) Im 1. Kindergartenjahr wird eine Spanne vorgegeben, innerhalb welcher die Schule ihr Angebot definiert.
4) Im 2. Kindergartenjahr bieten die Schulen 24 Lektionen an. Fünf Lektionen davon (Eingangszeiten) können die Kinder besuchen.
5) Summe ohne Kindergarten-Lektionen.
Anhang 2
Stundentafel für die Orientierungsschule OS
Ab Schuljahr 2025/2026
Orientierungsschule
Zyklus 3
Klasse
Fachbereiche Fächer 1. 2. 3. Wahlpflicht1)
Total
OS
Sprachen
Deutsch 5 5 5 15
Englisch 2 2 3 6) 4 - 7
Französisch 3 3 3 6) 6 - 9
Mathematik Mathematik 5 6 6 17
Natur, Mensch,
Gesellschaft
Natur und Technik 3 2 3 2 7) 8 - 10
Räume, Zeiten, Gesellschaften 3 3 3 9
Lebenskunde 2)
- Ethik, Religionen, Gemeinschaft
- Berufliche Orientierung
2 3 1 6
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt 3) 4 2 2 7) 6 - 8
Gestalten
Bildnerisches Gestalten 2
2 5)
2 7) 2 - 6
Textiles und Technisches Gestalten 4) 3 2 7) 3 - 7
Musik Musik 1 1 2 7) 2 - 4
Bewegung und
Sport Bewegung und Sport 3 3 3 9
Medien und Informatik 1 1 2 7) 2 - 4
Projektunterricht und Abschlussarbeit 2 2
Total 33 35
3 - 6 6)
102 -
25 6 - 4 7)
34 - 35
1) Wahlpflichtbereich: Die Schule ist verpflichtet, die Wahlpflichtfächer „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt“, „Textiles und Technisches Gestalten“, „Bildnerisches Gestalten“, „Musik“, „Natur und Technik“ und „Medien und Informatik“ zu führen, wenn sich sechs Schülerinnen und Schüler dafür interessieren. Es steht ihnen frei, zusätzliche Wahlpflichtfächer anzubieten.
2) Im Fach „Lebenskunde“ werden Kompetenzen gemäss dem Lehrplan Ethik, Religionen, Gemeinschaft und dem Modullehrplan
Berufliche Orientierung gefördert. Für die „Berufliche Orientierung“ sind während der 1. bis 3. Klasse der Orientierungsschule insgesamt 76 Lektionen vorzusehen.
3) „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt“: In der 2. Klasse der Orientierungsschule wird für den Bereich der Nahrungszubereitung der Unterricht i.d.R. im Halbklassenunterricht geführt. In der 3. Klasse der Orientierungsschule ist der Unterricht ohne Nahrungszubereitung
zu planen und im Klassenunterricht zu führen. Im Wahlpflichtfach ist Nahrungszubereitung möglich.
4) Im Fach „Textiles und Technisches Gestalten“ wird der Unterricht i.d.R. in Halbklassen geführt.
5) Schülerinnen und Schüler wählen in der 2. Klasse der Orientierungsschule zwei Lektionen aus „Textiles und Technisches Gestalten“ oder „Bildnerisches Gestalten“.
6) In der 3. Klasse der Orientierungsschule muss mindestens eine Fremdsprache belegt werden.
7) Schülerinnen und Schüler wählen in der 3. Klasse der Orientierungsschule sechs Lektionen aus dem Wahlpflichtbereich aus. Falls
beide Fremdsprachen gewählt werden, müssen nur vier weitere Lektionen aus dem Wahlpflichtbereich gewählt werden.
