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title: "Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Glarus und den Technischen Betrieben Glarus"
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# Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Glarus und den Technischen Betrieben Glarus

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Seite 1 von 7
K o n z e s s i o n s v e r t r a g
z w i s c h e n d e r
G e m e i n d e G l a r u s
( g e n a n n t G e m e i n d e )
u n d d e n
T e c h n i s c h e n B e t r i e b e n G l a r u s
( g e n a n n t t b . g l a r u s )
Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 2 von 7
I. Präambel
1 Mit Werkordnung vom 22. Januar 2010 wurde in Art. 7 die Grundlage für den Abschluss eines
Konzessionsvertrags zwischen den Parteien geschaffen.
2 Dieser Vertrag regelt namentlich
a. die Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden der Gemeinde durch die tb.glarus
welche für die Erstellung, den Betrieb, den Unterhalt und den Ersatz von sämtlichen Bauten
und Anlagen im Zusammenhang mit der Verteilung von Elektrizität, Erdgas und anderen
Energieträgern sowie mit Trinkwasser und Kommunikationsleitungen benötigt werden,
b. die Belieferung von Endkunden durch die tb.glarus mit Elektrizität, Erdgas, Trinkwasser, und
Kommunikationsleistungen und weiteren, damit zusammenhängenden Dienstleistungen, wie
z. B. Datenübertragung, Fernwärme usw. im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und der
technischen Möglichkeiten,
c. die Löschwasserversorgung der Gemeinde durch die tb.glarus sowie
d. die öffentliche Beleuchtung auf dem Gebiet der Gemeinde.
3 Der besseren Lesbarkeit wegen wird auf die Wiedergabe der weiblichen Form verzichtet (Kundinnen und Bezügerinnen usw. sind ebenfalls gemeint).
Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Parteien, was folgt.
II. Eignerstrategie des Gemeinderates für die tb.glarus
1 Längerfristige Ausrichtung
a. Im nationalen Vergleich sehr attraktive Energiepreise stellen einen wichtigen Standortvorteil
in Glarus dar. Die tb.glarus leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Glarus indem sie ihre Position als führender Energiedienstleister festigen und die Tarife so tief wie möglich ausgestalten.
b. Die tb.glarus bewegen sich im geöffneten Energiemarkt grundsätzlich in einem Monopolbereich (Netze für Elektrizität, Erdgas, Wasser, Kommunikation sowie die Wasserlieferung) und
einem Marktbereich (Lieferung von Elektrizität, Erdgas, Wärme, Kommunikationsleistungen
sowie weitere Dienstleistungen).
c. Die tb.glarus richten ihre Strategie und Geschäftspolitik derart aus, dass sie sowohl im Monopol- als auch im Marktbereich längerfristig Bestand haben. Sie erwirtschaften unter Berücksichtigung einer angemessenen Fremdfinanzierung die dafür nötigen Investitionsmittel.
d. Die tb.glarus bieten marktgerechte Anstellungsbedingungen und sichern damit die für ihre
Aufgaben nötigen personellen Ressourcen.
e. Die tb.glarus fördern die Zusammenarbeit mit kantonalen und nationalen Partnern aktiv und
können die für eine längerfristige Ausrichtung förderlichen Kooperationen eingehen, was
auch Anpassungen an der heutigen Rechtsform und den Eigentümerverhältnissen der
tb.glarus beinhalten kann.
2 Strategische Ziele im Monopolbereich
a. Die tb.glarus stellen durch einen einwandfreien Betrieb und Unterhalt der Netze für Strom,
Gas, Wasser und Kommunikation die Versorgungssicherheit der Kunden sicher. Sie halten
die Netze auf dem dafür notwendigen technischen Stand.
b. Die tb.glarus stellen durch einen kosteneffizienten Betrieb und Unterhalt der Netze günstige
Netznutzungstarife sicher.
c. Die tb.glarus entschädigen die Gemeinde für sämtliche erteilten Rechte durch die Entrichtung von Konzessionsgebühren gemäss Artikel XII dieses Konzessionsvertrags.
d. Die tb.glarus erzielen im Monopolbereich keine nennenswerten Gewinne. Allfällig aus dem
Monopolbereich erzielte Gewinne werden nach Tätigen der nötigen Investitionen an die
Kunden zurückgegeben
Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 3 von 7
e. Die Wasserversorgung der tb.glarus ist eigenwirtschaftlich als Spezialfinanzierung und nicht
gewinnorientiert.
3 Strategische Ziele im Marktbereich
a. Die tb.glarus bieten eine entsprechend den Preis- und Qualitätsanforderungen der Kunden
differenzierte Produktpalette an.
b. Die tb.glarus verfolgen eine Best-Preis-Strategie, d.h. sie bieten Energie und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen der Kunden zu möglichst günstigen
Preisen an.
c. Die tb.glarus erzielen im Marktbereich keine nennenswerten Gewinne. Die Gemeinde unterstützt die Best-Preis-Strategie, indem sie von den tb.glarus keine Gewinnablieferungen
einfordert. Erzielte Gewinne werden nach Tätigen der nötigen Investitionen an die Kunden
zurückgegeben.
d. Die tb.glarus positionieren sich als lokal und regional bevorzugter Anbieter von Energie
und Dienstleistungen.
III. Konzession
1 Die Gemeinde erteilt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen den tb.glarus die Konzession, auf dem Gemeindegebiet die Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und anderen Energieträgern sowie mit Trinkwasser und Kommunikationsdienstleistungen sicherzustellen.
2 Die Gemeinde erteilt den tb.glarus das Recht, sämtliche für die diesbezügliche Verteilung und
Abgabe notwendigen Bauten und Anlagen (wie ober- und unterirdische Leitungsnetze und Leitungsverteilanlagen, Signalkabel, Datenleitungen für leittechnische Zwecke, Transformatorenstationen, Verteilkabinen und andere Verteilanlagen, Wasserleitungen, Gasleitungen usw.) in,
auf oder über öffentlichem Grund und Boden (sei es im Finanzvermögen oder im Verwaltungsvermögen der Gemeinde) zu erstellen, zu betreiben, zu belassen, auszubauen und zu unterhalten.
IV. Pflicht zur Versorgung
1 Die tb.glarus verpflichten sich, die Bezüger der Gemeinde innerhalb der Versorgungsgebiete
(Begriffs Definition gemäss Anhang 1) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit mit
Elektrizität und Trinkwasser zu versorgen.
2 Ausserhalb der Versorgungsgebiete besteht diese Verpflichtung vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen nur gegen Übernahme der Anschlusskosten durch den Bezüger, und vorbehältlich
der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.
3 Die tb.glarus verpflichten sich, die Bezüger der Gemeinde mit Erdgas, anderen Energieträgern
und Kommunikationsdienstleistungen zu versorgen soweit dies technisch und wirtschaftlich
machbar ist.
4 Die Lieferungen müssen stets in qualitativ einwandfreier Form und quantitativ ausreichendem
Masse erfolgen.
5 Im Falle von Versorgungsengpässen sind die tb.glarus verpflichtet, die Gemeinde und die betroffenen Endbezüger rechtzeitig zu informieren. Sind die tb.glarus namentlich nicht in der Lage,
ausreichend Trinkwasser zu liefern, informieren sie rechtzeitig die Gemeinde. Die Gemeinde
unterstützt die tb.glarus nach Bedarf bei den entsprechenden Kommunikations- Massnahmen.
6 Die tb.glarus werden die Gemeinde bei der Erstellung von kommunalen Energiekonzepten unterstützen. Die tb.glarus beraten die Netznutzer im Versorgungsgebiet über Möglichkeiten der
Einsparung und des effizienten Verbrauchs von Energie und Trinkwasser.
7 Soweit die Gemeinde für ihre Wasserbezugsrechte Leistungen (namentlich Geldleistungen) an
Dritte zu erbringen hat, werden dieselben für die Dauer des vorliegenden Vertrages direkt von
den tb.glarus übernommen.
Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 4 von 7
V. Koordination von Bauvorhaben
1 Die Gemeinde und die tb.glarus koordinieren frühzeitig die Bauvorhaben. Sofern die durchzuführenden Arbeiten der unaufschiebbaren Behebung von Störungen oder Schäden dienen, ist
die Benachrichtigung des jeweiligen Vertragspartners so rasch wie möglich nachzuholen. Es
wird 2-mal pro Jahr zwischen den zuständigen Abteilungen der Gemeinde und der tb.glarus eine gemeinsame Koordinationsbesprechung einberufen, mit dem Ziel die gemeinsame Planung
zu optimieren.
2 Falls die Herstellung von Bauten und Anlagen besondere Aufwendungen der Gemeinde in ihrem öffentlichen Verkehrsraum erfordert, haben die tb.glarus den dadurch verursachten Mehraufwand zu tragen, soweit die Bauten und Anlagen der tb.glarus für den Mehraufwand ursächlich sind.
3 Sofern sich die Verhältnisse wesentlich ändern, kann die Gemeinde verlangen, dass die
tb.glarus ihre Bauten und Anlagen auf eigene Kosten und innert angemessener Frist zu verlegen hat. Die Gemeinde unterstützt die tb.glarus nach besten Möglichkeiten bei der Findung eines Ersatzstandortes. Führt die Verlegung zu einem wesentlichen Vorteil bei der Gemeinde, ist
diese verpflichtet, sich an den Verlegungskosten anteilsmässig zu beteiligen.
4 Baukostenteilung bei Sanierung von Werken der Gemeinde und den tb.glarus werden nach
dem Kostenteiler Strassen und Werkleitungen „Anhang 2“ jeweils gemeinsam vor dem Projektstart ausgeführt.
VI. Öffentliche Beleuchtung
1 Die tb.glarus erstellen, betreiben und unterhalten die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung im
Auftrag und zu Lasten der Gemeinde (Eigentümer).
2 Die Stromlieferung für die öffentliche Beleuchtung richtet sich nach den Preisen für die Abgabe
der elektrischen Energie.
3 Die Ein- und Ausschaltungen erfolgen über die Steueranlagen der tb.glarus. Dabei sind die
Wünsche der Gemeinde, vorausgesetzt die Sicherheit ist gewährleistet, zu berücksichtigen.
VII. Lieferung von Wasser für die Bedürfnisse der Gemeinde
Die tb.glarus stellen der Gemeinde für folgende Zwecke unentgeltlich und in ausreichendem Masse
Wasser zur Verfügung für:
a. Brandbekämpfung
b. Feuerwehrübungen
Für die gemeindeeigenen Sportanlagen (exkl. Skilifte) sowie die Besprengung/Bewässerung und die
Reinigung von Plätzen, Anlagen, Strassen und Trottoirs durch die Gemeinde, vereinbaren die
tb.glarus mit der Gemeinde eine jährliche Pauschale von Fr. 15'000.
VIII. Öffentliche Brunnen
1 Die öffentlichen Brunnen werden durch die Gemeinde erstellt und unterhalten.
2 Anschluss, Installationen und Reparaturen der Zuleitungen der öffentlichen Brunnen führen die
tb.glarus gegen Aufwandverrechnung an die Gemeinde aus.
3 Für die Lieferung von Wasser für öffentliche Brunnen gemäss Brunnenverzeichnis (Anhang 4)
vereinbaren die tb.glarus mit der Gemeinde eine jährliche Pauschalabgabe von Fr. 46.80 pro
Brunnen.
Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 5 von 7
IX. Quellfassungen und Schutzzonen
1 Die Quellfassungen in der Schutzzone (S1) sind im Eigentum der tb.glarus. Ausserhalb der
Schutzzone (S1) werden die effektiven Schutzmassnahmen durch die tb.glarus abgegolten. Der
Eigentumsübertrag der Schutzzonen (S1) hat unverzüglich nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu erfolgen.
2 Das Wasserrecht verbleibt bei der Gemeinde.
X. Löschwasserversorgung
1 Die tb.glarus sind verpflichtet, jederzeit einen für Brandbekämpfungszwecke und Feuerwehrübungen ausreichenden Wasservorrat nach den Bestimmungen der zuständigen kantonalen
Amtsstellen bereitzuhalten.
2 Die Wasserabgabe zu Feuerlöschzwecken geschieht über die an das Verteilnetz der tb.glarus
angeschlossenen Hydranten. Die Standorte der Hydranten werden von den tb.glarus im Einvernehmen mit den zuständigen kommunalen und kantonalen Amtsstellen festgelegt. Die tb.glarus
finanzieren die Lieferung, die Montage und den Unterhalt der Hydranten samt den dazugehörenden Wasserleitungen.
3 Die ausgerichteten Beiträge an die Kosten für die Neuerstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Löschwasserversorgungen, Hydrantenanlagen und Reservoirs stehen den
tb.glarus zu.
4 Die Erstellung, Wartung und der Unterhalt der Löschwasserversorgung sind Aufgabe der
tb.glarus und werden über die Wasserrechnung finanziert.
5 Die Schneeräumung der Hydranten ist Aufgabe der Gemeinde.
XI. Eigentum und Haftung
1 Sämtliche Bauten und Anlagen gemäss diesem Vertrag stehen im Eigentum der tb.glarus. Auf
Wunsch einer Partei werden die angemessenen sachenrechtlichen Massnahmen getroffen
(namentlich Einräumung von Baurechten oder Inventarisierung).
2 Die tb.glarus, als öffentlich rechtlich selbständige Anstalt, gelten als verantwortliche Betriebsinhaberin gemäss den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und als Werkeigentümerin gemäss Art. 58 Schweizerisches Obligationenrecht.
XII. Konzessionsgebühren
1 Die tb.glarus entrichten der Gemeinde während der Dauer dieses Vertrages und für sämtliche
darin erteilte Rechte, insbesondere für die Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden,
eine jährliche Entschädigung.
2 Die laufende Entschädigung wird wie folgt festgelegt (jeweils zzgl. etwaige MwSt):
a. Elektrizitätsversorgung / -Netz
Die Konzessionsgebühr wird in Rp/kWh verteilte elektrische Energie bemessen und auf den
Kundenrechnungen ausgewiesen. Der Ansatz beträgt 1.1 Rp/kWh. In diesem Ansatz ist die
Entschädigung für die Nutzung des energetischen Potentials des Trinkwassers enthalten.
b. Erdgasversorgung
Eine allfällige Konzessionsgebühr wird in Rp/kWh verteilte Gasmenge bemessen und auf
den Kundenrechnungen ausgewiesen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Gasversorgung wird auf die Erhebung einer Konzessionsgebühr bis auf
weiteres verzichtet.
c. Kommunikationssignalversorgung
Die Konzessionsgebühr wird in CHF pro Kunde und Monat bemessen und auf den Kundenrechnungen ausgewiesen. Der Ansatz beträgt CHF 1.- pro Kunde und Monat.
Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 6 von 7
3 Die Konzessionssätze werden ab 2018 alle vier Jahre jeweils für das übernächste Rechnungsjahr nach Beginn einer neuen Legislaturperiode einer Überprüfung unterzogen. Die Parteien
verpflichten sich diesbezüglich zu fairen Verhandlungen. Eine Nichteinigung berechtigt nicht zu
einer Kündigung des Vertrags.
4 Die laufenden Konzessionsgebühren werden jeweils per Ende Jahr gestützt auf die von den
tb.glarus gemeldeten Bezugsmengen abgerechnet.
5 Für die Vorzugsenergie gemäss Vertrag mit der Axpo bezahlen die tb.glarus der Gemeinde die
Differenz zwischen Vertragspreis und dem Klemmenpreis. Es erfolgt eine quartalsweise Abrechnung gestützt auf die von den tb.glarus gemeldeten Bezugsmengen.
6 Erhält die Gemeinde für die konzessionierten Leistungen Subventionen, sind diese soweit
rechtlich zulässig, an die tb.glarus abzutreten.
XIII. Dienstleistungen
1 Weitere Dienstleistungen zwischen den tb.glarus und der Gemeinde werden gegenseitig in
Rechnung gestellt.
2 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund des effektiven Aufwandes. Verrechnungsansätze gemäss Anhang 3.
3 Die tb.glarus und die Gemeinde können Pauschalvereinbarungen abschliessen.
4 Die tb.glarus sind berechtigt, für die Gemeinde oder Dritte weitere Dienstleistungen oder Tätigkeiten zu erbringen, sofern dadurch die ordnungsgemässe Erfüllung der Aufgaben unter diesem
Vertrag nicht beeinträchtigt wird.
XIV. Informationen
1 Weiter verpflichtet sich die Gemeinde, die für die Gewährleistung der Energieversorgung und
für die Erschliessungsanlagen notwendigen Planungswerte und statistischen Angaben zu liefern.
2 Die tb.glarus halten der Gemeinde die allgemeinen Gesamtdaten der Energieversorgung in ihrem Hoheitsgebiet auf deren Verlangen einmal jährlich unentgeltlich zur Verfügung.
3 Die tb.glarus und die Gemeinde greifen auf den gleichen Datenbestand von Objekt- und Subjektstammdaten zu.
XV. Ausschluss der Übertragbarkeit
Die tb.glarus sind nicht befugt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Gemeinde auf Dritte zu übertragen.
XVI. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1 Im Umfang der übertragenen Aufgaben werden die tb.glarus im Rahmen der Gesetzgebung von
Bund, Kanton und Gemeinde mit dem Vollzug der damit verbundenen öffentlichen Aufgaben
betraut. Soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist, überträgt die Gemeinde den tb.glarus die notwendigen hoheitlichen Befugnisse. Solange das Verhältnis zwischen den tb.glarus und den Kunden von Energie, Wasser oder Kommunikationsleistungen öffentlich-rechtlich geregelt ist, sind die tb.glarus ermächtigt, entsprechende Verfügungen zu erlassen. Sie beachten dabei die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts.
2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, wie auch die Änderung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als nichtig oder rechtlich ungültig erweisen oder unmöglich sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Das gleiche gilt für eine Regelungslücke. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die nichtigen, ungültigen oder unmöglichen Bestimmungen durch Sonderregelungen zu
ersetzen oder die Regelungslücke dergestalt auszufüllen, damit der gemeinsam beabsichtigte
Zweck erreicht werden kann.
Anhang 1 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 1 von 1
Anhang 1 zum Konzessionsvertrag Glarus
Begriffs Definition
Konzession
Mit der Erteilung der Konzession weist die Gemeinde den tb.glarus die Zuständigkeit und die Verantwortung zu, die in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen und Leistungen zu erfüllen.
Versorgungsgebiet Strom
Das Versorgungsgebiet der tb.glarus erstreckt sich innerhalb des vom Kanton Glarus für die Elektrizitätsversorgung festgelegten Gebietes. Dieses deckt sich nicht mit dem Gemeindegebiet. Innerhalb der
Gemeinde Glarus gelten als Versorgungsgebiet die als Bauzonen ausgeschiedenen Gebiete. Die heute schon versorgten nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften werden im Sinne der Besitzstandswahrung ebenfalls zum Versorgungsgebiet gezählt.
Versorgungsgebiet Trinkwasser
Das Versorgungsgebiet der tb.glarus erstreckt sich über die rechtsgültig ausgeschiedenen Bauzonen
der Gemeinde Glarus sowie über die bereits erschlossenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen.
Auch die heute schon versorgten nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften werden im Sinne der
Besitzstandswahrung zum Versorgungsgebiet gezählt.
Versorgungsgebiet Erdgas & Kommunikationsleistungen
Das Versorgungsgebiet der tb.glarus erstreckt sich innerhalb des Gemeindegebietes. Die heute schon
versorgten nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften werden im Sinne der Besitzstandswahrung
ebenfalls zum Versorgungsgebiet gezählt.
Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 1 von 4
Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus
Kostenteiler tba
zwischen der Gemeinde Glarus und den tb.glarus für Strassen- und Werkleitungsbau
Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 2 von 4
Strassensanierungen (Kostenteiler 1)
Verursacher Gemeinde
● Erneuerung Trottoir- und Fahrbahnbelag (wenn notwendig inkl. Kieskoffer)
● Die Randsteinführung bleibt unverändert
● Erneuerung von alten Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke
● Erstellen von neuen Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke
Zu Lasten des Strassenbaues:
 Belagsarbeiten und Kieskoffer
 Neuversetzen der Randsteine
 Werkleitungsprovisorien
Zu Lasten der Werke:
 Leitungsbauarbeiten inkl. Tiefbauarbeiten bis unter den Kieskoffer (Trasseeerstellung inkl.
Rohrumhüllung)
Grundsatz:
Bei einer Strassensanierung ohne bauliche Änderungen haben die Werke für ihre Leitungsbauarbeiten nur die Kosten der Leitungsgräben bis unter den Kieskoffer zu übernehmen.
Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 3 von 4
Strassen und Werkleitungserneuerung (Kostenteiler 2)
Verursacher Gemeinde & tb.glarus
 Erneuerung Trottoir- und Fahrbahnbelag (wenn nötig inkl. Kieskoffer)
 Neue Randsteinführung teilweise auf Leitungen
 Neue Baumrabatten teilweise auf Leitungen
 Erneuerung von alten Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke
 Erstellen von neuen Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke
Zu Lasten des Strassenbaues:
 Neuversetzen der Randsteine
 Belagsarbeiten und Kieskoffer
 Leitungsbau inkl. Tiefbauarbeiten anteilmässig bis unter den Kieskoffer
Zu Lasten der Werke:
 Leitungsbauarbeiten inkl. Tiefbauarbeiten bis unter den Kieskoffer (Trasseeerstellung inkl.
Rohrumhüllung)
 Werkleitungsprovisorien
Grundsatz:
Kommen bei der Erneuerung einer Strasse Leitungen unter den verschobenen neuen Randstein oder
unter neue Baumrabatten zu liegen, werden die zu verlegenden Leitungen der Gemeinde anteilmässig
verrechnet. Bei neuen oder auszuwechselnden und von Randsteinverschiebungen nicht betroffenen
Leitungen haben die Werke den Leitungsbau inkl. Tiefbau bis unter den Strassen- oder Trottoirkoffer
zu übernehmen.
Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 4 von 4
Erneuerung von Werkleitungen (Kostenteiler 3)
Verursacher tb.glarus
 Ersatz von Rohrleitungen und Leitungstrassen
 Neubau von Rohrleitungen und Leitungstrassen
Zu Lasten des Strassenbaues:
 Bei einem sehr schlechten Zustand der Strassenanlage wird mit dem Hauptabteilungsleiter
Bau und Umwelt, vor Einleitung der Planauflage, fallweise eine Kostenbeteiligung festgelegt.
Zu Lasten der Werke:
 Leitungsbau inkl. Tiefbauarbeiten, Trottoir- und Strassenbelag inkl. Kieskoffer
 Werkleitungsprovisorien
Grundsatz:
Werden in einer Strasse von den Werken Leitungen ausgewechselt oder neue Leitungstrassen erstellt, ohne dass andere Arbeiten ausgeführt werden müssen, haben die Werke sämtliche Tiefbaukosten inkl. Beläge im Bereich der Leitungsbauten zu übernehmen.
Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus
interne Verrechnungsansätze
Nr. Artikel Preis / Einheit Einheit
1 Betriebsleiter/Revierförster 1 108.00SFr. Std
2 Revierförster 2 99.00SFr. Std
3 Vorarbeiter 1 72.00SFr. Std
4 Vorarbeiter 2 76.50SFr. Std
5 Forstwart 63.00SFr. Std
6 Waldarbeiter 49.50SFr. Std
7 Auszubildender 40.50SFr. Std
8 Motorsäge/Freischneider/Rückengebläse 14.40SFr. lt
9 Entrindungsgerät Eder/Biber 13.50SFr. lt
10 Motorsägenwinde 22.50SFr. lt
11 Hacker 67.50SFr. Std
12 Grossgebläse 49.50SFr. Std
13 Spaltmaschine 4.50SFr. Rm
14 Motorkarrette 49.50SFr. Std
15 Walze BOMAG 63.00SFr. Std
16 Steigausrüstung 54.00SFr. Std
17 Pw 4x4 40.50SFr. Std
18 Forstschlepper HSM 805 D 139.50SFr. Std
19 Rungenwagen HSM 67.50SFr. Std
20 Mulcher Mulchy HSM 81.00SFr. Std
21 Muli Rerfom/Aebi TP 67.50SFr. Std
22 Schlittenwinde SACO 18.00SFr. Std
23 Wyssenwinde W10 36.00SFr. Std
Nr. Artikel Preis / Einheit Einheit mit Bedienung
1 Vorarbeiter 67.50SFr. Std
2 Werkstattchef 65.70SFr. Std
3 Allrounder I 59.40SFr. Std
4 Allrounder II 54.00SFr. Std
5 Lernende 37.80SFr. Std
6 Meili 7000 58.50SFr. Std SFr. 117.90
7 Meili 3500 54.00SFr. Std SFr. 113.40
8 Unimog U 90 72.00SFr. Std SFr. 131.40
9 Holdre 978 58.50SFr. Std SFr. 117.90
10 Holder 240 36.00SFr. Std SFr. 93.60
11 Holder mit Aufbaugeräten 49.50SFr. Std SFr. 102.60
12 Meili 1300 58.50SFr. Std SFr. 117.90
13 Carraro Traktor 36.00SFr. Std SFr. 93.60
14 Kramer Pneulader 54.00SFr. Std SFr. 111.60
15 Hako Wischmaschine 63.00SFr. Std SFr. 120.60
16 Raupentrax Liebherr 76.50SFr. Std SFr. 134.10
17 Kässbohrer Pistenfahrzeug 49.50SFr. Std SFr. 107.10
18 Daihatsu 31.50SFr. Std SFr. 89.10
interne Verrechnungsansätze Abteilung Forst an die tb.glarus Preise exkl. MwSt
interne Verrechnungsansätze Abteilung Werkhof an die tb.glarus Preise exkl. MwSt
Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus.xls Seite 1 von 2
Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus
interne Verrechnungsansätze
Nr. Artikel Preis / Einheit Einheit
1 Abteilungsleiter 108.00SFr. Std
2 Fachstellenleiter 99.00SFr. Std
3 A-Monteur 76.50SFr. Std
4 B-Monteur 63.00SFr. Std
5 Lehrling 40.50SFr. Std
6 Mechanische Anhängeleiter 50.00SFr. Std
7 Notstromaggregat bis 5kVA inkl. Treibstoff (Benzin) 10.00SFr. Std
8 Notstromaggregat 13kVA ohne Treibstoff (Benzin) 15.00SFr. Std
9 Notstromaggregat 100kVA ohne Treibstoff (Diesel) 30.00SFr. Std
Einsatzpauschale für das 100kVA Notstromaggregat für
Instruktion, Hin+Rücktransport mit Tandemachsanhänger 400.00SFr.
pro
Einsatz
11 Flächenleuchte Apollo 18.00SFr. Std
12 PW 2 x 4 30.00SFr. Std
13 PW Kastenwagen 4x4 40.50SFr. Std
14 Brückenwagen mit Kran/ Generator 50.00SFr. Std
15 Tauchpumpe bis 2.5 kW 25.50SFr. Std
16 Tauchpumpe bis 5.0 kW 38.00SFr. Std
17 Wassersauger 7.50SFr. Std
18 Spitz- und Bohrhammer bis 12 kg 15.50SFr. Std
19 Spitz- und Bohrhammer über 12 kg 38.00SFr. Std
20 Kompressor 230 V 12.00SFr. Std
21 Säbelsäge 230 V (Tigersäge) 10.00SFr. Schnitt
22 Benzintrennschleifer 25.00SFr. Schnitt
23 Rohrtrennsäge mit Diamantkette ICS Power Grit 87.00SFr. Schnitt
24 PE- Stumpfschweissmaschiene - d 250 mm +GF+ CNC 60.00SFr. Std
25 PE- Muffenschweissgerät +GF+ MSA 250 42.00SFr. Std
26 PE- Schweisszelt 12.00SFr. Std
27 Schweissanlage Autogen 18.00SFr. Std
28 Schweissanlage Elektrisch 18.00SFr. Std
29 Leitungsortungsgerät für metallische Leitungen Metrotech 41.00SFr. Std
30 Metallsuchgerät 12.00SFr. Std
31 Leckortungsgerät Bodenmikrofon Wagamet 18.00SFr. Std
32 Leckortungsgerät Korrelator Wagamet 38.00SFr. Std
33 Druckprüfgrät mit Datenlogger Micromec 32.00SFr. Std
34 Einzugsband bis 180 m 7.50SFr. Std
interne Verrechnungsansätze der tb.glarus an die Gemeinde Preise exkl. MwSt
Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus.xls Seite 2 von 2
Anhang 4 zum Konzessionsvertrag Glarus
Brunnenverzeichnis von Glarus
Nr. Ort
Laufnummer
Gemeinde Brunnenstandort Flurnamen
1 Glarus 1 Hauptstrasse, westlich Gemeindehaus Berggeistbrunnen
2 Glarus 2 Bärengasse 13/ 19
3 Glarus 3 Rosengasse 1
4 Glarus 4 Rosengasse 24
5 Glarus 5 Abläsch 91/ 96
6 Glarus 6 Abläsch-/ Brauereistrasse
7 Glarus 8 Schwertgasse 25, Glärnischschulhaus
8 Glarus 9 Abläschstrasse (Rest. Steinbock)
9 Glarus 10 Hauptstrasse 6/ 8
10 Glarus 11 Zaunplatz Süd (südlich Zaumplatz 34)
11 Glarus 12 Zaunplatz Nord (westlich Zaunstrasse 13)
12 Glarus 13 Cityplatz
13 Glarus 14 Im Sand (Schützenhausstrasse)
14 Glarus 15 Schützenhaus-/ Obere Erlenstrasse
15 Glarus 16 Obere Erlenstrasse 33
16 Glarus 17 Friedhof (Brunnen im Zentrum)
17 Glarus 18 Friedhof (Kindergräber)
18 Glarus 19 Fiedhof (Urnengräber)
19 Glarus 20 Friedhof (Nord- West)
20 Glarus 21 Bank-/ Gartenstrasse (Hinterhof)
21 Glarus 22 Sportplatz Gründli
22 Glarus 23 Rathausgasse 11/ 15
23 Glarus 24 Rathausgasse 25 (Hinterhof)
24 Glarus 25 Zollhausstrasse 6 (Rest. Adler)
25 Glarus 26 Spielhof 5/ 7
26 Glarus 27 Eichen-/ Landstrasse (südlich Route 66)
27 Glarus 29 Langenackerstrasse 9
28 Glarus 30 Stützli 8
29 Glarus 31 Zollhaus-/ Reitbahnstrasse
30 Glarus 32 Burgstrasse 78 (Burgschulhaus)
31 Glarus 33 Burghügel
32 Glarus 34 Stampf
33 Glarus 36 Volksgarten, Springbrunnen
34 Glarus 37 Volksgarten, Stägerbrunnen
35 Glarus 41 Werkhof Oele
36 Glarus 42 Sommerweg (westlich Schulhaus Buchholz)
37 Glarus 47 Sportplatz Bucholz (nördlich Fussballplatz)
38 Glarus 48 Dr. Joachim Heerstrasse/ Postgasse, Spielplatz Turngut
39 Ennenda 1 Oberes Dörfli
40 Ennenda 2 Mettlen
41 Ennenda 3 Küngenhoschet
42 Ennenda 4 Sturmigen
43 Ennenda 5 Ennetbühlerstrasse
44 Ennenda 6 Restaurant Freieck
45 Ennenda 7 Kilchenstutz
46 Ennenda 8 Unteres Dörfli
47 Ennenda 9 Schlattweg
48 Ennenda 10 Mühle
49 Ennenda 11 Oelberg
50 Ennenda 12 Kirchweg, Nord
51 Ennenda 13 Kirchweg Mitte
52 Ennenda 14 Kirchweg Süd
53 Ennenda 15 Aeugstenstrasse
54 Ennenda 16 Villastrasse
55 Ennenda 17 Freuligerweg
56 Ennenda 18 Gemeindehaus
57 Ennenda 19 Bahnhofstrasse hinten
58 Ennenda 20 Schulhausplatz
59 Ennenda 21 Alte Wiese
60 Ennenda 22 Holensteinstrasse
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Anhang 4 zum Konzessionsvertrag Glarus
Brunnenverzeichnis von Glarus
61 Ennenda 23 Schulhaus
62 Ennenda 24 Sternen
63 Ennenda 25 Friedhof
64 Netstal 1 Rütigasse, Reservoir Rütigasse
65 Netstal 2 Rütigasse, oberhalb Seilbahnstation
66 Netstal 3 Risi, bei AXPO Gebäude
67 Netstal 4 Risistrasse rechts
68 Netstal 5 Gässli, an Hauptstrasse Schmelzibrunnen
69 Netstal 6 Hintere Allmeind, Spielplatz hinter Fussballplatz
70 Netstal 7 Fussballplatz (roter Platz)
71 Netstal 8 Friedhof Mauer Nordseite
72 Netstal 9 Friedhof Mauer Südseite
73 Netstal 10 Friedhof Betonbrunnen
74 Netstal 11 Friedhof, runder Brunnen
75 Netstal 12 Reformierte Kirche
76 Netstal 13 Schulhausplatz
77 Netstal 14 Altigerweg
78 Netstal 15 Casinoweg bei Hauptstrasse
79 Netstal 16 Casinoweg Wendeplatz
80 Netstal 17 Hauptstrasse (Sauter Heizungen) Stelzibrunnen
81 Netstal 18 Kreuzbühlstrasse (Cafe Wiggis)
82 Netstal 19 Kreuzbühlstrasse bei katholischer Kirche
83 Netstal 20 Sternenplatz (Restaurant Sternen)
84 Netstal 21 Kreuzbühlstrasse (ehemals Metzgerei Kamm)
85 Netstal 22 Hauptstrasse (alte Post) Mettlenbrunnen
86 Netstal 23 Kreuzbühlstrasse (oberhalb MFH Schnyder)
87 Netstal 24 Molliserstrasse Büehlhof
88 Netstal 25 Molliserstrasse (ehemals Schwert)
89 Netstal 26 Ennetbachstrasse, Volksgärtli
90 Netstal 27 Grosser Zaun Süd
91 Netstal 28 Grosser Zaun Nord
92 Netstal 29 Lerchenstrasse (linke Strassenseite)
93 Netstal 30 Schwimmbadstrasse (Sommerweg)
94 Netstal 31 Mattstrasse (Leuzingenweg/ Mattstrasse)
95 Netstal 32 Altersheim Bruggli
96 Riedern 1 Schulhaushoschet (Weidebrunnen)
97 Riedern 2 Grossguet (Weidebrunnen)
98 Riedern 3 Bifangbrunnen
99 Riedern 4 Oberdorfbrunnen
100 Riedern 5 Schalenbrunnen, Auli
101 Riedern 6 Töbeli
102 Riedern 7 Mühle
103 Riedern 8 Bruch
104 Riedern 9 Stampfrüti
105 Riedern 10 Untere Stampfrüti
106 Riedern 11 Waid Stall (Gemeinde Glarus)
107 Riedern 12 Treschen (Wasser ab Leitung Glarus)
108 Riedern 13 Lurigen (Wasser ab Leitung Glarus)
109 Riedern 14 Stall Oberdorf
110 Riedern 15 Weidbrunnen, in den Weiden
111 Riedern 16 Dorfplatz (vor Dorfladen)
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