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title: "Verordnung für Katastrophen und Notlagen (KNV)"
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provisions: 8
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# Verordnung für Katastrophen und Notlagen (KNV)

## Art. 1 {#art_1}

Diese Verordnung regelt ergänzend zum Reglement die Bewältigung
von Katastrophen und Notlagen.

## Art. 2 {#art_2}

1 Das RFO Thun plus besteht aus:5
a Kerngruppe RFO Thun plus mit:
- Chef RFO Thun plus,
- Stabchef/Chef RFO Thun plus Stellvertreter,
- Vorsteher Sicherheit und Soziales der Stadt Thun (öffentliche Sicherheit),
- Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber der Stadt Thun,
- Chef Medien.
- BC Thun Kapo Bern,
- Kdt Schutz und Rettung Thun,
- Stadtingenieur Thun,
- Chef Führungsunterstützung Thun, ZSO Thun plus,
- Chef Logistikkoordination,
- je eine Vertretung der Anschlussgemeinden.
b Fachbereiche:
- Lage, Führungsunterstützung,
- Information,
- Öffentliche Sicherheit,
- Schutz und Rettung,
- Gesundheit,
- Infrastruktur,
1 Titel Fassung vom 21.10.2015
2 Mit Revisionen vom 31.5.2012 (GRB Nr. 275, in Kraft seit 1.6.2012) und vom
21.10.2015 (GRB Nr. 496, in Kraft seit 1.2.2016)
3 SSG 521.1
4 SSG 101.1
5 Fassung vom 21.10.2015
Zweck
Zusammensetzung
RFO Thun plus
2 521.10
- Logistik,
- Weitere Fachbereiche
2 Bei Bedarf können weitere Spezialisten oder Fachstellen beigezogen
werden.
3 Soweit die einzelnen Mitglieder nicht vom Gemeinderat bestimmt
werden oder von Amtes wegen dem RFO Thun plus angehören, werden sie vom Chef RFO Thun plus ernannt. Er berücksichtigt dabei soweit möglich auch Personen aus den Anschlussgemeinden.1

## Art. 3 {#art_3}

Der Chef oder sein Stellvertreter bietet das RFO Thun plus oder Teile
davon nach den Erfordernissen und der Grösse des Ereignisses auf. In
der Regel berät und entscheidet ein Kernteam über erste Massnahmen.

## Art. 4 {#art_4}

Der Chef RFO Thun plus trifft für die Vorbereitung und die Bewältigung
von Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen insbesondere folgende Massnahmen:
- Führen eines Verzeichnisses mit möglichen Gefährdungen,
- Treffen vorsorglicher Vereinbarungen für zusätzliche oder besondere
Einsatzmittel,
- Vorkehren für Warnung und Alarmierung der Bevölkerung,
- Koordination von Aufgebot und Einsatz der gemeindeeigenen und der
zugewiesenen Mittel inklusive Regelung der Unterstellung,
- Führen einer Übersicht der eingesetzten Mittel und Einsatzkräfte,
- Betreiben einer rückwärtigen Führungsstelle,
- Betreiben einer Informations- oder Hotline,
- Verbreiten von Informationen und Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung.
Art. 4a1
1 Der Bereich Schutz und Rettung führt die Geschäftsstelle des RFO
Thun plus.
2 Die Geschäftsstelle unterstützt das RFO Thun plus in seiner Aufgabenerfüllung. Insbesondere erledigt sie in Absprache mit dem Kdt
Schutz und Rettung sämtliche administrativen Aufgaben und führt das
Rechnungswesen.

## Art. 5 {#art_5}

Die Versicherung von beauftragtem nicht gemeindeeigenem Personal
ist durch eine pauschale Haftpflichtversicherung sowie über das Unfallversicherungsgesetz geregelt.
1 Eingefügt am 21.10.2015
2 Fassung vom 21.10.2015
Modulares Aufgebot
Grundauftrag
Geschäftsstelle
Versicherung
3 521.10

## Art. 6 {#art_6}

1 Der Chef RFO Thun plus erhält eine jährliche Entschädigung, deren
Höhe bei der Wahl durch den Gemeinderat festgelegt wird.
2 Soweit RFO-Tätigkeiten nicht als Arbeitszeit gelten oder durch die
Herkunftsorganisation abgegolten werden, richtet sich die Entschädigung nach den Ansätzen der Feuerwehrverordnung der Stadt Thun2.

## Art. 7 {#art_7}

Dem Chef RFO Thun plus oder dem Stellvertreter steht für den Einsatzfall eine Ausgabenbefugnis von Fr. 50'000.– für Notmassnahmen
zur Verfügung.

## Art. 8 {#art_8}

1 Diese Verordnung samt Anhängen tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
2 Mit dem Inkrafttreten werden die Ausführungsbestimmungen zum
Reglement für ausserordentliche Lagen in der Stadt Thun vom 25. September 1997 samt Anhängen aufgehoben.
Thun, 20. August 2009 Namens des Gemeinderats
Der Stadtpräsident: von Allmen
Der Ratssekretär: Mauron
1 Fassung vom 21.10.2015
2 SSG 871.2
Entschädigung
Ausgabenbefugnisse
Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen
Rechts
4 521.10
Anhang 11
1 Fassung vom 21.10.2015Gemeinderat
Lage,
Führungsunterstützung
Information
Öffentliche Sicherheit
Schutz & Rettung
Gesundheit
Infrastruktur
Logistik
FU ZSO Thun plus
BauinspektoratFeuerwehr ThunInfo Stadt Thun
ZSO Thun plus
Spital ThunPolizei Thun
Bildung, Sport, Kultur
Soziales
Kerngruppe RFOChef RFO
Organigramm RFO Thun plus
Kerngruppe RFO
- Chef RFO - BC Thun/Kapo Bern
- Stabschef RFO - Kdt Schutz & Rettung
- Vorsteher Sicherheit/Soziales - Stadtingenieur/Chef Tiefbauamt
- Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber - Chef Log Koordination
- Chef Medien - Chef FU ZSO Thun plus
- Vertreter Gemeinde Heiligenschwendi
3600 Thun, 25.08.2015 Kr/scm
Naturgefahrenberater
Stabschef
Weitere
Fachbereiche
Logistik Koordination
Tiefbauamt
Energie Thun
Geschäftsstelle RFO
5 521.10
Anhang 21
Alarmierung und Massnahmen bei Hochwassergefahr
1. Alarmierung
Sobald der Pegel des Thunersees 558.30 m.ü.M. erreicht hat, erfolgt durch die Regionale
Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern (REZ) mittels Kompetenzgespräch (Gruppe 560)
eine Alarmmeldung über "eAlarm". Der Verantwortliche der Feuerwehr orientiert unverzüglich den Chef RFO Thun plus oder den Stabschef RFO Thun plus oder den Stadtschreiber
oder Vizestadtschreiber.
2. Aufgebot RFO Thun plus
Der Chef RFO Thun plus beurteilt unter Einbezug von Mitgliedern der Kerngruppe die Lage und legt folgende möglichen Massnahmen fest:
 Aufgebot des RFO Thun plus oder Teile davon,
 Zeitpunkt 1. Rapport.
3. Mögliche Massnahmen
Gestützt auf die laufende Lagebeurteilung entscheidet der Chef RFO Thun plus bedürfnisorientiert über folgende einzuleitende Massnahmen:
 Vorbereitung / Aufbau der Info-Line,
 Aufgebot von Einsatzmitteln von Feuerwehr und Zivilschutz,
 Aufgebot weiterer Mitglieder des RFO Thun plus,
 Vorbereitung Material für Depotstellen,
 Vorwarnung/Warnung der Bevölkerung über Radio, Medien und allenfalls Lautsprecherwagen,
 Vorbereitung von Flugblättern für die Bevölkerung mit Verhaltensanweisungen,
 Einrichtung von Informationsstellen,
 Verschiebung von abgefüllten Sandsäcken,
 Betrieb der Sandsackabgabestelle,
 Bereitstellung von Materialdepots und Regelung der Abgabe,
 Beschaffung von zusätzlichem Material für die Wasserabwehr an kritischen Stellen,
 Vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf Kulturgüterschutz,
 Koordination des Einsatzes der Elektrogruppe,
 Sicherstellung der Verpflegung für die Einsatzkräfte,
 Vorbereitung allfälliger Anträge für Spontanhilfe an die Armee.
1 Fassung vom 21.10.2015
