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title: "Nr. 7708 - Ibelweg 20"
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provisions: 1
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# Nr. 7708 - Ibelweg 20

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Stadt
Zug
Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20
im einfachen Verfahren gemäss $ 40 PBG
Bestimmungen
Plan Nr. 7708 Datum: 24. Juni 2025
Publikation im Amtsblatt: Nr. 2025/12 vom 20. März 2025
Öffentliche Auflage: 20. März - 22. April. 2025
Beschluss Stadtrat: Nr. 308.25 vom 24. Juni 2025
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Signatur
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Schweizer Recht
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We
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Qualifizierte
elektronische Signatur
-
Schweizer Recht
Stadtpräsident Stadtschreiber
Format: A4
Datei: RMS / Baudepartement/ Stadtplanung / Sondernutzungsplanung/ Projekte
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bestimmungen 3
Ziff. 1 Zweck 3
Ziff. 2 Geltungsbereich und Bestandteile 3
2. Grundmasse und Nutzung 3
Ziff. 3 Nutzungsmass 3
Ziff. 4 Art der Nutzung 3
3. Bebauung 4
Ziff. 5 Baubereiche 4
Ziff. 6 Fassaden 4
Ziff. 7 Dachgestaltung 4
Ziff. 8 Zugange 4
4. Erschliessung und Mobilitat 4
Ziff. 9 Arealerschliessung 4
Ziff.10 Autoarmes Wohnenund Arbeiten 4
Ziff. 11 Mobilitätskonzept 4
Ziff. 12 Parkierung 5
Ziff.13 Veloabstellplätze 5
5. Freiraum 5
Ziff.14 Gestaltungsgrundsätze Freiraum 5
Ziff. 15 Freiraumtypologien 5
Ziff. 16 Spiel- und Freifläche 5
6. Ver- und Entsorgung 6
Ziff. 17 Retention und Versickerung 6
Ziff. 18 Abfallwirtschaft 6
7. Schlussbestimmungen 6
Ziff. 19 Inkrafttreten 6
Stadt Zug | Bestimmungen Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 2
Ziff. 1
Zweck
Ziff. 2
Geltungsbereich und
Bestandteile
Ziff. 3
Nutzungsmass
Ziff. 4
Art der Nutzung
Stadt Zug | Bestimmungen
Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung von § 7 Abs.2 Bst. c des Planungs- und
Baugesetzes PBG, beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
1. Der einfache Bebauungsplan «Ibelweg 20»sichert die städtebaulichen,
architektonischen und freiräumlichen Qualitäten aus dem Richtprojekt
vom 17. September 2024 inkl. Anpassungen vom 21. Oktober 2024.
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (Bebauungsplanperimeter)
ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt.
2. Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans «Ibelweg 20», Plan Nr.
7708, bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen
Situationsplan im Massstab 1:500.
3. Das Richtprojekt vom 17. September 2024 inkl. Anpassungen vom 21.
Oktober 2024 ist für die Beurteilung der gestalterischen Qualität der
Bauten, Anlagen und Freiräume und deren Einpassungin die bauliche
Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf
vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt
wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Für die gestalterische Beurteilung wesentlicher Abweichungen
ist die Stadtbildkommission beizuziehen.
4. Das Mobilitätskonzept vom 14. Januar 2025 ist bezüglich autoarmen
Wohnens und Arbeitens wegleitend und dient zur Erläuterung der Planungsabsichten.
5. Soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die jeweils
gültigen Bau- und Zonenvorschriften der Stadt Zug und die jeweils gültigen Vorschriften des kantonalen Planungs- und Baurechts.
2. Grundmasse und Nutzung
1. In den jeweiligen Baubereichengelten folgende Grundmasse:
Baubereich Anzahl Attikageschoss max. AZ max. aGF
Vollgeschosse
A 5 Ja
B 2 Nein
A+B 1.20 3'279.60 m?
1. Die zulässige Nutzung der Baubereiche A und B richtet sich nach den
jeweils gültigen Bau- und Zonenvorschriften der Stadt Zug.
Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 3
Ziff. 5
Baubereiche
Ziff. 6
Fassaden
Ziff. 7
Dachgestaltung
Ziff. 8
Zugange
Ziff. 9
Arealerschliessung
Ziff. 10
Autoarmes Wohnen
und Arbeiten
Ziff. 11
Mobilitatskonzept
Stadt Zug | Bestimmungen
Bebauung
Oberirdische Bauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan festgelegten Baubereiche A und erstellt werden.
Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen nur innerhalb der
im Situationsplan festgelegten Baubereiche A und B erstellt werden. Unterirdische Bauten dürfen über dem gestalteten Terrain nicht in Erscheinungtreten.
Klein- und Anbauten sowie Veloabstellplätze sind ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie sind auf ein Minimum zu beschränken undauf die
Umgebungsgestaltung abzustimmen.
Die Fassaden sind fein gegliedert und strukturiert und weisen insgesamt
eine besonders gute Gestaltung auf.
Innerhalb des Baubereichs A ist auf der Südseite eine durchgehende
Balkonschicht ab dem 3. bis zum 5. Vollgeschoss zu realisieren.
Die Hauptdächer in den Baubereichen A und B sind mit einem Flachdach auszugestalten.
Flachdächersind in den nicht begehbarenBereichen zu begrünen, auch
wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Wegleitendist die SIA-
Norm SN 564 312 Begrünung von Dächern.
Das Attikageschoss im Baubereich A muss optisch als auf dem Flachdach aufgesetztes, zusätzliches Geschoss wahrnehmbarsein.
Die Gebäudehauptzugänge der Baubereiche A und sind, an den im
Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen, zu erstellen.
Erschliessung und Mobilität
Die Erschliessung des Grundstücks erfolgt von Westen über denIbelweg (Strassenparzelle Nr. 2655).
Innerhalb des Geltungsbereichsist autoarmes WohnenundArbeiten zu
realisieren.
Die dafür wegleitende Grundlage bildet das Mobilitätskonzept vom 14.
Januar 2025.
Das Mobilitatskonzept vom 14. Januar 2025 stellt in Bezug auf autoarmes Wohnenund Arbeiten eine wegleitende Grundlage für die Erteilung
einer Baubewilligung dar.
Zur Kontrolle der Massnahmenführt die Grundeigentümerschaft ein Monitoring/Controlling innerhalb der ersten zwei Betriebsjahre durch.
Zeigt das Monitoring/Controlling auf, dass das anvisierte Ziel des autoarmen WohnensundArbeitens nicht erreicht wurde, sind in Abstimmung
mit dem Baudepartement Anpassungen vorzunehmen.
Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 4
Ziff. 12
Parkierung
Ziff. 13
Veloabstellplätze
Ziff. 14
Gestaltungsgrundsätze Freiraum
Ziff. 15
Freiraumtypologien
Ziff. 16
Spiel- und Freifläche
Stadt Zug | Bestimmungen
Es sind 9 Parkplätze zu erstellen.
Von den zu erstellenden Parkplätzen kann ein Anteil ausserhalb des
Geltungsbereichs angeordnet werden. Diese müssen auf einem nahliegenden und zu Fuss erreichbaren Grundstück bereitgestellt und rechtlich gesichert werden.
Die innerhalb des Geltungsbereichs angeordneten oberirdischen Parkplätze sind mit sickerfähigen Belägen auszugestalten.
Es sind insgesamt 133 Veloabstellplätze zu erstellen. Abweichungen
sind gestützt auf die effektive Anzahl Zimmer gemäss Baueingabeprojekt im Baubewilligungsverfahren zulässig.
Langzeitabstellplätze für Bewohnendesind im Gebäude an gut zugänglicher Lage anzuordnen.
Kurzzeitabstellplätze für Besuchende sind, an den im Situationsplan
schematisch bezeichneten Lagen nahe den Gebäudezugängen, anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzustimmen. Sie sind mit Haltevorrichtungen auszurüsten.
Freiraum
Es ist eine über den gesamten Geltungsbereich abgestimmte besonders
gute Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt vorzusehen, mit hoher
Qualität bezüglich des Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit.
Für die Begrünung sind standortgerechte und vorzugsweise einheimische Pflanzen zu verwenden.
An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind mindestens 80 % der hochstämmigen Bäume zu pflanzen.
5 hochstämmige Bäume am Ibelweg sind an den schematisch bezeichneten Lagen zu pflanzen.
Befestigte Flächen sind mit einem Hartbelag zu gestalten.
Chaussierte Flächen sind sickerungsfähig auszugestalten. Darin ist die
Spiel- und Freifläche anzuordnen.
Begrünte Flächen sind gestützt auf das Richtprojekt zu bepflanzen.
Anderim Situationsplan bezeichnetenStelle sind Spiel- und Freiflächen
im Ausmass von mindestens 15 % der anzurechnenden Landfläche mit
Sitzgelegenheiten und einer besonders guten Aufenthaltsqualität zu erstellen. Die Anlagen sind auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Alters-
und Benutzergruppen abzustimmen. Die Spiel- und Freiflächen sind in
die gesamthafte Umgebungsgestaltung einzubinden.
Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 5
Ziff. 17
Retention und
Versickerung
Ziff. 18
Abfallwirtschaft
Ziff. 19
Inkrafttreten
Stadt Zug | Bestimmungen
Ver- und Entsorgung
Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern.
Das anfallende Regenwasseristin erster Priorität im Planungsgebiet zu
versickern. In zweiter Priorität ist das anfallende Regenwasserüber Retentionsanlagen zurückzuhalten.
Bäume und begrünte Umgebungsflächen sind primär natürlich zu bewässern.
Im Baubewilligungsverfahren sind die geeigneten Standorte für eine
Entsorgungsstelle für Grünabfälle nachzuweisen.
Schlussbestimmungen
Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Stadtrats von Zug
in Kraft.
Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 6
