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title: "Bekanntmachung betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes über die Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel"
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# Bekanntmachung betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes über die Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

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Verschmelzung mit Kleinhüningen: Inkrafttreten des Gesetzes 171.310
Bekanntmachung betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes über die
Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel
Vom 30. November 1907 (Stand 30. November 1907)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
macht hiermit bekannt was folgt:
Das Gesetz betreffend die Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel, vom
10. Oktober 1907, bestimmt in § 11:
«Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des Referendums in Kraft, nachdem die beiden Bürgergemein -
den und die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Kleinhüningen gemäss § 10 ihre Zustimmung
zur Verschmelzung von Kleinhüningen mit der Stadt nach Massgabe des vorliegenden Gesetzes er -
klärt haben werden.»
Am 19. November 1907 hat der Weitere Bürgerrat der Stadt Basel laut Anzeige des Engern Bürgerrates an den Regierungsrat folgenden Beschluss gefasst:
«Das vom Grossen Rat am 10. Oktober 1907 erlassene Gesetz betreffend Verschmelzung der
Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel wird namens der Bürgergemeinde Basel genehmigt.»
Am 17. November 1907 hat die Bürgergemeindeversammlung von Kleinhüningen laut Anzeige des
Bürgerrates an den Regierungsrat beschlossen, das Gesetz über die Verschmelzung von Kleinhüningen
mit der Stadt Basel vom 10. Oktober 1907 anzunehmen.
Am Samstag und Sonntag den 16./17. November 1907 hat die Abstimmung der Stimmberechtigten
der Einwohnergemeinde Kleinhüningen über die Verschmelzung stattgefunden. Von 302 Stimmberechtigten haben 215 an der Abstimmung teilgenommen, ein Stimmzeddel war ungiltig, 214 waren
giltig. Mit Ja waren beschrieben 159, mit Nein 55 Stimmen; der Verschmelzung ist somit von der
Einwohnergemeinde zugestimmt worden.
Diese Beschlüsse werden publiziert gemäss § 12 des Gesetzes.
Das Gesetz vom 10. Oktober 1907 ist am 16. Oktober 1907 im Kantonsblatt publiziert worden. Die
Referendumsfrist ist am 27. November1907 unbenützt abgelaufen.
Der Regierungsrat erklärt daher das Gesetz für in Kraft erwachsen.
Diese Bekanntmachung ist in die amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Verschmelzung mit Kleinhüningen: Inkrafttreten des Gesetzes 171.310
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
30.11.1907 30.11.1907 Erlass Erstfassung KB 04.12.1907
Verschmelzung mit Kleinhüningen: Inkrafttreten des Gesetzes 171.310
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 30.11.1907 30.11.1907 Erstfassung KB 04.12.1907
