---
title: "Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri"
id: 3eec265e-d8d6-4fe6-a916-1e335e2015c7
authority: ur
place: "Uri"
applies_also_from: [ch]
kind: decree
in_force: true
number: "10.6115"
publisher_url: https://rechtsbuch.ur.ch/data/10.6115/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/3eec265e-d8d6-4fe6-a916-1e335e2015c7
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/17613/de
read_on: 2026-10-23
sha256: f7d4f4b9f90f4553c871eb5c1eee77ca4add31fc07645c5d17b091a95287df5d
provisions: 5
---

# Verordnung über die Unterstützung der Kantonsbibliothek Uri

## Artikel 1 {#art_1}

Zweck
1 Diese Verordnung bezweckt, der Stiftung Kantonsbibliothek Uri eine dauerhafte finanzielle Unterstützung zu sichern.

## Artikel 2 {#art_2}

Deckung der Betriebskosten
1 Der Kanton leistet jährlich einen Beitrag an die Betriebskosten der Stiftung
Kantonsbibliothek Uri. Dieser Beitrag beträgt 80 Prozent des budgetierten
Betriebsdefizits. Er wird nur gewährt, wenn die restliche Finanzierung des
Betriebs der Stiftung sichergestellt ist.
2 Der Regierungsrat hat das Budget der Stiftung vorgängig zu genehmigen.
Er genehmigt es, sofern es dem Zweck der Stiftung sowie den Grundsätzen
der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.

## Artikel 3 {#art_3}

Räumlichkeiten
1 Der Kanton stellt der Stiftung Kantonsbibliothek Uri die erforderlichen
Räumlichkeiten zur Verfügung und er besorgt deren Betrieb und Unterhalt,
alles ohne Verrechnung der Kosten.

## Artikel 4 {#art_4}

Vertrag
1 Der Regierungsrat schliesst mit der Stiftung Kantonsbibliothek Uri im Rahmen dieser Verordnung einen Vertrag ab.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10.6115 Kanton Uri
2 Dieser Vertrag hat insbesondere auch sicherzustellen, dass der Vertretung
des Kantons die verlangten Auskünfte erteilt und Einsicht in die Rechnung
der Stiftung Kantonsbibliothek Uri gewährt werden.

## Artikel 5 {#art_5}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Volksreferendum. Sie tritt am
1. Januar 2001 in Kraft.
Kanton Uri 10.6115
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
05.04.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung AB 14.04.2000
10.6115 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 05.04.2000 01.01.2001 Erstfassung AB 14.04.2000
