---
title: "Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien"
id: 40d3727b-b1be-4d6f-a284-7c018629c245
authority: ch
place: "Confederation"
applies_also_from: []
kind: decree
in_force: true
number: "672.942.3"
publisher_url: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/660/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/40d3727b-b1be-4d6f-a284-7c018629c245
language: de
in_force_from: 2011-10-07
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2011/660/20111007/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2011-660-20111007-de-html-7.html
read_on: 2026-10-23
sha256: 90929e23c2668d52d4ed6af25e42741e6d1847436b536a933e60f074ea9ca0dc
provisions: 2
---

# Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien

## Art. 1 {#art_1}

1 Das Protokoll vom 30. August 2010 zur Änderung des Abkommens vom 2. November 1994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
3 Die Schweiz entspricht einem Amtshilfegesuch, wenn dargelegt ist, dass es sich nicht um eine «fishing expedition» handelt, und Indien:
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann; und
b. den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind.
4 Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird ermächtigt, auf eine gegenseitige Anerkennung der in Absatz 3 dargestellten Auslegung hinzuwirken.
5 Bei der Anwendung der Vorgaben von Absatz 3 Buchstabe b beachtet die Schweiz als ersuchter Staat die Grundsätze der Proportionalität und Praktikabilität.
AS 2011 4617
SR 0.672.942.31

## Art. 2 {#art_2}

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
